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Coronavirus quarantane

Verfasst: 07.02.2022, 00:55
von arbeitnehmerWien
Halo. Mein Kollege hat einen positiven Coronavirus-Test. Er arbeitet für eine Personalvermittlungsfirma. Er ist seit fast einem Monat im Einsatz. Wird die Quarantäne wie bei der Arbeit bezahlt? Und welche Bedingungen muss er erfüllen? Muss die Quarantäne in Österreich stattfinden?

Re: Corona-Virus Quarantäne

Verfasst: 07.02.2022, 08:44
von alles2
Die Leasingfirma, welche die Arbeitskraft überlässt, muss informiert werden. Ganz wichtig! Netterweise auch die Firma, wo der Kollege eingesetzt wird. Dann von der MA 15 einen Absonderungsbescheid besorgen:

https://www.wien.gv.at/sozialinfo/content/de/10/InstitutionDetail.do?it_1=2097624

Den gibt man dem Personaldienstleister, welcher den Gehalt während der Absonderung weiter bezahlt. Das Geld bekommt er nämlich vom Bund zurück. Folgende Webseite enthält sämtliche Informationen:

https://jobundcorona.at/

Dein Kollege muss deswegen nicht Österreich verlassen. Es kann auch darauf ankommen, wie viele Leute in der vom Dienstgeber bereitgestellten Wohnung untergebracht sind. Bei Fragen zum Ablauf sollte man sich da mit der Hotline 1450 in Verbindung setzen.

Re: Coronavirus quarantane

Verfasst: 07.02.2022, 09:40
von arbeitnehmerWien
Was wäre, wenn er im Ausland positiv getestet würde, während er seine Familie besuchte? gelten dann immer noch dieselben Regeln? Kann er dann im Ausland unter Quarantäne gestellt und bezahlt werden? Kann der Arbeitgeber ihn während dieser Zeit entlassen und ihm kein Gehalt zahlen? Der Kollege ist noch 3 Tage in der Probezeit

Corona-Virus Quarantäne

Verfasst: 07.02.2022, 10:02
von alles2
Man darf in der Freizeit tun, was man möchte. Bei einem ausländischen Absonderungsbescheid gilt daher dasselbe. Und ja, er könnte aufgrund der Umstände während der Probezeit gekündigt werden.

Re: Coronavirus quarantane

Verfasst: 07.02.2022, 15:39
von arbeitnehmerWien
Als das Unternehmen von der Quarantäne erfuhr,checkte ihn aus an seinem letzten Arbeitstag und entschied, dass keine Zahlungspflicht bestehe. Ihm wurde gesagt, er könne es bei der Krankenkasse versuchen.

Reicht es aus, die ins Deutsche übersetzten Unterlagen an die Krankenkasse zu schicken?

Re: Coronavirus quarantane

Verfasst: 07.02.2022, 16:15
von alles2
Zuerst sollte man eine Krankmeldung beim Arbeitgeber abgeben und dann unverzüglich zum Arzt gehen, der bei bestehenden Krankheitssymptomen eine Krankenstandsbestätigung ausstellen sollte. Diese wäre bei der Krankenkasse abzugeben und braucht man auch, wenn der ausländische Absonderungsbescheid bei uns nicht anerkannt werden sollte. Mit der Krankenstandsbescheinigung hat man Anspruch auf Entgeltfortzahlung bzw. Krankengeld. Kommt das Dokument zu spät, schaut man durch die Finger.

Re: Coronavirus quarantane

Verfasst: 07.02.2022, 16:33
von arbeitnehmerWien
Er befindet sich in Quarantäne, ist im Haus eingeschlossen und kann nicht zum Arzt gehen.

Re: Coronavirus quarantane

Verfasst: 07.02.2022, 16:44
von alles2
Man muss nicht alles wortwörtlich nehmen. Man kann den Arzt auch anrufen und er kommt dann zu einem nach Hause oder er erstellt auch so eine Bescheinigung aus, welcher eventuell von jemanden anderen abzuholen wäre. Ich kann nicht sagen, wie das im Ausland funktioniert. Aber bei uns wäre das möglich. Und die Person muss die Bestätigung auch nicht persönlich bei der Krankenkasse abgeben bzw. kann ein Arzt dies direkt zu denen schicken.

Re: Coronavirus quarantane

Verfasst: 07.02.2022, 17:00
von arbeitnehmerWien
Nun, das ist richtig. Mein Deutsch ist nicht das beste. Daher hat das Unternehmen den Vertrag des Kollegen gekündigt. Jetzt kann er sich von seinem Arzt eine Krankmeldung ausstellen lassen, die er an die Krankenkasse schicken kann, und so kann er Krankengeld bekommen. Verstehe ich das richtig?

Re: Corona-Virus Quarantäne

Verfasst: 07.02.2022, 17:12
von alles2
Man kann während des Krankenstandes gekündigt werden, wobei auch da das Entgelt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterzubezahlen wäre und es außerhalb der Probezeit nicht mehr so leicht geht. Gibt es keinen Entgelt vom Arbeitgeber (warum auch immer), könnte man Krankengeld bekommen. Der medizinische Dienst der Krankenkasse entscheidet anhand der Unterlagen, ob diese berechtigt sind. Darum so gut wie möglich alle Bestätigungen zusammenkratzen und als bald als möglich einreichen. Warum dann einem etwas nicht zusteht, würde man dann eh erfahren!

Re: Coronavirus quarantane

Verfasst: 13.02.2022, 10:01
von arbeitnehmerWien
Leider hat niemand dem Kollegen von der Krankenkasse geantwortet.

Re: Corona-Virus Quarantäne

Verfasst: 13.02.2022, 10:26
von alles2
Nach einer Krankmeldung muss nicht geantwortet werden. Hat man bei kurzer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Auszahlung, erfolgt die Anweisung nach Ende des Krankenstandes (also im Nachhinein). Wir wissen nicht, was der Kollege bei wem angefragt hat und bis wann jemand krankgeschrieben wurde. Wenn aber bis zu diesem Datum kein Krankengeld angewiesen wurde, kann man (evtl. telefonisch) nachfragen, woran es hapert.

Re: Coronavirus quarantane

Verfasst: 14.02.2022, 09:51
von arbeitnehmerWien
Er schickte der Krankenkassa eine E-Mail mit seiner Versicherungsnummer und einer Beschreibung des Vorfalls. Er fragte, welche Dokumente er vorlegen müsse, um seine Krankheit zu bestätigen.

Re: Corona-Virus Quarantäne

Verfasst: 14.02.2022, 10:36
von alles2
Weiß nicht, wie lange nicht reagiert worden ist. Wenn es nicht geklappt hat, probiert man es nochmal oder - besser noch - telefonisch.

Re: Coronavirus quarantane

Verfasst: 15.02.2022, 16:03
von arbeitnehmerWien
Der Fall ist gelöst:

"Sie waren nur bis 03.02.2022 in Österreich versichert, d. h. Sie müssen Ihre Unterlagen in Polen einreichen".

Der Arbeitgeber meldete den Arbeitnehmer am 7. Februar rückwirkend ab.