Dienstreise Vorwarnzeit FMTI

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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samuel90
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Dienstreise Vorwarnzeit FMTI

Beitrag von samuel90 » 13.10.2021, 07:31

Hallo Forum,

Ich bräuchte einmal eure Hilfe :)

Existiert im Arbeitsrecht bzw. im Kollektivvertrag des FMTI eine Vorwarnzeit für Dienstreisen ins Ausland?
Muss bzw. wie lange vor Dienstreiseantritt muss der Dienstreiseantrag vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mitgeteilt werden?

Ich wurde im Kollektivvertrag und den Betriebsvereinbarungen leider nicht fündig.
Durch Hören-Sagen ist mir eine Vorwarnzeit von 3-4 Werktagen zu Ohren gekommen, ob das irgendwo festgehalten ist, ist eben meine Frage.

Vielen Dank schon mal im Voraus!



alles2
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Re: Dienstreise Vorwarnzeit FMTI

Beitrag von alles2 » 13.10.2021, 11:46

Mit Verweis auf § 19c Abs.3 AZG (Arbeitszeitgesetz) wäre gemäß § 19c Abs.2 Z 2 AZG auch da die Vorbereitungszeit von mindestens zwei Wochen einzuhalten (entspricht die Zeit für die Dienstplanerstellung). Bei kurzfristigen Änderungen braucht es die Zustimmung des Arbeitnehmers, sollte es Abweichungen von den Betriebsvereinbarungen (bzw. Einzelvereinbarungen) geben. Auf etwaige Betreuungsverpflichtungen und ähnliches ist sehr wohl Rücksicht zu nehmen, besonders wenn man beim Auslandsaufenthalt nicht jeden Tag nach Hause kommen kann. Man sollte vorher im Arbeitsvertrag nachsehen, ob man überhaupt für andere Standorte eingesetzt werden darf. Auf der anderen Seite braucht man bei betrieblichen Notfällen die Disponierbarkeit nicht so eng sehen, weshalb stets der Einzelfall zu betrachten gälte. Zusätzliche Regelungen würde man sonst bei Punkt 18 im Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe bzw. in der eisen- und metallverarbeitenden Industrie unter "VIII. Montagearbeiten sowie andere Beschäftigungen außerhalb des ständigen Betriebes" finden, wenn es um einen Montageeinsatz im Ausland geht.
Zuletzt geändert von alles2 am 14.10.2021, 08:23, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

samuel90
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Re: Dienstreise Vorwarnzeit FMTI

Beitrag von samuel90 » 14.10.2021, 07:46

das hilft mir sehr. vielen Dank!

alles2
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Re: Dienstreise Vorwarnzeit FMTI

Beitrag von alles2 » 14.10.2021, 08:30

Nichts dabei! Allerdings ist mir oben ein Fehler unterlaufen, der nun korrigiert wurde. Es stand an der entsprechenden Stelle ursprünglich "Bei kurzfristigen Änderungen braucht es die Zustimmung des Arbeitgebers", was freilich nicht stimmt. Zusammengefasst, im Normalfall sollte man - wie beim Dienstplan - 2 Wochen vorher informiert werden oder der Arbeitnehmer willigt bei einer kurzfristigeren Entscheidung ein. Es schadet nie, solche Angelegenheiten auch mit dem Betriebsrat zu besprechen (falls vorhanden).
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