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Arbeitszeitgesetz: Urlaub als Arbeitszeit? (betrifft erlaubte Höchstarbeitszeit)

Verfasst: 30.06.2021, 18:34
von arbeitsam
Hallo,

ich hätte eine Frage:

Wenn ich (für einen eingeschränkten Zeitraum) zwei Arbeitsverhältnisse habe, die in Summe die zulässige Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (AZG) überschreiten würden, wäre es dann in Ordnung, wenn ich bei einem der beiden Arbeitsverhältnisse Urlaub konsumiere, um auf diese Weise unterhalb der Höchstarbeitszeit zu landen?

Beispiel: Ein Monat lange habe ich vertraglich:
  • 25 Stunden bei Arbeitgeber I
  • 40 Stunden bei Arbeitgeber II
Ist es dann rechtmäßig, wenn ich bei Arbeitgeber II so Urlaub konsumiere, dass ich dort nur 15 Stunden (wöchentlich) arbeite, also wöchentlich:
  • 25 tatsächlich geleistete Arbeitsstunden bei Arbeitgeber I
  • 15 tatsächlich geleistete Arbeitsstunden bei Arbeitgeber II
Ich danke für jede Antwort!

Liebe Grüße,
a.

Re: Arbeitszeitgesetz: Urlaub als Arbeitszeit? (betrifft erlaubte Höchstarbeitszeit)

Verfasst: 01.07.2021, 09:33
von alles2
Auch bei Mehrfachbeschäftigungen gelten nach § 9 Abs.1 AZG die Grenzen der täglichen Höchstarbeitszeit von 12 Stunden oder wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 60 Stunden. Nach Absatz 4 sollte im durchschnittlichen Zeitraum von 17 Wochen die Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden. Bitte beachte auch nach dem ARG (Arbeitsruhegesetz) die Bestimmungen über die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden oder ununterbrochene 36-stündige Ruhepause in der Woche.