Kündigung AN mit Behindertenstatus

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Jochen Hoedl
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Kündigung AN mit Behindertenstatus

Beitrag von Jochen Hoedl » 19.06.2021, 08:06

Guten Morgen.

Ich habe eine Mitarbeiterin als DGKP beschäftigt, die derart große gesundheitliche Probleme hat, dass ich mich entschlossen habe sie zu kündigen.

Im ersten Eindruck mag das dem Gedanken, des sozialen Miteinanders widersprechen. Beim genaueren hinsehen, wird vielleicht ein anderes Bild erkennbar.

Wir sind der Meinung sie schadet sich selbst. Sie ist derart gesundh. angeschlagen, dass sie inzwischen eine neue Niere bekommen hat und trotz ständiger Ausfälle weiter arbeiten will.

Wir haben ihr empfohlen die Stunden zu reduzieren, sodass sie sich. besser erholen kann. Unsere Team ist inzwischen schon so angebissen, weil sie am Dienstplan stand und nie sicher war, ob sie überhaupt da sein wird. Als Einrichtung sehe ich nicht ein die Stelle doppelt besetzen zu müssen.

Da sie uneinsichtig war, habe ich sie zum 15. gekündigt. Gestern erhielt ich von ihr eine Rückmeldung, dass sie seit April einen Behindertenstatus habe.

Der Pflegebereich ist kein einfaches Umfeld umso wichtiger ist mir, dass ich meine MA unterstützen kann. Diese Dame zu beschäftigen bedeutet, dass andere immer mehr arbeiten müssen oder unsicher sind ob ihre freien Tage auch wirklich frei sind. Das haben sie nicht verdient.

Daher meine Frage,
welche Mittel wir haben unsere Kündigung durchzubringen.



alles2
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Re: Kündigung AN mit Behindertenstatus

Beitrag von alles2 » 19.06.2021, 10:06

Jetzt wäre die interessante Frage, ob sie diesen Umstand schon vor der Aufnahme in Euer Team verschwiegen hat (was man ja darf) oder sie erst während dem Arbeitsverhältnis dienstunfähig geworden ist bzw. ob es mit der Tätigkeit zusammenhängt (wovon ich aufgrund der Einsatzbereiches mal nicht ausgehe).

Dein Bild ist durchaus plausibel, zumal durch ihre ständigen Ausfälle die anderen Kollegen nicht ständig hart an der Grenze der Arbeitsbelastung geraten sollen. Wichtiger noch, die Pflegebedürftigen muss sich darauf verlassen können, dass sie versorgt werden.

Wenn die Arbeitnehmerin nicht fähig ist, ihre dienstrechtlichen Vertragsbedingungen einzuhalten, kann es ein berechtigter Kündigungsgrund sein. Jetzt wäre die Frage, ob das schon von der Anstellung weg so war oder sich diese Dienstunfähigkeit erst entwickelt hat. Hat sich das erst herausgestellt, sollte der Nachweis erbracht werden können, dass die Einschränkung aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend ist, sondern auch dauerhaft keine Besserung zu erwarten wäre. Nur zu gerne wird dabei eine Beobachtungszeit von einem halben Jahr erwartet. Ein Arbeitgeber könnte auch in Bedrängnis geraten, wenn er dem Dienstnehmer in so einem Fall keine andere Tätigkeit angeboten hat, obwohl es möglich gewesen wäre.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Jochen Hoedl
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Re: Kündigung AN mit Behindertenstatus

Beitrag von Jochen Hoedl » 19.06.2021, 12:30

Das Arbeitsrecht ist meines Erachtens nicht mehr ausgewogen.

Die MA hat wegen ihrer Gesundheit 7 Jahre für die Ausbiödung zur DGKP benötigt., weil sie immer wieder ausgefallen ist.

Wir waren leider so dumm und dachten, dass sie mit geringen Stunden bei uns anfangen und sich beweisen kann. Als es nach 2 Monaten ging, erhöhten wir und seit dem gings mit ihrer Gesundheit bergab und sie wollte die h nicht mehr reduzieren.

Eine andere Tätigkeit anzubieten wird ja hoffentlich nicht sein, dass ich sie berufsremd zum Rasenmähen einteiöen soll. Welches Unternehmen und damit meine ich private Person kann es sich leisten Menschen dafür beazhlen, dass sie nicht in ihrem Beruf arbeiten können?

Ich muss hier ergänzen, dass es ja nicht so ist, dass wir hier von einer Erkrankung sprechen die besser wird. Ich hab Sorge, dass sie sich einfach nichts Gutes tut und in ihrem Stolz andere mitbelastet.

a684dd572b1887661782981659331eed_231
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Re: Kündigung AN mit Behindertenstatus

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_231 » 19.06.2021, 12:33

....
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Menschen finden Direktheit exakt so lange gut, bis du etwas sagst, was ihnen nicht passt.

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Re: Kündigung AN mit Behindertenstatus

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_231 » 19.06.2021, 12:38

Jochen Hoedl hat geschrieben:
19.06.2021, 12:30

Eine andere Tätigkeit anzubieten wird ja hoffentlich nicht sein, dass ich sie berufsremd zum Rasenmähen einteiöen soll. Welches Unternehmen und damit meine ich private Person kann es sich leisten Menschen dafür beazhlen, dass sie nicht in ihrem Beruf arbeiten können?
Dieser Absatz ergibt keinen Sinn! Vielleicht kannst du das noch mal verständlich formulieren?
Menschen finden Direktheit exakt so lange gut, bis du etwas sagst, was ihnen nicht passt.

alles2
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Re: Kündigung AN mit Behindertenstatus

Beitrag von alles2 » 19.06.2021, 21:53

Das mit dem Ersatzarbeitsplatz ist kein Muss. Schon gar nicht, wenn es keine Alternative zu der Kündigung gibt. Heikel könnte es eben werden, wenn gegen die Kündigung geklagt werden würde und sie plötzlich behauptet, der Chef hätte wen für woanders gesucht, während sie als geeignete Kandidatin nicht gefragt wurde. Der vorzeitige Austritt sollte wirklich das letzte Mittel sein.

Es hätte bei einem GdB ab 50 % die Möglichkeit gegeben, einen Antrag auf Begünstigung für Behinderte zu stellen. Durch die Lohnkostenförderung könnte die Defizite begünstigt behinderter Menschen in irgendeiner Form kompensieren. Sollte das mal ein Thema sein, hier mehr :

https://www.sozialministeriumservice.at/Menschen_mit_Behinderung/Ausbildung__Beruf_und_Beschaeftigung/Beguenstigte_Behinderte/Beguenstigte_Behinderte.de.html

Jetzt wäre natürlich interessant zu erfahren, welche Absicht hinter ihrer Offenbarung steckt. Ob es die pure Verzweiflung ist und sie sich damit sowas wie Mitleid erhofft hätte. Oder sie arbeitsrechtlich (so wie Du es dezent kritisierst) einen bestimmten Plan verfolgt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Jochen Hoedl
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Re: Kündigung AN mit Behindertenstatus

Beitrag von Jochen Hoedl » 20.06.2021, 07:26

Zur Frage der Ersatzarbeitsleistung,
war meine Aussage die, dass ich mir die Frage stellte wie eine Ersatzarbeitsleistung definiert ist und dem Vergleich, eine DGKP anstellst, ihr das Entgelt für die Verwendung bezahlst, sie aber nicht ihren Beruf ausüben kann, weil eine DGKP am Menschen arbeitet und mit Viren usw. konfrontiert ist.

In der Frage eines Plans,
denke ich, geht ihr Intellekt soweit, dass sie sich absichern will, sie jedoch nicht erkennt, dass ihr Körper diesen Beruf nicht aushält.

Ich maße mir an die Kündigung als sinnvoll zu erachten, weil wenn sie kaum ihre Dienste zeitlich erfüllen kann und mehrmals in der Personaltoilette sich übergeben muss, dann reden wir von einer ernsten gesundheitlichen Belastung die sie nicht wahrhaben will.

alles2
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Re: Kündigung AN mit Behindertenstatus

Beitrag von alles2 » 20.06.2021, 09:55

Kann jetzt unter Berücksichtigung von § 105 ArbVG (Arbeitsverfassungsgesetz) auch nichts erkennen, wieso die Auflösung des Dienstverhältnisses nicht durchgehen sollte. Schließlich hast Du ihr zumindest geringere Dienstzeiten angeboten, was sie abgeschlagen hat. Somit fehlt ihr die Einsicht, ihre arbeitsrechtlichen Pflichten nicht nachkommen zu können, was den moralischen Arbeitsbedingungen nicht zuträglich ist.
Eine ihrer beruflichen Befähigung adäquate und ihr zumutbare, körperlich leichtere Einsatztätigkeit scheint es nicht zu geben und die volle Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit ist aufgrund der laufenden Dienstverhinderung in Folge Krankheit wohl ausgeschlossen. Eine Motivkündigung sollte man Dir nicht vorwerfen können. Auch nicht die Diskriminierung wegen ihrer Behinderung, zumal Du es erst später erfahren hast.

Allerdings habe ich ein Bedenken und zwar, dass die gute Dame bei der Arbeiterkammer vorstellig war und die ihr den Rat mit dem besonderen/erhöhten Kündigungsschutz für begünstigte behinderte Menschen gegeben haben. Dann wäre nämlich nach Art. 2 § 8 Abs.2 BEinstG (Behinderteneinstellungsgesetz) vorzugehen gewesen. Die erforderliche Einholung einer erteilten Zustimmung vom Behindertenausschuss über die Kündigung könnte nämlich auch nachträglich verlangt werden, wenn Du vorher keine Kenntnis über ihre Behinderung höheren Grades wusstest und sie rückwirkend zum Personenkreis der begünstigten Behinderten aufgenommen werden würde, um so den aufrechten Bestand des Arbeitsverhältnisses zu erwirken. Um das abzuklären und sporadisch ein Signal der Vermittlung zu setzen, könnte man ihren GdB erfragen.
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elisabetha
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Re: Kündigung AN mit Behindertenstatus

Beitrag von elisabetha » 08.11.2021, 09:45

Mir scheint es als hätte die arme Dame im Team sehr wenig Rückendeckung , ich kenne das Pflegepersonal das ist rücksichtlos wenn es um kranke Mitarbeiter geht . Man muss die Mitarbeiterin nicht kündigen und schon gar nicht zum Rasenmähen bringen mit einer Nierenerkrankung es gibt sicher Aufgaben die sie mit einer Behinderung erledigen kann . Ich finde es einfach widerlich wie man mit kranken umgeht.

Eine transplantierte Niere und solche Kollegen da ist man wirklich ein armes Schwein .

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