Ich benötige den Kollektivvertrag für Hausmeister im Hotel- und Gastgewerbe.
Es gibt laut meiner Recherche sowohl einen KollV für Arbeiter als auch für Angestellte.
Wo steht nun aber, ob der Hausmeister Arbeiter oder Angestellter ist?
Gemäß §§ 1 und 2 Angestelltengesetz dürfte der Hausmeister wohl eher Arbeiter und nicht Angestellter sein, da er ja keine kaufmännischen, sondern manuellen Dienste leistet.
Hotel-und Gastgewerbe
Re: Hotel- und Gastgewerbe
Du bist auf der richtigen Spur, da Angestellte mehr kaufmännische und kaufmännisch höhere Tätigkeiten ausüben. Außer mit dem Hausmeister wurde Einzelvertrag-lich ein Angestelltenverhältnis vereinbart, wovon eher nicht auszugehen wäre.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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