AG verlangt 50 Euro Phönale weil ich kein Krankenstad zettel habe

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Ben123456
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AG verlangt 50 Euro Phönale weil ich kein Krankenstad zettel habe

Beitrag von Ben123456 » 29.04.2022, 01:24

Hallo ich arbeite bei Alfies geringfügig als Lieferant. Man entscheidet selber im Monat wie oft man arbeiten geht und gubt die nimmt die dienste wann man will in einer app.

Ich war dort 3 mal dieses Jahr Krank (Rückenschmerzen). Und da man von denen kein Krankenstadsgeld bekommt, war ich nicht beim Arzt um denen ein Krankenstand zettel zu schicken. Ich habe also kein Krankenstad zettel.

Sie wollen mir deshalb 50 euro abziehen.

Ihre email war folgendes:

du bist zu deinen Diensten am 07.03.2022, 13.03.2022 und 04.04.2022 nicht erschienen. Für den Fall, dass die Schicht krankheitsbedingt nicht wahrgenommen werden konnte, erinnern wir dich hiermit ein ärztliches Attest binnen 2 Tagen zu senden.



Sollte kein zwingender Verhinderungsgrund vorliegen oder auch die Krankmeldung nicht bis Montag bei uns eingegangen sein, wird - wie vertraglich vereinbart - die Pönale i.H.v. € 50 mit deinem nächsten Lohn ausgeglichen.

Beste Grüße,

.....



Ich bitte um Hilfe! Kann man das anders bestätigen vielleicht mit Eltern, oder so...

LG beni



HänselDerOberpimp
Beiträge: 1
Registriert: 30.06.2022, 13:49

Re: AG verlangt 50 Euro Phönale weil ich kein Krankenstad zettel habe

Beitrag von HänselDerOberpimp » 03.07.2022, 20:49

Hallo!

Zur Krankmeldung Folgendes: Nach § 8 AngG iVm § 4 EFZG (wird hier schlagend) besteht für den AN eine Mitteilungspflicht an den AG, was die Arbeitsverhinderung (in Form der Krankheit) betrifft. Wenn dein AG es verlangt, musst du also ohne schuldhafte Verzögerung eine ärztliche Bestätigung über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit vorlegen (vgl Drs in Neumayr/Reissner, ZellKomm Arbeitsrecht 3. Aufl § 4 EFZG Rz 3 [2018]). Die Konsequenz einer Nichtbefolgung (also einer schuldhaften Nichtmeldung) ist - wie man § 4 Abs 4 EFZG entnehmen kann - der Verlust des Entgeltfortzahlungsanspruchs für die Dauer der Säumnis.

Wenn du "von denen" wirklich kein Krankenstandsgeld (gemeint wohl: Entgeltfortzahlung) bekommst, ist das nicht rechtens. Sie müssen dir das volle (!) Entgelt für mindestens sechs Wochen Krankheit geben, sofern du den Ausfall nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hast (§ 2 Abs 1 EFZG). Falls sie dir das vorenthalten, kannst du dich an die AK oder einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden und das einklagen. Das würde ich dir auch empfehlen. § 8 AngG bzw § 4 EFZG sind zwingend, dh sie können weder arbeitsvertraglich, noch durch Kollektivvertrag zu Lasten des AN abgeändert werden (Drs in Neumayr/Reissner, ZellKomm Arbeitsrecht 3. Aufl § 8 AngG Rz 10 ff [2018])!

Die EUR 50,-, die dir auferlegt worden sind, sind offenbar eine Art Vertragsstrafe. Diese kann nach § 1336 ABGB vertraglich vereinbart werden, um etwaige Schäden, die durch Nichterfüllung vertraglicher Pflichten entstehen, pauschal hintanzuhalten (man spricht auch von einer Schadenpauschalierung). Es könnte sein, dass diese von dir genannten Bestimmung sittenwidrig und damit (teil)-nichtig ist.

Ich würde die Sache - wie gesagt - von einem ausgewiesenen Experten prüfen lassen.

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