Taktik bei Einspruch Mahnklage
Verfasst: 14.05.2021, 10:33
Guten Morgen liebe Forengemeinde!
Ich bin als Arbeitgeber mit einer Forderung der Arbeiterkammer konfrontiert und kann nur den Kopf über deren Dreistigkeit schütteln.
Eine MA hat nach 1 Monat ihr Dienstverhältnis beendet. Sie erhielt die Endabrechnung und alles schien zu passen. 2 Monate später rief sie an und meinte, dass die Arbeiterkammer der Meinung sei, ich hätte ihr zu wenig bezahlt.
Nach einem weitere Monat erhielt ich ein Interventionsschreiben der AK. Auf 2 Seiten wurde alles in der Abrechnung bemängelt, jedoch in keiner einzigen Zeile hat die AK eine Schadenssumme beziffert. Zum Lachen fand ich, dass sogar ein Erlagschein dabei war und die Androhung ich solle den ausstehenden Betrag (welchen?) überweisen.
Ich habe umgehend der AK mitgeteilt, dass wir selbstverständlich gerne bereit sind zu überweisen, jedoch müsste uns die AK schon den Schaden beziffern.
Heute erhielt ich eine Mahnklage zugestellt.
Der Wahnsinn ist, dass in der Mahnklage Beträge eingefordert werden, die 1:1 in der Abrechnung stehen und Beträge ohne rechtliche Grundlage eingefordert werden. Forderungssummer gerade mal 350€.
Das Ziel der Klage ist eindeutig, dass ich bezahle, da alleine die Anwaltskosten ein Vielfaches ausmachen würden.
Ich werde jedoch einen Einspruch erheben.
Meine Frage:
Ist es aus taktischer Sicht sinnvoll meinen Einspruch inhaltlich voll zu verschriftlichen? Ich befürchte, dass dies der Gegenanwältin eine Gelegenheit gibt noch mehr Gegenargumente zu finden um das Verfahren zu ihren Gunsten beeinflussen zu können.
Meine Überlegung war, dass wir nur einen formellen Einspruch erheben und dann im Verfahren alles genau verschriftlichen.
Ich bin als Arbeitgeber mit einer Forderung der Arbeiterkammer konfrontiert und kann nur den Kopf über deren Dreistigkeit schütteln.
Eine MA hat nach 1 Monat ihr Dienstverhältnis beendet. Sie erhielt die Endabrechnung und alles schien zu passen. 2 Monate später rief sie an und meinte, dass die Arbeiterkammer der Meinung sei, ich hätte ihr zu wenig bezahlt.
Nach einem weitere Monat erhielt ich ein Interventionsschreiben der AK. Auf 2 Seiten wurde alles in der Abrechnung bemängelt, jedoch in keiner einzigen Zeile hat die AK eine Schadenssumme beziffert. Zum Lachen fand ich, dass sogar ein Erlagschein dabei war und die Androhung ich solle den ausstehenden Betrag (welchen?) überweisen.
Ich habe umgehend der AK mitgeteilt, dass wir selbstverständlich gerne bereit sind zu überweisen, jedoch müsste uns die AK schon den Schaden beziffern.
Heute erhielt ich eine Mahnklage zugestellt.
Der Wahnsinn ist, dass in der Mahnklage Beträge eingefordert werden, die 1:1 in der Abrechnung stehen und Beträge ohne rechtliche Grundlage eingefordert werden. Forderungssummer gerade mal 350€.
Das Ziel der Klage ist eindeutig, dass ich bezahle, da alleine die Anwaltskosten ein Vielfaches ausmachen würden.
Ich werde jedoch einen Einspruch erheben.
Meine Frage:
Ist es aus taktischer Sicht sinnvoll meinen Einspruch inhaltlich voll zu verschriftlichen? Ich befürchte, dass dies der Gegenanwältin eine Gelegenheit gibt noch mehr Gegenargumente zu finden um das Verfahren zu ihren Gunsten beeinflussen zu können.
Meine Überlegung war, dass wir nur einen formellen Einspruch erheben und dann im Verfahren alles genau verschriftlichen.