Mobbing als Schwere Körperverletzung

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Emc2
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Mobbing als Schwere Körperverletzung

Beitrag von Emc2 » 24.02.2021, 14:55

Ich suche nach Grundmuster Klageschrift bei dem Arbeitsgericht, wegen Mobbing.
Kann mir jemand da helfen?.

LG



alles2
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Re: Mobbing als Schwere Körperverletzung

Beitrag von alles2 » 24.02.2021, 15:56

Ich würde kein Alleingang wagen und Dir raten, mit dem Problem zur AK zu gehen, wenn es keinen Betriebsrat gibt oder man dort nicht weiterkommt. Schließlich soll es möglichst gut vorbereitet und erfolgsversprechend sein. Hier eine hilfreiche Broschüre von denen:

https://kaernten.arbeiterkammer.at/service/broschueren/arbeit_und_recht/Mobbing.pdf

Diese Arbeiterkammer hatte es erstmals geschafft, dass einem Betroffenen sogar Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Auf welche Kriterien es ankam und was man geltend gemacht hatte, findest Du hier:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20110708_OTS0066/ak-erfolg-erstmals-schmerzensgeld-fuer-seelische-qualen-nach-mobbing-attacken

Darüber hinaus findest Du auf folgender Seite noch eine Checkliste und ein Tagebuch zum Herunterladen (rechte Leiste):

https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitsklima/Mobbing.html
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Emc2
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Re: Mobbing als Schwere Körperverletzung

Beitrag von Emc2 » 24.02.2021, 17:17

Leider will die AK Wien mein Fall nicht annähmen wie auch immer, werde ständig von eine Seite zu anderen geschoben und es wirkt es so aus das auch AK Wien keine Interesse hat um mein Recht durchzusetzen.

Habe bei der AK Wien meine Protokolle gezeigt was ich geschrieben habe und auch meine Aussagen dazu gemacht und denen das erklärt.

Wie auch in anderen Stellen ist nur die Antwort Wir können Ihnen nicht Helfen.

LG

alles2
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Re: Mobbing als Schwere Körperverletzung

Beitrag von alles2 » 24.02.2021, 19:31

Wenn schon andere Mobbingberatungsstellen sich dessen nicht annehmen wollen, bin ich schon etwas skeptisch, ob Du vor dem Arbeits- und Sozialgericht etwas bewirken könntest. Geht man den Weg alleine, sollte man den 5. Titel der ZPO (§ 40 bis 55) rund um Prozesskosten nicht außer Acht lassen.

Wohin hast Du Dich bereits gewendet und was waren die negativen Begründungen für das Nicht-Tätigwerden?
Um welche Branche geht es?
Gibt es einen Betriebsrat und was sagt diese dazu? Hast Du die Möglichkeit, die ÖGB zu bemühen?
Wie sieht es mit folgenden Stellen aus?

Work & People (Zentrum für Konflikt- und Mobbingberatung)
ARGE - Mobbing Arbeitsgemeinschaft für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz (Mobbing Hotline 0664/1564661)
Selbsthilfegruppe Mobbing Anonym (01/8104705 oder shgmobbinganonym@gmail.com)

Wir können Dir zumindest etliche gerichtliche Entscheidungen von Arbeits- und Sozialrechtssachen, aus denen die wesentlichen Argumente der Gemobbten zu entnehmen wären, die man dann entsprechend übernehmen kann. Wenn Du ohne vorheriges Aufsuchen des Amtstages den Klagsweg gehen möchtest, kannst Du einfach die relevanten Punkte schriftlich anführen (evtl. samt Verfahrenshilfeantrag) und bei Gericht einbringen. Man würde sich dann melden und die Dinge würden ohnehin ihren Lauf nehmen.
Zuletzt geändert von alles2 am 25.02.2021, 00:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Emc2
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Re: Mobbing als Schwere Körperverletzung

Beitrag von Emc2 » 25.02.2021, 00:07

Es ist kompliziert, da versuche ich es einfacher zu Erläutern.

Nach dem ich mit ständigen Bauchschmerzen und Kopfschmerzen ins Krankenstand ging habe ich eine Email an die AK gesendet, am nächsten Tag wurde ich gekündigt.
Das war in April 2020, ebenfalls nahm ich Kontakt mit Gleichbehandlungsanwaltschaft, Opfer Schutz (auf Grund das ich auch Privat belästigt werde).

– April –
In Zwischenzeit noch Kontakt mit AMS und AMS-Ombudstelle, Stadt Wien, Klageverband wo ich bekam das ich mich an die Volksanwaltschaft wenden soll (ein Guter Tipp).

– Mai –
Die AK Wien hat mich nur abschoben, Gleichbehandlungsanwaltschaft hat mit per Email bekannt gegeben das Sie nicht dafür zuständig sind und bekam die Kontaktdaten zu PSD.
Später noch STA, OSTA, Volksanwaltschaft (wegen das auch in mein Privat Leben eingegriffen wurde und bekam keine Hilfe), ÖGB und Proge bekam ich eine Mitgliedschaft Anfrage wo ich die Vorfälle beschrieben habe.

Termin in der Neurologie, PSD habe nur Rezepte bekommen ohne das eine Untersuchung gemacht wurde.

Die gesendeten Emails an Institutionen, da bekam ich ein verweis auf PSD, Gleichbehandlungsanwaltschaft, Oper Schutz etc.

– Mai/September –
Auch bei mehreren Anwälten hat es nichts gebracht oder RAK, meine Protokolle wurden nicht mal angeschaut.

– August/Januar 2021 –
In der Zeit habe ich noch mehrere Strafanzeigen zu der Staatsanwaltschaft gesendet und im Jahr 2021, bekam nur kein Ermittlungsverfahren wegen keinen Anfangsverdacht wo meine Beweise basierten auf Protokollen und Bildaufnahmen mit Datum und Uhrzeit.

Nach mehreren versuchen habe ich ein Schlichtungsantrag erreicht bei GAW, wo es wurde immer verschoben dann bei den Schlichtungsverfahren (Dezenber 2020) wurde alles abgestritten.


LG

alles2
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Re: Mobbing als Schwere Körperverletzung

Beitrag von alles2 » 25.02.2021, 01:08

Außer Streit steht, dass Du schon viel versucht hast. Nur nutzt es alles nichts, wenn die falschen Ansprechpersonen bemüht werden. Daher würde ich es gerne strukturiert angehen. Und um das zu können, wäre es toll zu erfahren, was denn alles vorgefallen ist bzw. wie es soweit kam.

Ok, Du hattest Schmerzen! Auf was waren diese zurückzuführen?
Aus welchen Gründen hattest Du der AK eine Mail geschrieben und auf was zielte es ab?
Glaubst Du oder weißt Du, dass es einen Zusammenhang zwischen der Mail und der Kündigung gab?
Wie wurde die Kündigung begründet?
Wegen welcher der 5 geschützten Merkmale (Geschlecht, Ethnie, Religion, Alter oder sexuelle Orientierung) hattest Du Dich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft gewendet? Ist nichts davon zutreffend, können sie Dir normalerweise auch nicht weiterhelfen.
Um was für eine Arbeitsstelle handelte es sich denn und warum hätte da die VA weiterhelfen sollen? Bei denen geht es primär um Angelegenheiten mit Ämter, Behörden, Dienststellen der Republik und andere diverse Einrichtungen.
Welcher Geisteszustand wurden denn diagnostiziert? Ich frage deshalb, weil man manchmal berechtigterweise in Frage stellen darf, ob die Dinge wirklich so stattgefunden haben, wenn es aus dem Mund eines paranoid Schizophrenen zum Beispiel kommt.

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass von allen Seiten Deine Glaubwürdigkeit in Zweifel gezogen werden oder eine angebliche geistige Erkrankung vorgeschoben wird, damit man sich einer womöglich unbequemen Sache nicht annehmen muss.
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Re: Mobbing als Schwere Körperverletzung

Beitrag von Emc2 » 25.02.2021, 02:27

Ok, Du hattest Schmerzen! Auf was waren diese zurückzuführen?
Ich habe immer noch Kopfschmerzen. Auf die ganze Psychische Folter.
Aus welchen Gründen hattest Du der AK eine Mail geschrieben und auf was zielte es ab?
Glaubst Du oder weißt Du, dass es einen Zusammenhang zwischen der Mail und der Kündigung gab?
Ja, weil ich schon bei der AK Wien mich gemeldet habe im August 2019 wegen das in der Firma wurde mir verboten mit den Mitarbeitern zu Reden und ebenfalls über meine Tätigkeit außerhalb der Arbeit. Von Anfang an wurde ich Bedroht, genauso als ich mich bei der AK meldete, nach dem Anruf ist zu mir jemand gekommen und wurde ebenfalls Bedroht, selbstverständlich indirekt.
Wie wurde die Kündigung begründet?
Aus Wirtschaftlichen Gründen.
Wegen welcher der 5 geschützten Merkmale (Geschlecht, Ethnie, Religion, Alter oder sexuelle Orientierung) hattest Du Dich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft gewendet? Ist nichts davon zutreffend, können sie Dir normalerweise auch nicht weiterhelfen.
Geschlecht (M)
Ethnie (mit ausländischen Wurzeln)
Religion (keine)
Alter
sexuelle Orientierung (Hetero)
Um was für eine Arbeitsstelle handelte es sich denn und warum hätte da die VA weiterhelfen sollen? Bei denen geht es primär um Angelegenheiten mit Ämter, Behörden, Dienststellen der Republik und andere diverse Einrichtungen.
Wegen das seit 2018 im Kurs von AMS wurde ich der Psychischen Folter ausgesetzt und seit dem wird alles unternommen um Psychisch zu fertigzumachen, weil in dem Kurs was ca 2 Monate dauerte hatte ich später Nachwirkungen. Da ich auch wegen Verhetzung, Verfolgung, Einbruch in Zusammenhang mit allen Ereignissen vorgegangen bin.
Außerdem habe ich paar zusammenhänge erkannt die ungemütlich werden können.
Welcher Geisteszustand wurden denn diagnostiziert? Ich frage deshalb, weil man manchmal berechtigterweise in Frage stellen darf, ob die Dinge wirklich so stattgefunden haben, wenn es aus dem Mund eines paranoid Schizophrenen zum Beispiel kommt.
Ich habe eine Erbkrankheit die keine Auswirkungen auf meine Psyche hat, das wurde vor 30 Jahren festgestellt.
Hat versucht mich als paranoid und Schizophren zu verkaufen, da bin ich auch dagegen vorgegangen. Genauso wurde ich abisoliert von jeder Seite, dadurch bekomme ich auch Kopfschmerzen. Ich nehme keine Drogen, trinke kein Alkohol, bis 2018 habe ich ausreichend Sport gemacht.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass von allen Seiten Deine Glaubwürdigkeit in Zweifel gezogen werden oder eine angebliche geistige Erkrankung vorgeschoben wird, damit man sich einer womöglich unbequemen Sache nicht annehmen muss.

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Re: Mobbing als Schwere Körperverletzung

Beitrag von alles2 » 25.02.2021, 09:57

Für mich ist das alles zu schwammig. Dazu scheint es noch Missverständnisse zu geben. Habe daher wenig Hoffnung, dass vor Gericht was gehen würde. Man braucht sich nur in die Situation eines Richters versetzen, der nicht in der Sache involviert war und erörtern muss, ob Verletzungen irgendwelcher Gesetze vorliegen. Es kommt auch darauf an, um was es dir konkret geht und wem genau Du Vorwürfe machst. Zurück zur Arbeitsstelle ist wohl ausgeschlossen. Keine Ahnung, ob Dir durch die Kündigung oder sonstige Maßnahmen Nachteile entstanden sind. die rückgängig gemacht werden sollen. Wie gesagt, Du kannst mal alles bei Gericht zusammentragen und dann deren Reaktion abwarten.

Es wäre schon hilfreich, wenn es einen Befund geben würde, wonach die Kopfschmerzen durch die seelische Belastung begründet seien und nicht durch andere Auslöser entstehen. Was man persönlich glaubt zu wissen, interessiert einem Gericht eher weniger, wenn man diesen nicht davon überzeugen kann.
Wer welche Verfehlungen gemacht hat, vermag niemand zu beurteilen, weil wir die Unterlagen (wie Verträge) nicht kennen. Ebenso wenig, ob eine empfundene Drohung auch objektiv als solche zu werten ist. Und wenn man die Begründung der Kündigung in Zweifel zieht, müsste man schon mehr in der Hand haben, um eventuell das Gegenteil beweisen zu können.
Ich wollte nicht Deine "5 geschützten Merkmale" erfahren, sondern in wie fern eine Diskriminierung in Bezug auf mindestens eines der Merkmale gegeben ist. Dabei wäre es um die Frage gegangen, ob Du wegen Deinem Alter, Geschlecht, Deiner Herkunft, der religiösen oder sexuellen Orientierung diskriminiert worden bist. Auch dahingehend lässt sich noch nichts ableiten.

Ansonsten kann ich im Moment nicht mehr als das Vorherige sagen, was den Gang zum Gericht anbelangt!
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Re: Mobbing als Schwere Körperverletzung

Beitrag von Emc2 » 10.03.2021, 23:44

Wenn du Genjagd von Menschen würdest da würde ich wissen welche Maßnahmen du vorschlagen würdest, wenn keine von oben erwähnten Institutionen dir keine Hilfe anbieten würde.
Habe bis jetzt alles Dokumentiert wie ich schon geschrieben habe.
Da ich kein Anwalt bin und die Rechtliche Vorgehensweise mir unbekannt ist, daher noch schwieriger über die ganzen Richtlinien, Gesetze etc ein überblickt zu behalten.

LG

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