Mobbing am Arbeitsplatz - Kündigungsschutz - Krankenstand...
Verfasst: 16.05.2022, 18:42
Ein Bekannter aus Kärnten den ich lange nicht gesehen habe, arbeitete anfangs glücklich als öffentlich Bediensteter in einem Betrieb, insgesamt 13 Jahre lang. Danach kam es in Folge von mutmaßlicher Günstlingswirtschaft zur Versetzung und in weiterer Folge zu massivem Mobbing. Welchem Zweck dieses - abseits dem Ausagieren einer eventuellen sadistischen Ader - dienen soll, dazu unten mehr.
Der Herr um die 40 leidet und litt an schweren körperlichern Erkrankungen die mehrerer aufwendiger Operationen bedurften. Dadurch konnte zwar sein Leben gerettet werden, aber alleine die körperliche Verfassung ist alles andere als optimal.
Ich habe ihn früher immer als resolute Person mit positiver Lebenseinstellung erlebt. Jetzt leider er wegen des Ausmaßes und der Dauer des Mobbings an einer Traumafolgestörung und schweren Depressionen.
Er besitzt einen Behindertenpass und gehört möglicherweise dem Kreis der "begünstigten Behinderten an", bei letzterem bin ich nicht sicher. Mein Bekannter hat definitiv nicht vor, dort weiter zu arbeiten.
Momentan befindet er sich schon seit längerem im Krankenstand. Sein Arbeitgeber möchte nun trotz dieses Umstandes, dass er den Arbeitsplatz aufsucht u.a. um "alles zu besprechen". Auf Grund vergangener Erfahrungen ist davon auszugehen, dass es ihm einzig darum geht, eine Unterschrift für eine für ihn extrem billige "einvernehmliche Kündigung" zu bekommen, mit absurd niedriger Abfertigung. Nötigenfalls (mutmaßlich ) unter Aufbauen erheblichen psychischen Drucks auf diesen vulnerablen Menschen.
Mein Hausverstand sagt, mir dass der Arbeitgeber seine im Krankenstand befindlichen Bediensteten nicht einfach so an den Arbeitsplatz zitieren kann. Kann jemand bestätigen, dass das auch juristischer Fakt ist und evtl. die rechtliche Begründung kurz ausführen.
Wie sollte er auf eine solche telefonischen "Einladung" reagieren? Hingehen, sich anschreien lassen, aber jede Unterschrift verweigern, ist eine Option, aber nicht die beste. Schlicht ablehen? Auf eine schriftliche "Einladung" zu diesem Gespräch bestehen, die die entsprechende Rechtsgrundlage hierfür enthält (welche wohl nicht existiert).
Sorry, dass der Thread etwas lang wurde. Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten und auch generelle Überlegungen zum Thema!
Diese werden damit belohnt, dass ich bei besserer Kenntnis der Details des Sachverhalts evtl. noch mehr Fragen in diesem Thread stelle!
Der Herr um die 40 leidet und litt an schweren körperlichern Erkrankungen die mehrerer aufwendiger Operationen bedurften. Dadurch konnte zwar sein Leben gerettet werden, aber alleine die körperliche Verfassung ist alles andere als optimal.
Ich habe ihn früher immer als resolute Person mit positiver Lebenseinstellung erlebt. Jetzt leider er wegen des Ausmaßes und der Dauer des Mobbings an einer Traumafolgestörung und schweren Depressionen.
Er besitzt einen Behindertenpass und gehört möglicherweise dem Kreis der "begünstigten Behinderten an", bei letzterem bin ich nicht sicher. Mein Bekannter hat definitiv nicht vor, dort weiter zu arbeiten.
Momentan befindet er sich schon seit längerem im Krankenstand. Sein Arbeitgeber möchte nun trotz dieses Umstandes, dass er den Arbeitsplatz aufsucht u.a. um "alles zu besprechen". Auf Grund vergangener Erfahrungen ist davon auszugehen, dass es ihm einzig darum geht, eine Unterschrift für eine für ihn extrem billige "einvernehmliche Kündigung" zu bekommen, mit absurd niedriger Abfertigung. Nötigenfalls (mutmaßlich ) unter Aufbauen erheblichen psychischen Drucks auf diesen vulnerablen Menschen.
Mein Hausverstand sagt, mir dass der Arbeitgeber seine im Krankenstand befindlichen Bediensteten nicht einfach so an den Arbeitsplatz zitieren kann. Kann jemand bestätigen, dass das auch juristischer Fakt ist und evtl. die rechtliche Begründung kurz ausführen.
Wie sollte er auf eine solche telefonischen "Einladung" reagieren? Hingehen, sich anschreien lassen, aber jede Unterschrift verweigern, ist eine Option, aber nicht die beste. Schlicht ablehen? Auf eine schriftliche "Einladung" zu diesem Gespräch bestehen, die die entsprechende Rechtsgrundlage hierfür enthält (welche wohl nicht existiert).
Sorry, dass der Thread etwas lang wurde. Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten und auch generelle Überlegungen zum Thema!
Diese werden damit belohnt, dass ich bei besserer Kenntnis der Details des Sachverhalts evtl. noch mehr Fragen in diesem Thread stelle!