Exekution neu

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Thea
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Exekution neu

Beitrag von Thea » 20.08.2021, 11:01

Liebe Jusline Mitglieder,

bzgl. der neuen Exekutionsordnung habe ich die Frage ob der Drittschuldner die Möglichkeit hat für eine bereits vor 01.07.2021 begonnene Exekution einen Verwalter zu bestellen? Oder ist es grundsätzlich nur dem Gläubiger vorbehalten einen Verwalter zu bestellen? Habe bisher nur widersprüchliche Informationen erhalten.

Vielen Dank im Voraus



alles2
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Re: Exekution neu

Beitrag von alles2 » 20.08.2021, 17:07

Im Prinzip kann nach § 16 Abs.2 EO nur von einem Gericht ein Verwalter bestellt werden. Der Gläubiger kann aber das erweiterte Exekutionspaket beantragen, im Zuge dessen ein Verwalter hinzugezogen werden würde (§ 20 Abs.1 EO).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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