Umzugsbeihilfe

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Grützi
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Umzugsbeihilfe

Beitrag von Grützi » 13.12.2021, 21:33

Hallo zusammen,

ich habe da mal mehrere Fragen:

1)kann der Arbeitgeber einen zuvor gezahlte Umzugsprämie zurückfordern ?
2)mehr Stunden gearbeitet wie man bei der elektronische Stempeluhr (App) angegeben hat
3) doppelte Miete wurde übernommen und jetzt auf einmal zurück gefordert

Zur "Geschichte"

Meine ehem. Arbeitgeber hat mich Anfang Oktober 21 gefragt ob ich Ende Oktober 21 bei der Eröffnung einer Zweigstelle ca 300 km vom Wohnort als Standort Manager fungieren möchte. Da ich in meine vorherige Wohnung erst im Dez 20 eingezogen bin habe ich meine bedenken wegen der Finanzierung der neuen Miete (doppel Miete + neue Kaution) geäußert. Mir wurde dann eine Umzugshilfe in höhe von 2500€ versprochen die ich auch erhalten habe ( Hilfe sollte nicht erstattet werden.
Wir haben dann recht zügig eine Wohnung gefunden und sind dann am 22 Oktober umgezogen um dann am 25. Okt am neuen Standort die Arbeit aufzunehmen.
Die Umzugsprämie habe ich dann auch vor dem Umzug erhalten.

Dort habe ich dann 6 Wochen über 80 Überstunden angesammelt ( aber das war für mich in Ordnung da ich ja immer die Prämie für den Umzug im Kopf hatte) Wir haben eine Stempel App bei der man sich Einstempelt zu einem bestimmten Zeitpunkt und auch ausstempelt am Abend. Es ist gang und gebe das dies nur pro forma ist und wir eigentlich immer einen gewissen anteil von Überstunden nicht buchen ( was auch so vom Chef gewollt ist) .

Nun kahm es das der Geschäftführer nach 6 Wochen nicht den Erfolg gesehen hat den er eigentlich wollte und hat angekündigt das er sich nun doch wieder von diesem Standort zurück ziehen will.

Mir wurde nahegelegt das ich bei einem Mitbewerber anfange und mein Chef hat da auch schon Gespräche geführt das ich dort übernommen werde.
Ich war 3,5 Jahre in dieser Firma und wollte diese eigentlich nicht verlassen nur die alternative wäre gewesen nach 6 Wochen wieder umzuziehen was mir und meiner Frau überhaupt nicht gepasst hat auch weil sie auch mitlerweile eine Einstellung gefunden hatte.
Also bin ich dem Ratschlag meines ExChefs gefolgt und habe beim Mitbewerber angefangen.

Soweit zu gut jetzt kahm meine Endabrechnung und mir wurde die Umzugshilfe vom Gehalt abgezogen.
Weiter wurden ebenfalls die doppelte Miete was die Firma gezahlt hatte vom Lohn abgezogen so das mein Gehalt ein sattes minus ausgemacht hat.
Überstunden wurden nicht bezahlt.

Jetzt die Frage habe ich da eine Chance gegen vor zu gehen oder nicht ?
Beim ExChef angefragt kahm die Aussage, wäre ich in der Firma geblieben hätte ich es nicht zurück bezahlen müssen



alles2
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Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Umzugsbeihilfe

Beitrag von alles2 » 14.12.2021, 11:52

Da wäre es fast sinnvoller, wenn Du mit der Lohnabrechnung und dem Dienstvertrag nach Terminvereinbarung zur Arbeiterkammer gehst (bitte deren Vorlaufzeit und die bevorstehenden Feiertage beachten). Es geht auch darum, was genau im Arbeitsvertrag geregelt ist. Anscheinend nichts, weil der Arbeitgeber sonst dahingehend reagiert hätte und nicht mit so einer "Mit geht es ums Prinzip"-Rückmeldung. Freilich kannst Du gegenüber dem früheren Arbeitgeber selbst irgendwelche offene und durchsetzbare Ansprüche einfordern, bevor man die Angelegenheit (evtl. mit Hilfe der AK) zum Arbeits- und Sozialgericht trägt. Den Musterbrief stellt die AK bereit:

https://www.arbeiterkammer.at/infopool/Beendigung_Ansprueche_geltend_machen.doc

Berechtigte Ansprüche könnte man mit einer Frist von 10 bis 14 Tagen geltend machen (bitte immer schriftlich und eingeschrieben). So wie es sich liest, wären es in Deinem Fall die Umzugspauschale. Sollte es eine Arbeitszeitaufzeichnung geben, wäre es dem Dienstgeber vorzulegen, damit man unberücksichtigte Überstunden nachfordern kann. Je nach Kollektivvertrag hätte man dafür oft 3 bis 6 Monate Zeit, ehe diese verfallen würden.

Ob es sich tatsächlich um den Mehrbetrag der Miete handelt, die in der Abrechnung in Abzug gebracht wurde, kann ich jetzt nicht sagen. Logischer wäre für mich eine vorgestreckte Kaution, die Du bei Auszug wieder zurückbekommen würdest, und somit dahingehend kein Schaden entstanden wäre.
Mir würde jetzt keine gesetzliche Grundlage für einen Schadensersatz einfallen, zumal Ihr, die Familie, Euch entschlossen habt, sich dort dauerhaft niederzulassen. Man hätte sich die Sachlage anschauen können, wenn Ihr zum vorherigen Dienstort zurückgekehrt wärt und da wieder Siedlungskosten angefallen wären. Eine begründete Entschädigung wäre mir sonst nur eingefallen, wenn man Dich mutwillig dazu bewogen hatte, den Arbeitsort zu wechseln (Versetzung).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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