Hallo,
ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten in der Probezeit rechtens?
M. E. ist in der Probezeit nur die 2 Wochen-Frist lt. BGB möglich oder wo steht etwas anderes?
Der fiktive Vertrag lautet:
§ 2
Probezeit/ Dauer des Arbeitsverhältnisses
(1) Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet.
(2) Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit.
(3) Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Sofern das Gesetz oder ein ggf. gültiger Tarifvertrag für Kündigungen seitens des Arbeitsgebers längere Kündigungsfristen vorschreibt, sind diese auch für seitens des Arbeitnehmers erklärte Kündigungen verbindlich.
Gruß
chris201
Kündigungsfrist 3 Monate in der Probezeit rechtens?
Re: Kündigungsfrist 3 Monate in der Probezeit rechtens?
In Österreich hilft Dir das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch nicht wirklich weiter, sondern der heimische § 1158 Abs.2 ABGB:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/beendigung/Loesung_in_der_Probezeit.html
oder
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsvertraege/Ihre_Rechte_in_der_Probezeit.html
Aus der optimalen Sicht eines Arbeitgebers:
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Arbeitsverhaeltnis_auf_Probe.html
Seltsam irgendwie, dass sich zum Thema Kündigungsfrist doch einige in die deutsche Rechtsform landen. Selbst hier ist es nicht das erste Mal vorgekommen:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=9&t=15288
In den Worten der Arbeiterkammer:Ein auf Probe oder nur für die Zeit eines vorübergehenden Bedarfes vereinbartes Dienstverhältnis kann während des ersten Monates von beiden Teilen jederzeit gelöst werden.
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/beendigung/Loesung_in_der_Probezeit.html
oder
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsvertraege/Ihre_Rechte_in_der_Probezeit.html
Aus der optimalen Sicht eines Arbeitgebers:
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Arbeitsverhaeltnis_auf_Probe.html
Seltsam irgendwie, dass sich zum Thema Kündigungsfrist doch einige in die deutsche Rechtsform landen. Selbst hier ist es nicht das erste Mal vorgekommen:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=9&t=15288
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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