Frage wg. Aussteuerung, Invalidenpension und Notstand

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Blume
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Frage wg. Aussteuerung, Invalidenpension und Notstand

Beitrag von Blume » 17.07.2021, 23:46

Hallo zusammen,

Ich habe eine sehr komplexe Frage an Euch und hoffe wirklich sehr dass mir jemand weiterhelfen kann.

Meine Schwester ist berufstätig und leider sehr oft krank. Es geht ihr schon seit Jahren gesundheitlich nicht gut. (Allergie, Orthopädische Schmerzen, ständig Migräne und jetzt auch noch Tinnitus)

Da es immer schlimmer wird und sie nach wie vor berufstätig ist, ist sie am überlegen einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension bzw. Invalidenpension einzureichen. Ihr ist bewusst dass dies ein langer Kampf wird und sie vorher auf Reha muss....

Sollte der Antrag abgelehnt werden und auch eine Klage abgewiesen werden und sie zu lange im Krankenstand srin ist sie nach einem Jaht spätestens ausgesteuert.
Wenn sie danach vom Arbeitgeber gekündigt wird und bereits ausgesteuert ist, bekommt sie da vom AMS überhaupt noch Arbeitslosengeld oder Notstandsgeld wenn sie bereits ausgesteuert ist und zuvor einen Antrag auf Invaliditätspension gestellt hat?

Sie macht sich grosse Sorgen da sie bald ausgesteuert ist. Sie hat Angst dass sie keinArbeitslosengeld bekommt und in die Mindestsicherung gezwungen wird.

Meine Frage. Wenn sie Ausgesteuert ist und zuvor einen Antrag auf Invaliditätspension gestellt hat und bei Ablehnung auch geklagt hat und wieder abgewiesen wurde. Bekommt sie noch Arbeitslosengeld?

Freu mich über jede Hilfe!

Lg Lili



alles2
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Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Frage wg. Aussteuerung, Invalidenpension und Notstand

Beitrag von alles2 » 18.07.2021, 11:20

Eigentlich hast Du Dir ohnehin schon einen guten Überblick verschafft. Eventuell denkst Du nur zu kompliziert. Denn, sobald eine Kündigung ausgesprochen wurde, sollte unverzüglich die Arbeitslosmeldung beim AMS ergehen:

https://www.ams.at/content/dam/download/formulare/001_AL_Meldung_Formular_Juni_2011.pdf

Dort wären auch sämtliche gesundheitliche Einschränkungen zu erwähnen. Von denen bekommt man eh nur die entsprechenden Bezüge, wenn einem sonst kein Gehalt mehr zusteht.

Sollte nebenher ein Antrag auf irgendeine (vorübergehende) Pension gestellt werden oder worden sein, wäre dem AMS davon in Kenntnis zu setzen. Solange darüber nicht endgültig entschieden wurde oder ein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist, hat es keine Auswirkung aus die Leistungsbezüge des AMS. Man möchte nur den Doppelbezug verhindern. Würde von der PVA rückwirkend irgendwas ausbezahlt werden, möchte der AMS freilich sein Geld wieder zurück haben. Erst wenn man für denen nicht vermittelbar wäre (Arbeitswilligkeit vorausgesetzt), könnten die einen zum Sozialamt schicken. Die von Dir genannten Krankheitsbilder wären für mich noch kein Grund, jemand vom Arbeitsmarkt fernzuhalten. Kenne jedoch auch die Ausprägung nicht.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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