Mobbing am Arbeitsplatz - Kündigungsschutz - Krankenstand...

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Justitian
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Mobbing am Arbeitsplatz - Kündigungsschutz - Krankenstand...

Beitrag von Justitian » 16.05.2022, 18:42

Ein Bekannter aus Kärnten den ich lange nicht gesehen habe, arbeitete anfangs glücklich als öffentlich Bediensteter in einem Betrieb, insgesamt 13 Jahre lang. Danach kam es in Folge von mutmaßlicher Günstlingswirtschaft zur Versetzung und in weiterer Folge zu massivem Mobbing. Welchem Zweck dieses - abseits dem Ausagieren einer eventuellen sadistischen Ader - dienen soll, dazu unten mehr.

Der Herr um die 40 leidet und litt an schweren körperlichern Erkrankungen die mehrerer aufwendiger Operationen bedurften. Dadurch konnte zwar sein Leben gerettet werden, aber alleine die körperliche Verfassung ist alles andere als optimal.

Ich habe ihn früher immer als resolute Person mit positiver Lebenseinstellung erlebt. Jetzt leider er wegen des Ausmaßes und der Dauer des Mobbings an einer Traumafolgestörung und schweren Depressionen.

Er besitzt einen Behindertenpass und gehört möglicherweise dem Kreis der "begünstigten Behinderten an", bei letzterem bin ich nicht sicher. Mein Bekannter hat definitiv nicht vor, dort weiter zu arbeiten.

Momentan befindet er sich schon seit längerem im Krankenstand. Sein Arbeitgeber möchte nun trotz dieses Umstandes, dass er den Arbeitsplatz aufsucht u.a. um "alles zu besprechen". Auf Grund vergangener Erfahrungen ist davon auszugehen, dass es ihm einzig darum geht, eine Unterschrift für eine für ihn extrem billige "einvernehmliche Kündigung" zu bekommen, mit absurd niedriger Abfertigung. Nötigenfalls (mutmaßlich :wink:) unter Aufbauen erheblichen psychischen Drucks auf diesen vulnerablen Menschen.

Mein Hausverstand sagt, mir dass der Arbeitgeber seine im Krankenstand befindlichen Bediensteten nicht einfach so an den Arbeitsplatz zitieren kann. Kann jemand bestätigen, dass das auch juristischer Fakt ist und evtl. die rechtliche Begründung kurz ausführen.

Wie sollte er auf eine solche telefonischen "Einladung" reagieren? Hingehen, sich anschreien lassen, aber jede Unterschrift verweigern, ist eine Option, aber nicht die beste. Schlicht ablehen? Auf eine schriftliche "Einladung" zu diesem Gespräch bestehen, die die entsprechende Rechtsgrundlage hierfür enthält (welche wohl nicht existiert).

Sorry, dass der Thread etwas lang wurde. Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten und auch generelle Überlegungen zum Thema!

Diese werden damit belohnt, dass ich bei besserer Kenntnis der Details des Sachverhalts evtl. noch mehr Fragen in diesem Thread stelle! :)



alles2
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Re: Mobbing am Arbeitsplatz - Kündigungsschutz - Krankenstand...

Beitrag von alles2 » 17.05.2022, 07:33

Bin kein Freund von schwammigen Äußerungen, die tausend Ecken durchlaufen haben könnten. Der Behindertenpass kann ab einem Grad der Behinderung ab 50 % ausgestellt werden (§ 40 Abs.1 Bundesbehindertengesetz BBG). Somit würde man zum Personenkreis der begünstigten behinderten Menschen zählen (§ 2 Abs.1 Behinderteneinstellungsgesetz BEinstG). Daher sollte er sich nach meinem Dafürhalten an den Behindertenanwalt, der nur eine beratende und unterstützende Funktion hat, wenden:

https://www.behindertenanwalt.gv.at/

Geht es nur um die Arbeitswelt, geht das selbstverständlich auch bei der AK, wo man hinsichtlich Mobbing und Diskriminierung (mit Verweis auf die Broschüre in der rechten Spalte) hier einen ersten guten Überblick bekommt:

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitundbehinderung/Kuendigungsschutz.html

Möchte man es genauer wissen, wären die Unterparagraphen § 7a bis 7s BEinstG (Behinderteneinstellungsgesetz) heranzuziehen. Der Kündigungsschutz wird in § 8 BEinstG beschrieben.

Darüber hinaus kann ich für alle Betroffene folgenden Ratgeber empfehlen:

https://stmk.arbeiterkammer.at/service/broschuerenundratgeber/arbeitundrecht/20210225_Broschuere_Beschaeftigte_m_Behinderung_2021.pdf

Wird man während der Dienstverhinderung nach § 7 VBG (Vertragsbedienstetengesetz) zur Firma bestellt, sollte schon der konkrete Grund bekannt sein. Es muss nicht nur für den Arbeitnehmer in Anbetracht seiner Gesundheit zumutbar sein, sondern es gilt auch darum, dass er dennoch für den Betrieb zur Abwendung etwaiger Schäden bereitstehen sollte, da sonst das Dienstverhältnis wegen Vertrauensunwürdigkeit iSv § 34 Abs.2 lit.b VBG vorzeitig aufgelöst werden kann. Leidet wer durch seine Berufskollegen unter Depressionen und sollte er dennoch persönlich vor Ort erscheinen, dürfte dies jedoch als für ihn unzumutbar eingeschätzt werden und somit keine Entlassung begründen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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