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Überstunden, nein auf Lohnzettel

Verfasst: 14.06.2022, 19:54
von arbeitnehmerWien
Schönen Tag. Ich arbeite in einem Kurz-Lang-Wochen-Modus. Ist die Art und Weise der Überstundenabrechnung gesetzlich festgelegt oder kann das jedes Unternehmen auf seine eigene Art und Weise tun?

In der Woche vom 2. bis 6. Mai habe ich 51 Stunden gearbeitet und es war eine lange Woche, in der ich 43 Stunden arbeiten sollte.

Am 9. Mai hatte ich Urlaub.

Vom 10. bis 12. Mai habe ich 25,5 Stunden gearbeitet und genau so viel sollte ich in diesen 3 Tagen arbeiten.

Am 16. Mai habe ich 9 Stunden gearbeitet und das sollte ich tun.

Vom 17. bis 21. Mai war ich krankgeschrieben.

Vom 23. bis 25. Mai habe ich 31,5 Stunden gearbeitet und ich sollte 25,5 Stunden arbeiten und es war eine kurze Woche.

Der 26. Mai war ein Feiertag.

Am 29. Mai war ich 8,5 Stunden bei der Arbeit.

Am 30. und 31. Mai habe ich 22 Stunden gearbeitet und sollte 18 Stunden arbeiten.

Die Firma schickte mir einen Lohnzettel, auf dem ich 129,5 Normalstunden und 9,5 Überstunden habe. Die obigen Berechnungen zeigen jedoch, dass ich im Mai 18 Überstunden und 121 normale Stunden geleistet habe.

Ich bitte um Rad.

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Re: Überstunden, nein auf Lohnzettel

Verfasst: 14.06.2022, 23:35
von alles2
Wie man offene Ansprüche geltend machen kann, findet man hier:

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/beendigung/Lohnabrechnung.html#heading_Offene_Ansprueche_rechtzeitig_einfordern_

Auch ein Musterbrief, der entsprechend bearbeitet werden kann, findet man dort. Möchte man mehr wissen, kann man auf den Hörer-Symbol klicken, um sich mit der Anlaufstelle in Verbindung zu setzen.

Re: Überstunden, nein auf Lohnzettel

Verfasst: 15.06.2022, 12:31
von arbeitnehmerWien
Können Sie mir sagen, wie ich die Anzahl der Überstunden berechnen soll? sind Überstunden mehr als die normalen Stunden, die ich arbeiten werde? oder zählt es Stunden pro Woche? oder, wie der Arbeitgeber vorschlägt, monatlich?

Re: Überstunden, nein auf Lohnzettel

Verfasst: 16.06.2022, 11:51
von alles2
Die Wochenstunden oder Monatsstunden sollten sich im Arbeitsvertrag finden. Gibt es den nicht, sollte der Dienstzettel die Arbeitszeit und das Entgelt enthalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Wochenarbeitszeit unterschiedlich verteilt werden, wie es insbesondere im Gastgewerbe der Fall ist. Hüte Dich jedoch davor, eine falsche Arbeitsaufzeichnung zu unterschreiben. Im Bedarfsfall wäre dann eben fachlichen Rat einzuholen. Ohne den Kollektiv- und Arbeitsvertrag zu kennen, möchte ich mich daher nicht dazu äußern. Aber knapp über dem Kapitel "Offene Ansprüche recht­zeitig ein­fordern!" findet sich der Link zum Thema "Überstunden". Du kannst dem Unternehmen Deine Berechnung der Überstunden zukommen lassen. Wenn man es anders sieht, solltest Du auch eine Erklärung über den Grund dafür bekommen.

Re: Überstunden, nein auf Lohnzettel

Verfasst: 09.06.2023, 05:38
von lindausa0106
Sie sollten Ihrem Chef einen Bericht über Ihre Arbeitszeit und Überstunden in der Vergangenheit vorlegen, damit er Ihnen Überstunden auszahlen kann.

Re: Überstunden, nein auf Lohnzettel

Verfasst: 09.06.2023, 15:07
von bergfan
Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden ergibt das 173,2 Stunden Normalarbeitszeit in der im Monat.
Allers andere sind dann Überstunden.

Re: Überstunden, nein auf Lohnzettel

Verfasst: 10.06.2023, 14:41
von schanzenpeter
1. Wieviele Stunden waren vorgesehen während des Krankenstandes?
2. Wieviele Stunden waren vorgesehen an den Feiertagen?
3. Wie kommen ihre vorgesehenen Stunden zusammen, wie ist vertraglich vereinbart, wieviele Stunden sie an welchen Tagen zu leisten haben?
4. Wieviele Stunden waren auf dem Lohnzettel verrechnet?

Re: Überstunden, nein auf Lohnzettel

Verfasst: 12.06.2023, 03:17
von drewbinsky
Die Art und Weise der Überstundenabrechnung kann von Land zu Land unterschiedlich sein, da sie durch arbeitsrechtliche Bestimmungen festgelegt wird

Re: Überstunden, nein auf Lohnzettel

Verfasst: 12.06.2023, 17:41
von schanzenpeter
Noch ist ja gar nicht sicher, ob es sich um Überstunden handelt.
Daher bitte die Fragen meines vorherigen Beitrags zu beantworten!

Re: Überstunden, nein auf Lohnzettel

Verfasst: 12.06.2023, 20:11
von alles2
Leute, lasst es gut sein! Der Fragesteller hatte sich im Juni vergangenen Jahres gemeldet und nicht heuer! Das Thema oder dessen Relevanz dürfte bereits einen anderen Status erreicht haben!