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Nächtigungsgelder - eine frage

Verfasst: 03.01.2022, 19:50
von arbeitnehmerWien
Schönen Tag. Ich bin kein Österreicher, aber ich arbeite in Wien. Ich habe in meinem Vertrag 15 Euro Nächtigungsgelder, aber der Arbeitgeber zieht 24 Euro von meinem Gehalt ab, da die Kosten höher sind als die Zulage. Stimmt das und habe ich Anspruch auf den Zuschlag von 15 Euro, wenn ich selbst ein Zimmer oder eine Wohnung suche? Danke im Voraus für Ihre Antwort.


PS
sorry für mein deutsch ich lerne noch

Re: Nächtigungsgelder - eine Frage

Verfasst: 04.01.2022, 00:35
von alles2
Das sind zu spärliche Informationen. Eigentlich sollten einem sämtliche notwendige Reisekosten ersetzt werden, wenn man geschickt verhandelt hat. Wir wissen nicht, was in Deinem Vertrag steht, welche Kosten abgezogen werden und ob es sich um eine Auslands- oder Inlandsdienstreise handelt.

Re: Nächtigungsgelder - eine frage

Verfasst: 04.01.2022, 14:24
von arbeitnehmerWien
meine Heimarbeitsfirma schickt mich zu einem österreichischen Arbeitgeber. Ich habe einen österreichischen Vertrag. Ich pendle 4 Tage die Woche 350 km zur Arbeit und komme dann wieder nach Hause. Vertragsklausel:

Sollte eine Uberlassung zu einem Beschäftigerbetrieb mit einer Entfernung von über 120 km vom Wohnort erfolgen, und es dem Arbeitnehmer mit dem Nächtigungsgeld It. Kollektivvertrag nicht möglich sein, ein geeignetes Quartier anzumieten, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, vor Antritt einer Nächtigung welche über dem KV Wert liegt, seinem zuständigen Betreuer dies mitzuteilen und eine dementsprechende Bestätigung einzuholen (Formblatt: Nächtigung über KV). Es ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, dass höhere Nächtigungskosten nur mit Vorlage des vom Arbeitgeber bestätigten Formblattes Nächtigung über KV ersetzt werden. Ebenso gilt bei Überlassungen unter 120 km, bei jenen jedoch eine tägliche Heimreise nicht zumutbar ist, dass vor Antritt einer solchen Nächtigung der Arbeitnehmer diesen Umstand dem Arbeitgeber mitzuteilen hat und sich eine Bestätigung darüber einholen muss. (Formblatt: Nächtigung unter 120 km), Es ist vereinbart, dass nur bei Vorlage einer solchen Bestätigung der Arbeitnehmer Anspruch auf Nächtigungsgeld hat.

Re: Nächtigungsgelder - eine frage

Verfasst: 04.01.2022, 17:15
von alles2
So weit, so gut. Aber welche Kosten werden abgezogen und steht das auch irgendwo im Vertrag?

Re: Nächtigungsgelder - eine frage

Verfasst: 09.01.2022, 15:21
von arbeitnehmerWien
Es ist nicht festgelegt, welche Kosten für Unterkunft oder Pendeln abgezogen werden.

Re: Nächtigungsgelder - eine Frage

Verfasst: 09.01.2022, 18:15
von alles2
Wenn Du die gesetzliche oder vertragliche Grundlage für die Abzüge nicht kennst, solltest Du Dich beim Chef erkundigen. Man kann Dir nicht einfach was anlasten, weil man es mit Dir machen kann.

Re: Nächtigungsgelder - eine frage

Verfasst: 13.01.2022, 19:41
von arbeitnehmerWien
Ich weiß nicht, ob wir uns gegenseitig gut verstehen. Ich wollte wissen, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Differenz erstatten muss, wenn die Kosten für eine Übernachtung den Betrag von 15 Euro übersteigen, den er für jeden Arbeitstag zahlt. Ist dies gesetzlich geregelt oder ist es eine Frage der Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.


Ich habe auch eine Frage zu einem bestimmten Eintrag auf dem Lohnzettel. Es wird eine "DL-Pauschale" von meiner Zahlung abgezogen, aber ich weiß nicht, was das bedeutet. Können Sie mir helfen?

Re: Nächtigungsgelder - eine Frage

Verfasst: 14.01.2022, 09:35
von alles2
Eine DL-Pauschale habe ich noch nie auf einem Lohnzettel gesehen. Vielleicht eine Dienstleistungspauschale, was ich aber auch nicht kenne. Üblicherweise findet man das hier vor:

https://lohnzettel.arbeiterkammer.at/

Wegen dem Nächtigungsgeld sollte eigentlich alles in Deinem Vertrag stehen:

Es ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, dass höhere Nächtigungskosten nur mit Vorlage des vom Arbeitgeber bestätigten Formblattes Nächtigung über KV ersetzt werden. [...] Es ist vereinbart, dass nur bei Vorlage einer solchen Bestätigung der Arbeitnehmer Anspruch auf Nächtigungsgeld hat.

Demnach muss Dir der Arbeitgeber die höheren Nächtigungskosten erstatten. Aber auch nur, wenn Du den Nachweis für diese Kosten erbringst und ihm vorlegst.

Re: Nächtigungsgelder - eine frage

Verfasst: 22.01.2022, 11:23
von arbeitnehmerWien
Danke. Im Moment hat der Arbeitgeber eine Wohnung für mich gefunden und berechnet mir 25 Euro pro Arbeitstag. Ist das richtig, oder sollten die gesamten 25 Euro vom Arbeitgeber übernommen werden?

Re: Nächtigungsgelder - eine Frage

Verfasst: 23.01.2022, 03:26
von alles2
Jetzt wird die Sache klarer, auch wenn ich noch immer nicht ganz durchblicke. Wird denn die Wohnung im Lohnzettel irgendwie als lohnsteuerpflichtiger Sachbezug erwähnt (verbilligte Dienstwohnung) und wie groß in in m² ist es? Zur Wohnraumbewertung wäre dann dieses Tool hilfreich (in Anlehnung des § 2 Sachbezugswerteverordnung):

https://bruttonetto.azurewebsites.net/usp/dienstwohnung

Wird in der monatlichen Lohnverrechnung/Lohnabrechnung so ein Sachbezug (geldwerter Vorteil) angesetzt und handelt es sich um die 39 bis 40 Euro um einen Kostenbeitrag, könnte man die Miethöhe ableiten.
Weißt Du, ob es sich um eine firmeneigene oder vom Arbeitgeber angemietete Wohnung handelt?
Musst Du die Wohnung mit jemanden anderen teilen?
Kannst Du Dich überhaupt nicht daran erinnern, dass mündlich oder schriftlich über die Kosten dieser Wohnung etwas vereinbart wurde (Miet- bzw. Nutzungsverträge)?

Kommst Du drauf, dass zu hohe Werte herangezogen werden oder die Wohnung für Deine Ansprüche ist zu groß und findest Du eine günstigere Beherbergung/Unterkunft, würde ich auch mit dem Chef über die Auflösung des Wohnverhältnisses reden.
Oder Du verhandelst mit ihm, dass die 24 bis 25 Euro pro Nächtigung nicht mehr abgezogen werden. Schließlich würde er wohl sämtliche Kosten (falls berechtigt) zu übernehmen haben, wenn Du Dich selbst um ein Zimmer oder eine Wohnung kümmern würdest und die Kosten durch Vorlage des vom Arbeitgeber bestätigten Formblattes zu "Nächtigung über KV" ersetzt werden müssten. Es wirkt fast so, als würde er sich eines Tricks bedienen, damit er Dir diese Kosten nicht bezahlen muss, indem er sich selbst um einen Nächtigungsort gekümmert hat und die Kosten Dir gegenüber nun in Abzug stellt. Denn normalerweise müsste er für sämtliche Kosten aufkommen, wenn Dir von ihm eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird und Du es in Anspruch nimmst. Würde man dennoch auf ein Hotel ausweichen, müsste der Dienstgeber für diese Kosten nicht mehr aufkommen. Ein Blick in den richtigen Kollektivvertrag sollte Aufklärung schaffen.

Re: Nächtigungsgelder - eine frage

Verfasst: 25.01.2022, 13:59
von arbeitnehmerWien
Ich habe einen Vertrag mit einer Arbeitsagentur, die mich zu einem ausländischen Arbeitgeber schickt.

Dieses Arbeitsvermittlungsbüro hilft bei der Wohnungssuche für Arbeitnehmer, nimmt dafür aber Geld. Die Wohnung ist Eigentum einer Privatperson in Österreich. Wir leben zu zweit auf etwa 30 m2 und zahlen 22 Euro pro Person.

Ja, die Wohnung wird vom Lohnzettel auf der Gehaltsabrechnung abgezogen.

So sieht es auf dem Lohnzettel aus:

https://ibb.co/7GMBMhF

Die Mietkosten für die Wohnung wurden vertraglich auf 20 € pro Arbeitstag veranschlagt.

Re: Nächtigungsgelder - eine Frage

Verfasst: 25.01.2022, 15:07
von alles2
Also handelt es sich um eine Leasing-Firma, die Dir am Einsatzort eine Unterkunft bereitstellt, die Du bezahlen musst. Das darf so normalerweise nicht sein und Du solltest Widerspruch gegen die Abrechnung einreichen. Man hört ja viel Schlechtes über die Zeitarbeitsagenturen, weil z.B. gerne mal Mehrarbeit oder Überstunden nicht ausbezahlt werden oder einem der Urlaub vorenthalten wird. Doch was man mit Dir aufführt, hatte ich noch nicht. Melde Dich unbedingt bei der Arbeiterkammer, welche Dir auch bei dem Widerspruch helfen sollte. Und lass es uns wissen, wenn ich mich täusche und doch alles mit rechten Dingen abläuft.