Arbeiten während Karenz ohne Kinderbetreuungsgeld

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Ina2801
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Arbeiten während Karenz ohne Kinderbetreuungsgeld

Beitrag von Ina2801 » 23.04.2022, 14:57

Hallo,

ich bin seit Jänner 2021 in Karenz und habe mit meinem Arbeitgeber vereinbart, dass ich genau zwei Jahre in Karenz gehe, somit ist mein Wiedereintritt für Jänner 2023 geplant. Ich habe jedoch das einkommensabhängige Modell für das Kinderbetreuungsgeld gewählt, welches genau ein Jahr ausgezahlt wird. Somit habe ich im 2. Karenzjahr keine Einkünfte.
Da mir mein Arbeitgeber keine Möglichkeit gegeben hat, während meiner Karenz geringfügig bei ihm zu arbeiten, habe ich mich nach anderen Jobs bei anderen Unternehmen umgeschaut. Dabei habe ich teilweise auch 15-/20-Stunden-Jobs gefunden. Für das Arbeiten während der Karenz ist es allerdings so geregelt:

"Beim einkommensabhängigen Modell liegt die Zuverdienstgrenze bei 7.300 Euro pro Kalenderjahr. Dies entspricht der Geringfügigkeitsgrenze von 485,85 Euro (2022) pro Anspruchsmonat."

Nun zu meinen Fragen:

- Gilt diese Zuverdienstgrenze auch für das zweite, unbezahlte Karenzjahr?
- Geht es nur darum, die € 7.300 pro Kalenderjahr nicht zu überschreiten, oder darf ich auch monatlich nicht mehr verdienen, als es die Geringfügigkeitsgrenze erlaubt?
- Da ich frühestens im Juni 2022 beginnen würde mit einem 10-/15-Stunden-Job, könnte ich theoretisch die Obergrenze für das Kalenderjahr gar nicht überschreiten, da ich gar nicht so viel verdienen würde. Stimmt das?
- Ist es mir erlaubt, während meiner Karenz mehr als nur geringfügig (15 Stunden/Woche) in einem "fremden" Unternehmen zu arbeiten?
- Habe ich eine Meldepflicht gegenüber meinem Arbeitgeber?

Die Fragen sind nur mit dem Hintergrund zu beantworten, dass ich in meinem 2. Karenzjahr bin und keine Einkünfte aus dem Kinderbetreuungsgeld beziehe.

Ich hoffe, es ist nicht allzu kompliziert geworden und bedanke mich bereits vorab für Antworten.

LG, Ina



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Arbeiten während Karenz ohne Kinderbetreuungsgeld

Beitrag von alles2 » 27.04.2022, 11:53

Wenn Du das so gelesen hast, dann dürfte die Info noch nicht aktualisiert worden sein. Für dieses Kalenderjahr liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 7600 Euro, sollte man das ganze Jahr über arbeiten. Kommen dabei weniger als 12 Monate zusammen, wäre der Wert pro Monat aktuell 485,85 Euro. Das gilt jedoch nur für die Bezugszeiträume. Im zweiten Jahr kann man daher voll ins Arbeitsgeschehen eingreifen, zumal es keinen Zuverdienst zum Kinderbetreuungsgeld gäbe. Möchtest Du das nicht und sollte Dein aktueller Arbeitgeber keine geringfügige Beschäftigung zulassen, könnte man über die Elternteilzeit nachdenken. Streckt man seine Fühler während der Karenzzeit bei einer anderen Firma aus, ist jedes anderes Dienstverhältnis auch ihm zu melden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

rhinocerose
Beiträge: 1
Registriert: 20.07.2022, 11:57

Re: Arbeiten während Karenz ohne Kinderbetreuungsgeld

Beitrag von rhinocerose » 20.07.2022, 12:02

Ich denke, die Bevölkerung jedes Landes ist sehr groß, daher wird es schwierig sein, sie alle zu unterstützen, es sei denn, es handelt sich um eine entwickelte Wirtschaft. Wenn möglich, hat jeder ein Erspartes, das er für Notfälle verwenden kann

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