Seite 1 von 1

Lehrabbruch - Kostenrückerstattung d. Ausbildungskosten

Verfasst: 07.06.2021, 11:24
von rehlein
Nach zweijähriger Ausbildung als Zahnarztassistentin (lehrähnliche Ausbildung) hat der Lehrling die Lehre abgebrochen. Sie hat seit mehr als einem Jahr mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen, weil ihr der Lehrberuf nicht liegt und dies stark zu schaffen macht. Im Lehrvertrag steht eine Klausel, dass bei vorzeitigem Abbruch die Ausbildungskosten an den Arbeitgeber rückerstattet werden müssen. (für 2 Jahre sind das ca. 3.000 Euro) Trifft das auch bei gesundheitlichen Problemen zu? Muss der Lehrling dieses Schulgeld in voller Höhe an den Arbeitgeber rückerstatten?

Re: Lehrabbruch - Kostenrückerstattung d. Ausbildungskosten

Verfasst: 07.06.2021, 14:59
von alles2
Der begründete vorzeitige Austritt aus gesundheitlichen Gründen sollte schon durch Befunde belegt werden können. Dann wird sich der Dienstgeber bei einer Arbeitnehmerkündigung des Lehrverhältnisses schwer tun, diese Kosten einzufordern. Das ist allgemeine Judikatur, weshalb ich nur auf den § 2d Abs.4 AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) verweisen kann.