Eine Rechtsanwaltsangestellte kann bald in Pension gehen; sie möchte aber weiterhin beschäftigt sein wie bisher.
Neben der Alterspension darf man ja unbegrenzt dazuverdienen. Möglich ist das also.
Aber gibt es einen Unterschied aus Arbeitgebersicht hinsichtlich der Kündigung (andere Fristen und/oder Termine) oder gilt auch dann § 20 AngG?
Verändert sich sonst noch was aus Arbeitgebersicht?
Vielen Dank.
Kündigung Pension
Re: Kündigung Pension
Hast richtig erkannt, dass dann das Arbeitsverhältnis und die (Alters-)Pension voneinander unabhängig wären.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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