Wie wird der Stundenlohn in Österreich ausgerechnet?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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condoriano
Beiträge: 2
Registriert: 29.10.2021, 20:34

Wie wird der Stundenlohn in Österreich ausgerechnet?

Beitrag von condoriano » 29.10.2021, 20:42

Liebe Damen und Herren,

ich bin als Kellner fest angestellt. Mir wurde ein Stundenlohn von 12 Euro brutto versprochen, ich habe aber nur 10 Euro brutto überwiesen bekommen. Als ich meinen Arbeitgeber darauf angesprochen habe, sagte er mir, dass ich ja 12 Euro verdiene, wenn ich das 13. und 14. Gehalt prozentual mit einrechnen würde. Ist es üblich, den Stundenlohn so auszurechnen oder hat er mir Quatsch erzählt?

LG und danke für die Hilfe!



frenz
Beiträge: 35
Registriert: 16.10.2020, 19:43

Re: Wie wird der Stundenlohn in Österreich ausgerechnet?

Beitrag von frenz » 29.10.2021, 21:19

Hat nicht direkt mit der Frage zu tun: Kann es sein dass Sie brutto mit netto verwechseln?
Denn brutto ist vor Abzug der Nebenkosten. Daher bekommt man netto überwiesen, nicht brutto. Aber das ist jetzt nicht direkt das Thema.

--
Es ist nicht üblich, auch wenn das nicht zwangsläufig rechtlich relevant ist. Ich persönlich empfinde diese Angabe sogar als irreführend.

Solche Angaben inkl. WR/UZ kenne ich nur von Jahresgehaltsangaben ("Jahresgesamteinkommen: mind. 33.500 Euro"), hier vor allem von international tätigen Unternehmen, die mit - auf den ersten Blick - niedrigen Monatsangaben die international arbeitssuchenden Personen, die mit der österr. Eigenart der 14 Gehälter nicht vertraut sind, nicht abschrecken wollen.

Im Kollektivvertrag werden Löhne/Gehälter auf tatsächlicher Monatsbasis angegeben, daher WR/UZ separat.
Abgesehen davon kann ich die Kalkulation Ihres Arbeitsgebers nicht nachvollziehen: Denn um mit 14 Gehälter die 12 Euro zu erreichen, wären EUR 10,29 nötig (und nicht 10,00).

Was steht denn in Ihrem Dienstzettel oder Arbeitsvertrag?
Darauf sind alle relevanten Regelungen rund um das Dienstverhältnis schriftlich festgehalten damit es zu keinen Meinungsverschiedenheiten kommen kann. Der Arbeitgeber ist - bis auf wenige Ausnahmen - verpflichtet ein solches Papier einem neuen Mitarbeiter auszuhändigen.

PS: Gastro ist zwar nicht für üppige Kollektivverträge bekannt, aber 10 Euro könnten bereits unter dem Kollektivvertrag liegen, man müsste Ihre genauen Einzelheiten prüfen (Bundesland, genaue Tätigkeit, Berufserfahrung...). Jedenfalls gibt es nur noch wenige Konstellationen bei denen 10 Euro noch legal wären.

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