Reiseaufwandsentschädigung Metallgewerbe Ang.

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Flo90
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Reiseaufwandsentschädigung Metallgewerbe Ang.

Beitrag von Flo90 » 15.01.2022, 14:29

Hallo!

Ich bin in meinem Beruf neuerdings auch öfter beim Kunden vor Ort tätig. Mir wird die Unterkunft + Frühstück bezahlt, allerdings keine Verpflegung.
Ich steige hier im Vergleich zur Arbeit am Firmenstandort also Finanziell schlechter aus.

Ich habe nun im KV Metallgewerbe Angestellte §10(4)d folgendes gefunden:
Bei einer Abwesenheit von mehr als 11 Stunden
und wenn die Beschäftigung außerhalb des
ständigen Betriebes eine Nächtigung außer
Haus erfordert oder eine solche angeordnet
wird, gebührt täglich eine Reiseaufwandsentschädigung in der Höhe von € 42,96
Steht mir das in jeden Fall zu? Auch wenn der Arbeitgeber Unterkunft und (sehr sehr) selten ein Mittag- oder Abendessen übernimmt und (wie) wird diese versteuert?

Danke



alles2
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Re: Reiseaufwandsentschädigung Metallgewerbe Ang.

Beitrag von alles2 » 15.01.2022, 15:59

Hätte dazu noch zu viele Fragen. Daher belasse ich es derweil mal auf das hier:

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Dienstreise.html

Sollten sich Deinerseits konkrete Fragen ergeben, entweder hier nachreichen oder bei der AK anrufen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Flo90
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Re: Reiseaufwandsentschädigung Metallgewerbe Ang.

Beitrag von Flo90 » 15.01.2022, 16:40

Danke! Wenn ich es richtig verstehe, wird da nur abgehandelt was man steuerlich absetzen kann. Die Reiseufwandsentschädigung die im KV angegeben ist wird ja vom AG ausbezahlt, meine Frage wäre ob diese "normal" als Lohnbestandteil versteuert werden oder ob es da einen günstigeren Steuersatz gibt bzw. Freibetrag.

alles2
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Re: Reiseaufwandsentschädigung Metallgewerbe Ang.

Beitrag von alles2 » 15.01.2022, 20:36

Der Inhalt soll zeigen, was einem alles zustehen könnte, auf welche Kriterien es ankommt und wie es sich verhält, wenn diese Aufwendungen nicht vom Arbeitgeber (in voller Höhe) abgegolten werden. Weil wir es unlängst hatten, so wären bei Nächtigungen im Inland die angefallenen Kosten mit Frühstück oder eben pauschal 15 Euro fällig. Muss es niemand ausbezahlen, kann man es als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

In Wirklichkeit wissen wir nicht, warum die Diäten nicht übernommen werden. Mögliche Erklärungen finden sich in dem Link (es fängt an mit dem Hinweis auf Dienstreisen unter 25 km). Der verbindliche Kollektivvertrag stellt nur den Mindestrahmen dar. Vertraglich kann man darüber hinausgehende Beträge vereinbaren. Demnach beträge die Reiseaufwandsentschädigung heuer 44,03 Euro. Kann man die tatsächlichen Kosten nachweisen, wurde nicht mehr verursacht als notwendig und lässt es der Arbeitsvertrag zu, wären diese vom Arbeitnehmer zu übernehmen. Bekommt man nur den kollektivvertraglichen Teil, kann man den Rest in die Arbeitnehmerveranlagung packen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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