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Rücktritt vom Arbeitsvertrag - Flugkosten

Verfasst: 30.03.2021, 16:57
von Nini16
Liebes Forum,

hier eine spannende Frage:

Ein Arbeitnehmer tritt vom gültigen Dienstvertrag vor Dienstantritt ohne wichtigen Grund zurück. Im Dienstvertrag wurde ein Probemonat vereinbart, dh grundsätzlich bleibt der Rücktritt vom Dienstvertrag ohne Folgen für den Arbeitnehmer (keine Anwendung der §§ 30 ff AngG).

Der Arbeitgeber hat jedoch einen Flug für den Arbeitnehmer zum Zwecke des Dienstantrittes gebucht. Demnach könnte der AG vom AN keine Erstattung der Kosten verlangen.

Wäre jedoch eine entsprechende Klausel im Dienstvertrag möglich? zB "bei Rücktritt vor Dienstantritt ohne wichtigen Grund behaltet sich der AG vor, die anfallenden Kosten des Fluges zu verlangen"

Was sagt ihr?

LG Nini

Re: Rücktritt vom Arbeitsvertrag - Flugkosten

Verfasst: 31.03.2021, 13:05
von alles2
So eine Klausel kann man einfügen, wäre jedoch ohnehin nicht wirksam oder schlagend. Ein wesentliches Merkmal der Probezeit ist, dass man sich nicht auf § 31 AngG (Schadenersatz) stützen kann, wenn das Probedienstverhältnis vor oder auch nach Arbeitsaufnahme durch die einseitige Erklärung der eigenen Art des Angestellten aufgelöst wird. Denn nach LuRsp kann ein Probearbeitsverhältnis prinzipiell schon vor dessen Effektuierung durch einen Dienstantritt nach Auflösungserklärung jedweder (eigener/fremder) Art ohne jegliche Rechtsfolgen beendet werden.

Re: Rücktritt vom Arbeitsvertrag - Flugkosten

Verfasst: 01.04.2021, 08:37
von MG
Cleverer (aus Sicht des DG) wäre es, zu vereinbaren, dass dem DN bei Dienstantritt die Anreisekosten, die bei ihm anfallen, ersetzt werden.

Re: Rücktritt vom Arbeitsvertrag - Flugkosten

Verfasst: 14.04.2021, 20:39
von Nini16
DANKE für die Antworten :-)