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Exekution neu

Verfasst: 20.08.2021, 11:01
von Thea
Liebe Jusline Mitglieder,

bzgl. der neuen Exekutionsordnung habe ich die Frage ob der Drittschuldner die Möglichkeit hat für eine bereits vor 01.07.2021 begonnene Exekution einen Verwalter zu bestellen? Oder ist es grundsätzlich nur dem Gläubiger vorbehalten einen Verwalter zu bestellen? Habe bisher nur widersprüchliche Informationen erhalten.

Vielen Dank im Voraus

Re: Exekution neu

Verfasst: 20.08.2021, 17:07
von alles2
Im Prinzip kann nach § 16 Abs.2 EO nur von einem Gericht ein Verwalter bestellt werden. Der Gläubiger kann aber das erweiterte Exekutionspaket beantragen, im Zuge dessen ein Verwalter hinzugezogen werden würde (§ 20 Abs.1 EO).