Exekution neu
Verfasst: 20.08.2021, 11:01
Liebe Jusline Mitglieder,
bzgl. der neuen Exekutionsordnung habe ich die Frage ob der Drittschuldner die Möglichkeit hat für eine bereits vor 01.07.2021 begonnene Exekution einen Verwalter zu bestellen? Oder ist es grundsätzlich nur dem Gläubiger vorbehalten einen Verwalter zu bestellen? Habe bisher nur widersprüchliche Informationen erhalten.
Vielen Dank im Voraus
bzgl. der neuen Exekutionsordnung habe ich die Frage ob der Drittschuldner die Möglichkeit hat für eine bereits vor 01.07.2021 begonnene Exekution einen Verwalter zu bestellen? Oder ist es grundsätzlich nur dem Gläubiger vorbehalten einen Verwalter zu bestellen? Habe bisher nur widersprüchliche Informationen erhalten.
Vielen Dank im Voraus