Kündigung Pension
Verfasst: 30.09.2021, 11:05
Eine Rechtsanwaltsangestellte kann bald in Pension gehen; sie möchte aber weiterhin beschäftigt sein wie bisher.
Neben der Alterspension darf man ja unbegrenzt dazuverdienen. Möglich ist das also.
Aber gibt es einen Unterschied aus Arbeitgebersicht hinsichtlich der Kündigung (andere Fristen und/oder Termine) oder gilt auch dann § 20 AngG?
Verändert sich sonst noch was aus Arbeitgebersicht?
Vielen Dank.
Neben der Alterspension darf man ja unbegrenzt dazuverdienen. Möglich ist das also.
Aber gibt es einen Unterschied aus Arbeitgebersicht hinsichtlich der Kündigung (andere Fristen und/oder Termine) oder gilt auch dann § 20 AngG?
Verändert sich sonst noch was aus Arbeitgebersicht?
Vielen Dank.