Freistellung?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Kellner1505
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Freistellung?

Beitrag von Kellner1505 » 14.03.2022, 17:00

Hallo

Ich bin mir gar nicht sicher ob ich überhaupt im richtigen Forum nach Hilfe suche …

Ich arbeite seit Mitte Dezember auf einer Skihütte auf 1800m .. 6tage Woche samstags frei (wohne hier oben )

Die ersten Monate war alles in Ordnung nun ist es so das ich am Freitag Fieber bekommen habe bin zum Arzt und er gab mir eine Krankmeldung für fr -mi natürlich war mir das zu lang. Er gab mir fr und sa und falls es mir eben nicht besser geht das ich So auch noch nicht mit Fieber arbeiten soll.

Am Samstag ging es mir kurzzeitig besser und ich hatte das Gefühl das ich am So wieder arbeiten kann… leider bekam ich in der Nacht nochmal Schüttelfrost und Fieber .. ich bin dann in der Früh hoch und habe dem Chef mitgeteilt das ich leider nicht arbeiten kann.. worauf hin er mir sagte warum ich ihm nicht sofort bzw schon am Sa Bescheid gegeben habe .. ich bin ins Zimmer geschickt worden mit der Aussage ich werde die Konsequenzen zu spüren bekommen und das ich hirnlos bin.

Heute morgen bin ich hoch wollte ganz normal arbeiten da sagt er zu mir ich kann heute nicht arbeiten … er entscheidet ob und wann ich arbeite .

Nun bin ich völlig verwirrt ist dieser Tag überhaupt bezahlt ? Es wurde weder eine Kündigung ausgesprochen noch erwähnt ob der Tag ein Urlaubstag ist..
ich bin dann vorhin wieder hoch der Chef sagt komm um 18 Uhr und ich gebe dir Bescheid ob du morgen arbeiten darfst

Ich habe so etwas noch nie erlebt .. ohne ihn kann ich nicht mal abreisen (Koffer) alles muss über die Skilifte nach unten befördert werden.


Ist das alles rechtens oder darf ich mich an die Arbeiterkammer wenden ?

Entschuldigung fürs Durcheinander schreiben aber ich bin echt am Ende mit meinem Latein

Lg



MG
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Re: Freistellung?

Beitrag von MG » 15.03.2022, 07:51

Als wichtigste Maßnahme ist zu empfehlen, dass Sie genaue Aufzeichnungen über Ihre Arbeitszeiten führen.

Zu der von Ihnen geschilderten "Freistellung" kann ich nicht nachvollziehen, ob Ihr Arbeitgeber diese aus Vorsichtsgründen (Covid/Infektionsgefahr) oder wegen Ihres aktuellen Gesundheitszustandes ausgesprochen hat. In beiden Fällen hätten Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Als Urlaubstag kann es definitiv nicht "gebucht" werden, da Urlaube nicht einseitig durch den Arbeitgeber "verordnet" werden dürfen.

Wenn nicht noch besprochen wird, wie Ihr Arbeitgeber das beurteilt hat, dann sehen Sie erst bei Ihrer Endabrechnung, wie verbucht wurde. Sollte dies dann nicht richtig sein, steht Ihnen die Arbeiterkammer mit Rat und Tat zur Seite und dafür sind dann die genauen Aufzeichnungen Ihrer Arbeitszeiten, Freitage usw. wichtig.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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