Recht auf Umzugstag, wenn man beim AMS gemeldet ist?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
Antworten
Alois579
Beiträge: 2
Registriert: 11.05.2022, 23:20

Recht auf Umzugstag, wenn man beim AMS gemeldet ist?

Beitrag von Alois579 » 11.05.2022, 23:58

Hallo,

ich werde am 16.05. umziehen innerhalb des gleichen Bundeslandes nur in einen anderen Bezirk. Nun hat mir der AMS Berater gerade am 16.05. einen Kontrolltermin gegeben. Ich habe den AMS Berater gebeten diesen zu verschieben, da an diesem Tag das Umzugsunternehmen kommt und ich das nicht mehr verschieben kann. Der AMS Berater meinte, dass ein Umzug kein triftiger Grund für eine Verschiebung wäre und ich damit den Kontrolltermin einzuhalten habe.

Daher nun meine Frage: Kann man beim AMS einen "Sonderurlaubstag" wegen Umzug beantragen? Mir ist bewusst, dass es beim AMS keinen Urlaub gibt, aber gibt es für einen Umzug eine Regelung? Ich denke, dass ein Umzug sehr wohl ein triftiger Grund ist, wie sieht das das Gesetz?

Die zweite Frage, die sich mir stellt, ist, ob es die Möglichkeit gibt für den Umzug eine Umzugsbeihilfe zu bekommen, wenn man nur von einem Bezirk in den nächsten zieht?

Ich bedanke mich sehr herzlich für alle hilfreichen Kommentare.

Liebe Grüße
Alois



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Recht auf Umzugstag, wenn man beim AMS gemeldet ist?

Beitrag von alles2 » 12.05.2022, 02:13

Es wirkt so, als würde Dich der Betreuer/Berater schikanieren, sollte er nicht falsch verstanden worden sein. Bei den Kontrollterminen nach § 49 AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz) muss sehr wohl unterschieden werden, ob der nur verschoben werden soll oder ob man den versäumt hat. Für die Verschiebung auf den Vortag, nächsten Tag oder vom Vormittag auf den Nachmittag usw. usf. braucht es keinen triftigen Grund, sondern einen verständnisvollen Mitarbeiter, wenn es sonst mit der Überzeugungsarbeit nicht geklappt hat. Sollte man dahingehend falsch beraten oder in die Irre geführt worden sein, könnte man mit der Geschäftsstellenleitung (möglichst im Beisein einer Begleitperson) über dieses Manko reden, falls das Vertrauen in den eigenen Betreuer nachhaltig erschüttert ist.

Hat man einen Kontrolltermin verschlafen oder war man aus anderen Gründen verhindert, ist das noch kein Beinbruch. Man würde dann zwar durch den AMS sofort abgemeldet werden. Erscheint man aber noch am selben Tag in der regionalen Geschäftsstelle, entspricht das einer neuerlichen Anmeldung, was keinerlei Auswirkung auf den Leistungsbezug hat. Im Prinzip ist dann noch nichts passiert. Käme man aber erst wieder am nächsten Tag, weil es sich am Vortag zeitlich nicht ausgegangen ist, fällt man halt um den Anspruch von einem Tag um. Ich glaube, man muss nicht mal den Grund nennen, warum man nicht zur vereinbarten Uhrzeit eines Kontrolltermins erscheinen konnte. Und wenn, dann sollen das einige mit der Wahrheit nicht so genau nehmen. Diese unmittelbare neuerliche Anmeldung hat nichts mit einer kompletten Anmeldung zu tun, wofür es einen Antrag bräuchte und bei der die Anspruchsberechtigung erst wieder neu berechnet werden würde (siehe dazu den bereits genannten Paragraphen).

An alle, die das nun lesen, sei gesagt, dass man nicht auf die Idee kommen soll, das persönliche Gespräch mit dem Berater dahingehend vermeiden kann, indem man zwar am Tag der Kontrolltermine erscheint, jedoch erst nach der vereinbarten Uhrzeit. Das kann als Vereitelung angesehen werden, bei der man ein Gericht nicht auf seiner Seite hätte.
Auch wenn Kontrolltermine wichtiger sind als der Termin eines Umzugsunternehmers zu werten wären, wäre in Deinem Fall mein Hinweis, dass Du den AMS-Termin sehr wohl sausen lassen kannst, wenn es von beiden Seiten wirklich nicht anders geht. Doch solltest Du dann unverzüglich den Service-Schalter des AMS aufsuchen, um von Konsequenzen verschont zu werden.
In gewissen Fällen kann man von AMS einen Vorschuss erhalten, wobei einem dann im nächsten Monat weniger erhält. Einen Rechtsanspruch gibt es darauf meines Wissens nicht. Kläre das aber am besten direkt vor Ort ab.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Alois579
Beiträge: 2
Registriert: 11.05.2022, 23:20

Re: Recht auf Umzugstag, wenn man beim AMS gemeldet ist?

Beitrag von Alois579 » 12.05.2022, 11:18

Vielen herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Bedauerlicherweise bekommt man selten so gute Antworten, vielen Dank für Ihre großzügige Arbeit in diesem Forum!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 31 Gäste