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Kündigung Pension

Verfasst: 30.09.2021, 11:05
von Jusler
Eine Rechtsanwaltsangestellte kann bald in Pension gehen; sie möchte aber weiterhin beschäftigt sein wie bisher.
Neben der Alterspension darf man ja unbegrenzt dazuverdienen. Möglich ist das also.
Aber gibt es einen Unterschied aus Arbeitgebersicht hinsichtlich der Kündigung (andere Fristen und/oder Termine) oder gilt auch dann § 20 AngG?
Verändert sich sonst noch was aus Arbeitgebersicht?

Vielen Dank.

Re: Kündigung Pension

Verfasst: 01.10.2021, 11:57
von alles2
Hast richtig erkannt, dass dann das Arbeitsverhältnis und die (Alters-)Pension voneinander unabhängig wären.