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Bezeichnung und interpretierung Verwendsgruppe IV KV Gewerbe

Verfasst: 24.07.2021, 08:46
von Trevy
Ich habe eine Frage zur Bezeichnung der Verwendungsgruppe IV in KV Gewerbe. Ich bin als Sprachtrainer für eine private Sprachagentur seit 6 Jahren angestellt und in der Verwendungsgruppe 3 eingestuft.
Laute KV (Gewerbe) glaube ich, dass ich in Gruppe 4 sein sollte. Mein Chef bestreitet es, da ich "keine funktionalen Führungsrollen ausübe", was Teil der Beschreibung für Gruppe IV ist. Meine Frage ist, ob ich beide Teile der Beschreibung der Gruppe 4 erfüllen müssen, um mich dafür zu qualifizieren?

Hier ist die Bezeichnung der Verwendungsgruppe IV:

Tätigkeitsmerkmale:
Angestellte, die schwierige Arbeiten verantwortlich selbständig ausführen, wozu besondere Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen erforderlich sind. Ferner Angestellte, die regelmäßig und dauernd mit der Führung, Unterweisung und Beaufsichtigung von Angestelltengruppen (zwei bis fünf Angestellte, worunter sich Angestellte der Verwendungsgruppe III befinden müssen) beauftragt sind.


Vielen Dank für alle eure Hilfe!

LG Isabel

Re: Bezeichnung und Interpretierung Verwendsgruppe IV KV Gewerbe

Verfasst: 24.07.2021, 19:54
von alles2
Grundsätzlich gehören Trainer zu der von Dir im Titel genannten Verwendungsgruppe. Wenn Du den Begriff "ferner" durch "oder" ersetzt, weißt Du, dass man nicht beide Kriterien erfüllen muss. Du solltest schon unterscheiden, ob Du Weisungen befolgen musst oder die Dinge selbst in die Hand nehmen darfst.

Re: Bezeichnung und interpretierung Verwendsgruppe IV KV Gewerbe

Verfasst: 24.07.2021, 20:53
von Trevy
Absolut, ich arbeite völlig selbstständig und brauche keine Anweisungen, um meine Arbeit zu erledigen. Vielen Dank für deine Input... :D Thank you