Ich bin in meinem Beruf neuerdings auch öfter beim Kunden vor Ort tätig. Mir wird die Unterkunft + Frühstück bezahlt, allerdings keine Verpflegung.
Ich steige hier im Vergleich zur Arbeit am Firmenstandort also Finanziell schlechter aus.
Ich habe nun im KV Metallgewerbe Angestellte §10(4)d folgendes gefunden:
Steht mir das in jeden Fall zu? Auch wenn der Arbeitgeber Unterkunft und (sehr sehr) selten ein Mittag- oder Abendessen übernimmt und (wie) wird diese versteuert?Bei einer Abwesenheit von mehr als 11 Stunden
und wenn die Beschäftigung außerhalb des
ständigen Betriebes eine Nächtigung außer
Haus erfordert oder eine solche angeordnet
wird, gebührt täglich eine Reiseaufwandsentschädigung in der Höhe von € 42,96
Danke