Stellenangebot in niedrigerer Verwendungsgruppe im selben Unternehmen

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Olinda
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Stellenangebot in niedrigerer Verwendungsgruppe im selben Unternehmen

Beitrag von Olinda » 17.06.2021, 19:30

Hallo und schönen guten Abend,

Ich hoffe in meiner Frage wirklich auf eure Hilfe.
Ich bin laut Dienstvertrag seit Oktober 2020 als geringfügig Angestellte in die Verwendungsgruppe 3 3. Dienstjahr des KV Werbung und Marktkommunikation eingereiht, davor war ich seit Juli 2018 im selben Unternehmen in der Verwendungsgruppe 2 in einer niedrigeren Position. Meine Stelle wurde abgebaut (mir wurde noch keine Kündigung ausgesprochen) und mir wurde angeboten, wieder in der niedrigeren Position der Verwendungsgruppe 2 beschäftigt zu werden. Meine Frage ist, wie ich hier eingereiht werden würde - würde mir das Jahr in der Verwendungsgruppe 3 als Verwendungsgruppenjahr angerechnet werden? Und würde ich wieder nach Verwendungsgruppe 2 entlohnt werden und somit weniger als jetzt verdienen?

Es ergeben sich in meiner jetzigen Arbeitsituation immer wieder neue Fragen - ich hoffe es ist okay, wenn ich für unterschiedliche Fragen jeweils eigene Threads eröffne.

Ich danke euch für eure Zeit und Mühe und hoffe, dass ich keine relevanten Informationen vergessen habe, sonst fragt gerne.

Alles Liebe,
Olinda



alles2
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Re: Stellenangebot in niedrigerer Verwendungsgruppe im selben Unternehmen

Beitrag von alles2 » 18.06.2021, 00:12

Würde Dich aufrichtig bitten, auch Anschlussfragen diesbezüglich hier zu platzieren!

Auch wenn man durch eine höherwertige Tätigkeit zwischenzeitlich in einer anderen Verwendungsgruppe "fremdgegangen" ist, würde diese Zeit bei der Zurückstufung mitberücksichtigt werden. Vereinfacht gesagt (und es deckt sich mit Deiner Vermutung), landest Du im Juli wieder in die Verwendungsgruppe II, solltest Du 3 Verwendungsgruppenjahre vorweisen können.
Die Entlohnung richtet sich nach dem Tätigkeitsprofil. Geht man später anspruchsloseren Arbeiten nach, wäre ein geringerer Gehalt gerechtfertigt. Viele unterliegen dem Irrtum, dass auch das Ausbildungsprofil einen Einfluss hätte. Die Ausbildung könnte die Einstufung positiv beeinflussen. Aber auch nur, wenn man den adäquaten Tätigkeiten nachkommt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Olinda
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Re: Stellenangebot in niedrigerer Verwendungsgruppe im selben Unternehmen

Beitrag von Olinda » 22.06.2021, 10:02

Danke alles2 für die sehr verständliche und ausführliche Antwort. Ich muss mir das nun natürlich gut überlegen, aber vor allem abwarten, da mir ja noch keine Kündigung ausgesprochen wurde.

Nachdem du geschrieben hast, dass ich Folgefragen gleich in diesem Thread unterbringen soll, werde ich gleich weitermachen. Da es wirklich um ein anderes Thema geht, wenn auch um den selben Job, kann ich es bei Bedarf natürlich auch verschieben.

Die momentane Situation bringt mich wirklich ein bisschen zum Verzweifeln. Ich habe mich auch bereits mehrfach an die Arbeiterkammer gewendet, kam mir aber immer ein bisschen wie abgefertigt vor, da ich so viele Fragen habe und es schon komplex ist. Ich versuche es kurz zu fassen.

Wir sind im Unternehmen mit mir vier Teamleiterinnen und bis Jahresanfang noch ca. 60 andere Angestellte, die das Team bilden.
Durch Corona wurde das Team in zwei räumlich getrennte Gruppen aufgeteilt, eine andere ebenfalls geringfügig angestellte Kollegin und ich teilten uns ab März die Leitung der einen Gruppe, davor waren wir zu dritt.
Diese Leitung erforderte insgesamt 25 Wochenstunden, wir waren aber beide nur auf jeweils 10 Wochenstunden angestellt.
In meinem Vertrag ist bezüglich Mehrarbeit nichts geregelt.

Ich wurde Ende Februar dann von meinem Chef gefragt, ob ich denn vorübergehend mehr arbeiten könnte, ca. bis Ende Juni, ohne neuen Vertrag und ohne höhere Bezahlung. Ich könne für die Mehrarbeit im Herbstquartal Zeitausgleich nehmen.
Da ich bereits davor immer wieder mehr als meine 10 Wochenstunden gearbeitet hatte, so zum Beispiel durch Schulungen und Ausfälle anderer Kolleginnen, sagte ich zu. Mein Chef gab mir schriftlich, dass mir die Ansprüche aus meiner Mehrarbeit nicht verfallen würden, im Kollektivvertrag wären 4 Monate festgelegt, in meinem Dienstvertrag 3 Monate.

Nach einer Umstellung der Methodik wurden immer weniger Angestellte benötigt und so das Team auf ca. 30 Personen reduziert, der Rest nach und nach entlassen.

Ich erhielt im April die Aufforderung, meinen Sommerurlaub zu planen und nahm mir daraufhin 2 Wochen Ende Juli und 2 Wochen Mitte August frei.

Anfang Mai wurde ich dann von meinem Chef zu einem Gespräch gebeten, in dem er mir mitteilte, das meine Stelle in naher Zukunft als solche nicht mehr existieren wird, da sie für das nun viel kleinere Team nur noch eine Teamleiterin benötigen.
Er rechnete mir vor, dass von 1. Juni bis 31. August durch Konsum von Zeitausgleich und Urlaub freinehmen kann und sicherte mir auch zu, sich umzusehen, ob ich irgendwo anders im Unternehmen unterkommen könnte. Und er bot mir wieder die niedrigere Stelle an, wie im Ausgangsposting beschrieben.

Überraschend wurden dann am 17. Mai die Teams wieder zusammengelegt, wodurch mein Dienstplan für Mai erstmal hinfällig war. Mir wurde mitgeteilt, dass meine Freistellung unter Konsum von Zeitausgleich laufen würde.
Kurze Zeit später wurde ich wieder kontaktiert, nun sollte ich doch wegen einer Schulung zwei Dienste machen - zeitlich richtete man sich völlig nach mir - und außerdem an zwei Tagen Backup für die nun einzige Teamleiterin sein, da diese ihren Impftermin hatte.
Auch die Tage, an denen ich als Backup eingesetzt werden würde, sollten unter Zeitausgleich laufen, sofern ich nicht aktiv arbeiten würde.
Ich teilte meinem Chef dann mit, dass ich gerne rechtzeitig und konkret wissen möchte, wann meine Arbeitskraft gebraucht wird und wann ich Zeitausgleich konsumieren soll, da ich meine Pläne danach richten muss. Das verstand er vollkommen.
Ich stellte ihn außerdem zur Rede, was nun bezüglich Kündigung geplant sei, bekam darauf aber nur schwammige Antworten - das müsse man sich im Laufe des Juni überlegen, Kündigung sei schon sehr viel gesagt und das würde er wenn möglich gerne vermeiden..

Wenig später bekam ich eine E-Mail mit der Aufforderung, meine Verfügbarkeiten für Juni bekanntzugeben, wieder für den Einsatz als Backup.
Dasselbe bekam ich dann für Juli.
Ich stellte nochmal klar, diesmal schriftlich, dass ich an den Tagen, an denen ich Backup bin, keinen Zeitausgleich konsumieren möchte. Daraufhin erhielt ich den Dienstplan für Juli, mit einem aktiven Dienst und keinen weiteren Informationen, wann ich mir als Backup freihalten sollte. Es ist also davon auszugehen, dass man wieder spontan auf mich zukommen wird.

Nun soll ich einerseits bereits für August mitteilen, wann ich einspringen kann und andererseits selbst nochmal durchrechnen, wie viel Zeitausgleich und Urlaub ich noch übrig habe.
Wir haben hierfür eine Zeitbilanz in Form eines Excel-Dokumentes, in das alle Stunden sowie Urlaube eingetragen werden.
Ich habe mir das gestern durchgerechnet.
Von 2020 habe ich 53,26 Mehrstunden mitgenommen, wobei mein Chef mir diese in der Zeitbilanz als Urlaub gutgeschrieben hat.
Im Jänner habe ich 7 Mehrstunden geleistet, im Februar 9, im März 33 und im April 3.
Ab Mai bin ich ins Minus gegangen und meinen Berechnungen zufolge ist mein Zeitausgleich genau mit letztem Juni erschöpft, sofern ich nur 1:1 Zeitausgleich nehme.
Ab Juli konsumiere ich also Urlaub und am letzten August sind nach jetzigem Stand noch ca. 4 Urlaubsstunden übrig (ein Dienst dauert 5 Stunden).
Ich habe in dieser Berechnung meine Dienste als Backup als zusätzliche Zeiten mit jeweils 5 Stunden eingetragen.
Es wurde mir nicht kommuniziert, wie lange genau ich an diesen Tagen einspringbereit sein soll, daher habe ich die volle Dauer eines Dienstes eingetragen.

Nun meine Fragen dazu.
1) Ist es korrekt, wenn ich meine Backup-Zeiten wie oben beschrieben rechne? Mir wurde von der Arbeiterkammer mitgeteilt, dass diese Zeiten als normale Arbeitszeiten gelten und dass ich natürlich keinen Zeitausgleich konsumiere, auch wenn ich dann nicht einspringen muss. Ich bin ja arbeitsbereit.
2) Aus dem Arbeitszeitgesetz lese ich heraus, dass ich für meine Mehrarbeit im Jänner, Februar und März 1:1,25 Zuschläge bekommen müsste, da sie nicht im selben Kalendervierteljahr 1:1 ausgeglichen wurde und auch kein anderer dreimonatiger Zeitraum vereinbart ist. Da ich jetzt im Mai und Juni diesen Zeitausgleich konsumiere/konsumiert habe, ist meine Frage, ob mir hier nachträglich noch Zuschläge zustehen.
Es wurde diesbezüglich wie oben beschrieben weder schriftlich noch mündlich etwas vereinbart, außer dass ich für die Mehrarbeit Zeitausgleich bekomme und dass mir die Mehrarbeit nicht verfällt. Ich weiß also genau genommen nicht, ob ich derzeit 1:1 oder 1:1,25 Zeitausgleich konsumiere.
Wenn man die Zeitbilanz-Tabelle ansieht, ist von einem 1:1 Ausgleich auszugehen, was ich nicht für rechtmäßig halte, wenn ich mich nicht irre.
Und was geschieht mit diesen Ansprüchen, sofern sie zum Kündigungstermin noch bestehen?
3) Ist es korrekt, mich bezüglich Kündigung so im Dunklen zu lassen und auf Nachfragen nur schwammige Antworten zu geben? Einmal zu sagen, ich solle jetzt Zeitausgleich/Urlaub konsumieren, ohne etwas konkretes zu vereinbaren und im nächsten Moment doch wieder nach meinen Verfügbarkeiten zu fragen? Ich sehe durch dieses Vorgehen die Suche nach einem neuen Job gefährdet, möchte aber nicht selbst kündigen. Daher warte ich nun mal den 30.6. ab, an dem mir spätestens die Kündigung ausgesprochen werden müsste.
4) Ich hätte eigentlich gerne Postensuchtage vereinbart, meines Wissens kann ich das aber erst, nachdem mir die Kündigung ausgesprochen wurde. Nachdem ich bereits vorab darum ersucht wurde, meinen Urlaub zu planen, wurde mir dieser Anspruch meines Erachtens genommen. Ist das rechtlich in Ordnung?
5) Ich habe bei allem, was mein Chef von mir ersucht, also zum Beispiel Backup-Dienste, Mehrarbeit und aktive Dienste immer das Gefühl der absoluten Freiwilligkeit, also als könnte ich auch nein sagen. Ändert das etwas an der gesamten Situation?
6) Was könnte es mit dem Übertrag der 53,26 Mehrstunden aus 2020 auf sich haben, die auf einmal als Urlaub bezeichnet werden?

Ich danke vielmals für deine (eure) Zeit und Mühe.

Viele liebe Grüße,
Olinda

alles2
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Re: Stellenangebot in niedrigerer Verwendungsgruppe im selben Unternehmen

Beitrag von alles2 » 25.06.2021, 02:22

Eigentlich sollte man meinen, dass Du Dich durch die Rechtsabteilung der AK bereits in guten Händen befindest. Daher tue ich mich da etwas schwer, zumal es auch einige Unsicherheitsfaktoren und vermutliche ungenaue Aussagen gibt. Bin mir auch nicht sicher, ob auch Gleitzeit schlagend wird. Sollte der Zuschlag von 25 % (§ 19d Abs.3a AZG) nicht in Zeitausgleich umgewandelt werden, kann es auch ausgezahlt werden. Nachdem Du geringfügig beschäftigt sein dürftest, bin ich mir nicht sicher, ob der Dienstgeber danach trachten muss, gewisse Entgeltsgrenzen nicht überschreiten zu können. Ansonsten würde meine Meinung iSv § 19e Abs.1 AZG ausfallen, welches Du wohl schon kennst.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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