Bezeichnung und interpretierung Verwendsgruppe IV KV Gewerbe

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Trevy
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Bezeichnung und interpretierung Verwendsgruppe IV KV Gewerbe

Beitrag von Trevy » 24.07.2021, 08:46

Ich habe eine Frage zur Bezeichnung der Verwendungsgruppe IV in KV Gewerbe. Ich bin als Sprachtrainer für eine private Sprachagentur seit 6 Jahren angestellt und in der Verwendungsgruppe 3 eingestuft.
Laute KV (Gewerbe) glaube ich, dass ich in Gruppe 4 sein sollte. Mein Chef bestreitet es, da ich "keine funktionalen Führungsrollen ausübe", was Teil der Beschreibung für Gruppe IV ist. Meine Frage ist, ob ich beide Teile der Beschreibung der Gruppe 4 erfüllen müssen, um mich dafür zu qualifizieren?

Hier ist die Bezeichnung der Verwendungsgruppe IV:

Tätigkeitsmerkmale:
Angestellte, die schwierige Arbeiten verantwortlich selbständig ausführen, wozu besondere Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen erforderlich sind. Ferner Angestellte, die regelmäßig und dauernd mit der Führung, Unterweisung und Beaufsichtigung von Angestelltengruppen (zwei bis fünf Angestellte, worunter sich Angestellte der Verwendungsgruppe III befinden müssen) beauftragt sind.


Vielen Dank für alle eure Hilfe!

LG Isabel



alles2
Beiträge: 3245
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Re: Bezeichnung und Interpretierung Verwendsgruppe IV KV Gewerbe

Beitrag von alles2 » 24.07.2021, 19:54

Grundsätzlich gehören Trainer zu der von Dir im Titel genannten Verwendungsgruppe. Wenn Du den Begriff "ferner" durch "oder" ersetzt, weißt Du, dass man nicht beide Kriterien erfüllen muss. Du solltest schon unterscheiden, ob Du Weisungen befolgen musst oder die Dinge selbst in die Hand nehmen darfst.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Trevy
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Re: Bezeichnung und interpretierung Verwendsgruppe IV KV Gewerbe

Beitrag von Trevy » 24.07.2021, 20:53

Absolut, ich arbeite völlig selbstständig und brauche keine Anweisungen, um meine Arbeit zu erledigen. Vielen Dank für deine Input... :D Thank you

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