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Kündigungsfrist 3 Monate in der Probezeit rechtens?

Verfasst: 25.05.2021, 10:34
von chris201
Hallo,
ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten in der Probezeit rechtens?

M. E. ist in der Probezeit nur die 2 Wochen-Frist lt. BGB möglich oder wo steht etwas anderes?

Der fiktive Vertrag lautet:

§ 2
Probezeit/ Dauer des Arbeitsverhältnisses
(1) Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet.
(2) Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit.
(3) Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Sofern das Gesetz oder ein ggf. gültiger Tarifvertrag für Kündigungen seitens des Arbeitsgebers längere Kündigungsfristen vorschreibt, sind diese auch für seitens des Arbeitnehmers erklärte Kündigungen verbindlich.

Gruß
chris201

Re: Kündigungsfrist 3 Monate in der Probezeit rechtens?

Verfasst: 25.05.2021, 11:29
von alles2
In Österreich hilft Dir das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch nicht wirklich weiter, sondern der heimische § 1158 Abs.2 ABGB:
Ein auf Probe oder nur für die Zeit eines vorübergehenden Bedarfes vereinbartes Dienstverhältnis kann während des ersten Monates von beiden Teilen jederzeit gelöst werden.
In den Worten der Arbeiterkammer:

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/beendigung/Loesung_in_der_Probezeit.html

oder

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsvertraege/Ihre_Rechte_in_der_Probezeit.html

Aus der optimalen Sicht eines Arbeitgebers:

https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Arbeitsverhaeltnis_auf_Probe.html

Seltsam irgendwie, dass sich zum Thema Kündigungsfrist doch einige in die deutsche Rechtsform landen. Selbst hier ist es nicht das erste Mal vorgekommen:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=9&t=15288