Taktik bei Einspruch Mahnklage

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
Antworten
Jochen Hoedl
Beiträge: 19
Registriert: 07.11.2013, 15:15

Taktik bei Einspruch Mahnklage

Beitrag von Jochen Hoedl » 14.05.2021, 10:33

Guten Morgen liebe Forengemeinde!
Ich bin als Arbeitgeber mit einer Forderung der Arbeiterkammer konfrontiert und kann nur den Kopf über deren Dreistigkeit schütteln.

Eine MA hat nach 1 Monat ihr Dienstverhältnis beendet. Sie erhielt die Endabrechnung und alles schien zu passen. 2 Monate später rief sie an und meinte, dass die Arbeiterkammer der Meinung sei, ich hätte ihr zu wenig bezahlt.

Nach einem weitere Monat erhielt ich ein Interventionsschreiben der AK. Auf 2 Seiten wurde alles in der Abrechnung bemängelt, jedoch in keiner einzigen Zeile hat die AK eine Schadenssumme beziffert. Zum Lachen fand ich, dass sogar ein Erlagschein dabei war und die Androhung ich solle den ausstehenden Betrag (welchen?) überweisen.

Ich habe umgehend der AK mitgeteilt, dass wir selbstverständlich gerne bereit sind zu überweisen, jedoch müsste uns die AK schon den Schaden beziffern.

Heute erhielt ich eine Mahnklage zugestellt.
Der Wahnsinn ist, dass in der Mahnklage Beträge eingefordert werden, die 1:1 in der Abrechnung stehen und Beträge ohne rechtliche Grundlage eingefordert werden. Forderungssummer gerade mal 350€.

Das Ziel der Klage ist eindeutig, dass ich bezahle, da alleine die Anwaltskosten ein Vielfaches ausmachen würden.

Ich werde jedoch einen Einspruch erheben.

Meine Frage:
Ist es aus taktischer Sicht sinnvoll meinen Einspruch inhaltlich voll zu verschriftlichen? Ich befürchte, dass dies der Gegenanwältin eine Gelegenheit gibt noch mehr Gegenargumente zu finden um das Verfahren zu ihren Gunsten beeinflussen zu können.

Meine Überlegung war, dass wir nur einen formellen Einspruch erheben und dann im Verfahren alles genau verschriftlichen.



alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Taktik bei Einspruch Mahnklage

Beitrag von alles2 » 14.05.2021, 11:55

Ich sehe es wesentlich neutraler und emotionsloser. Bin ja auch nicht betroffen. Eine Einschätzung abzugeben, ohne die Unterlagen zu kennen, ist ohnehin schwierig. Ich würde es allerdings so sehen, dass die AK zuerst einmal auf diverse Versäumnisse hingewiesen hat, ohne konkret eine Summe ausgerechnet zu haben. Das wäre Dir über gewesen. Also dass eine Korrektur oder Neuberechnung veranlasst worden wäre. Denn nur Du kannst aus Deiner Sicht einschätzen, was in dieser Zeit des Dienstverhältnisses wirklich angefallen ist. Und es läge dann an Dir, wieviel nachzuzahlen wäre. Nachdem dahingehend aber von Dir anscheinend nichts mehr kam, könnte die AK selbst irgendwelche ungefähren Berechnungen angestellt haben, die sie nun geltend macht (auch auf Deine Forderung hin). Das nur als Anregung für Deine weitere Überlegungen!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Jochen Hoedl
Beiträge: 19
Registriert: 07.11.2013, 15:15

Re: Taktik bei Einspruch Mahnklage

Beitrag von Jochen Hoedl » 14.05.2021, 14:23

@alles2: Vielen Dank für deine Gedanken.
Ich kann dem von dir geschilderten Zugang, dass ich nach einer erfolgten Abrechnung der Arbeiterkammer darstellen muss, dass ich einen Fehler gemacht hätte, nichts abgewinnen.

Wenn ich jemandem unterstelle, dass er etwas Falsch gemacht hat, dann sollte ich ihm auch sagen können was er falsch gemacht hat.

Ich finde es befremdlich, dass auf einem Lohnzettel steht, dass ein Mitarbeiter Urlaubsersatzleistungen von €310 erhält (erhalten hat) und die AK in der Mahnklage schreibt, dass der Klägerin 303€ zustehen und wir ihr einen Differenzbetrag von €164 ! schulden würden.

Meines Erachtens wird hier versucht uns als Arbeitgeber zu einer Zahlung zu erpressen, auf welche die Klägerin keinen Anspruch hat.

alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Taktik bei Einspruch Mahnklage

Beitrag von alles2 » 14.05.2021, 15:59

Wie gesagt, was sich wirklich hinter den Kulissen abspielt, wissen wir beide nicht. Habe jedoch nicht erwähnt, dass Du Dich gegenüber der AK rechtfertigen musst. So wie ich es verstanden habe, hast Du von denen einen leeren Erlagschein bekommen. Es wäre dann an Dir gelegen, einen etwaigen Fehlbetrag ohne eine Stellungnahme nachzuzahlen. Vielleicht hätte man sich dann zufrieden gegeben und die Sache ruhen lassen. Ob Du irgendeinen Hinweis bekommen haben könntest, was nicht ganz korrekt über die Bühne gegangen sein könnte, hatte ich ja offengehalten, da ich den Schriftsatz nicht kenne. Anscheinend hast Du nichts Konkretes erhalten. Da teile ich Deine Ansicht, dass dahingehend schon hätte was kommen sollen. Zumindest sollte man meinen, dass die Arbeiterkammer nur im Sinne der Arbeitnehmer handelt, wenn es berechtigte Bedenken gäbe. Ich kenne die Institution nicht als jene, die per Gaudi agiert oder böse Absichten verfolgt.

Irgendwie riecht es nach einem Missverständnis. Wäre toll, wenn Du dort hinsichtlich der Mahnklage anrufen könntest und mit denen klärst, wie es zu verstehen wäre. Eben so, wie Du es hier über die Urlaubsersatzleistungen getan hast. Ich meine, noch plausibler kann man das nicht vermitteln.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste