ich hätte eine Frage:
Wenn ich (für einen eingeschränkten Zeitraum) zwei Arbeitsverhältnisse habe, die in Summe die zulässige Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (AZG) überschreiten würden, wäre es dann in Ordnung, wenn ich bei einem der beiden Arbeitsverhältnisse Urlaub konsumiere, um auf diese Weise unterhalb der Höchstarbeitszeit zu landen?
Beispiel: Ein Monat lange habe ich vertraglich:
- 25 Stunden bei Arbeitgeber I
- 40 Stunden bei Arbeitgeber II
- 25 tatsächlich geleistete Arbeitsstunden bei Arbeitgeber I
- 15 tatsächlich geleistete Arbeitsstunden bei Arbeitgeber II
Liebe Grüße,
a.