Frage Kündigungsfrist seitens Arbeitnehmer SWÖ KV

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Arnold
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Frage Kündigungsfrist seitens Arbeitnehmer SWÖ KV

Beitrag von Arnold » 27.11.2021, 10:45

Hallo zusammen,

Derzeit bin ich in einem Dienstverhältnis im SWÖ KV, dessen Historie ich unten aufliste.
Daraus entnehme ich, dass ich eine Kündigung zum letzten des Monats aussprechen kann, aktuell der 30.11.2021.
Wenn ein Bewerbungsgespräch am 29.11.2021 gut verläuft, würde ich mit 30.11.2021 kündigen wollen.

Meine Vertragsverhältnisse bei dem Arbeitgeber:
- Dienstvertrag ab 01.11.2017
- Abmeldung am 31.07.2019 für 1 Monat (Arbeitslosengeld bezogen mit Wiedereinstellungszusage)
- Neuer Arbeitsvertrag 02.09.2019 befristet für 1 Jahr
- Arbeitsvertrag Umstellung auf unbefristet mit 01.05.2020 wegen Vorbereitung Bildungskarenz
- Bildungskarenz von 01.09.2020 bis 31.08.2021
- Neuer Dienstvertrag von 01.09.2021 unbefristet

Die Frage ist, wann genau in meinem Fall rechtlich der letzte Tag meiner aktuellen Anstellung wäre?
Wäre eine einvernehmliche Kündigung mit kürzerer Frist möglich? Wenn ja, gibt es zu beachtende Mindestfristen?

Vielen Dank für eure Mithilfe,
Arnold



alles2
Beiträge: 3268
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Re: Frage Kündigungsfrist seitens Arbeitnehmer SWÖ KV

Beitrag von alles2 » 29.11.2021, 03:28

Für mich schaut es so aus, als hätte nur der freie Dienstvertrag seine Gültigkeit, bei dem die kollektivvertraglich geregelten Mindeststandards keine Anwendung finden. Wenn vertraglich nichts anders vereinbart oder nicht auf den Kollektivvertrag verwiesen wurde, sollten nur die gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine nach § 1159 Abs.4 ABGB beachtet werden:
Mangels einer für ihn günstigeren Vereinbarung kann der Dienstnehmer das Dienstverhältnis mit dem letzten Tage eines Kalendermonats unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist lösen. Diese Kündigungsfrist kann durch Vereinbarung bis zu einem halben Jahr ausgedehnt werden; doch darf die vom Dienstgeber einzuhaltende Frist nicht kürzer sein als die mit dem Dienstnehmer vereinbarte Kündigungsfrist.
Ist die vorzeitige Auflösung nach § 1162 ABGB einvernehmlich, schreibt das Gesetz keine Termine oder Fristen vor.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Arnold
Beiträge: 7
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Re: Frage Kündigungsfrist seitens Arbeitnehmer SWÖ KV

Beitrag von Arnold » 30.11.2021, 08:17

Hallo alles2,

vielen Dank für die wertvolle Information!

Mfg, Arnold

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