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Kontrolle 2G im Handel

Verfasst: 17.01.2022, 10:09
von Schnurli1977
Ich arbeite in einem Elektrofachgeschäft und habe eine Dienstanweisung unterschreiben müssen, dass ich meine Kunden auf 2G kontrollieren muss. Ist das rechtlich gesehen wirklich meine Aufgabe?

Re: Kontrolle 2G im Handel

Verfasst: 17.01.2022, 11:37
von alles2
Deine ursprüngliche Frage hattest Du als Gesetzeskommentar platziert und nicht im Forum gepostet:

https://www.jusline.at/gesetzeskommentare/456492714

Daher kann Dir dort niemand antworten. Meine ganz klare Antwort ist Nein. Denn Du musst keiner Verkäuferin den grünen Pass zeigen. Nur dann kann es eben sein, dass man durch das ausgeübte Hausrecht nicht ins Geschäft kommt. Dazu haben wir schon genug Einträge hier. Vielleicht kannst Du Deinen Kommentar löschen!

Zu Deiner letzten Frage...seit vergangenen Dienstag heißt es unter § 6 Abs.1a der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19-SchuMaV; Außerkrafttretensdatum 30.01.2022):
„Betreiber haben dafür Sorge zu tragen, dass eine Kontrolle des 2G-Nachweises von Kunden in Kundenbereichen von Betriebsstätten zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen möglichst beim Einlass, jedenfalls aber beim Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung erfolgt.“
Demnach ist ein gewisser Teil des Handels an Interaktionspunkten nun zu den 2G-Kontrollen verpflichtet und das spätestens beim Bezahlen. So möchte der Bund einen neuerlichen Lockdown verhindern. Daher lohnt es sich nicht, sich darüber aufzuregen.