Lehrabbruch - Kostenrückerstattung d. Ausbildungskosten
Verfasst: 07.06.2021, 11:24
Nach zweijähriger Ausbildung als Zahnarztassistentin (lehrähnliche Ausbildung) hat der Lehrling die Lehre abgebrochen. Sie hat seit mehr als einem Jahr mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen, weil ihr der Lehrberuf nicht liegt und dies stark zu schaffen macht. Im Lehrvertrag steht eine Klausel, dass bei vorzeitigem Abbruch die Ausbildungskosten an den Arbeitgeber rückerstattet werden müssen. (für 2 Jahre sind das ca. 3.000 Euro) Trifft das auch bei gesundheitlichen Problemen zu? Muss der Lehrling dieses Schulgeld in voller Höhe an den Arbeitgeber rückerstatten?