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Ausgleichszulage Landwirt - fiktives Ausgedinge

Verfasst: 11.02.2021, 19:28
von maria9
Hallo miteinander!

Ich beziehe eine relativ geringe Erwerbsunfähigkeitspension und habe daher nun eine Ausgleichszulage zuerkannt bekommen. Pensionsträger ist die SVS. Ich bin ehemalige Landwirtin.

Auf dem Bescheid der Ausgleichszulage wurde bei meinem Einkommen folgendes einberechnet:
"anrechenbares Einkommen aus verpachtetem (stillgelegtem) land(forst)wirtschaftlichem Betrieb" in Höhe von EUR 100,05.
Laut meinen Recherchen ist dies gemeinhin als "fiktives Ausgedinge" bekannt.

In Pension bin ich bereits seit 20 Jahren und habe seither auch den Betrieb nicht mehr bewirtschaftet. Nach meinem Pensionsantritt hat mein Sohn noch 4 Jahre lang den Betrieb bewirtschaftet. Danach wurde der Betrieb stillgelegt. Die Felder habe ich vor etwa 10 Jahren meinen Kindern geschenkt und mein Wohnhaus habe ich vor etwa 5 Jahren meinen Kindern geschenkt. Ich besitze somit nichts mehr vom ehemaligen Betrieb.

Muss ich es hinnehmen, dass ich anstatt EUR 1000,48 (Richtsatz Ausgleichszulage) nun nur EUR 900,43 bekomme? Oder gibt es eine Chance, dass ich auch noch die "fehlenden" EUR 100,05 bekomme?
Ich möchte noch erwähnen, dass ich zu 70% behindert bin (laut Behindertenpass).

Vielen Dank im Voraus!
Maria

Re: Ausgleichszulage Landwirt - fiktives Ausgedinge

Verfasst: 22.02.2021, 22:32
von Schizopremium
Hallo Maria,
hast Du dein Anliegen schon mal bei der Landwirtschaftskammer vorgetragen? Wäre doch einen Versuch wert!

Re: Ausgleichszulage Landwirt - fiktives Ausgedinge

Verfasst: 23.02.2021, 02:07
von alles2
Eventuell auch den Bauernbund.

Hast Du eigentlich diese ganzen Angaben auch der SVS mitgeteilt? Was sagen die dazu? Oder gedenkst Du, den Bescheid anzufechten?

Folgende Seite der SVS finde ich recht hilfreich:

https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816504

Entsprechend § 140 Abs.7 BSVG (Bauern-Sozialversicherungsgesetz) ist oben zu entnehmen, dass die fiktive Ausgedinge berücksichtigt, wenn die Bewirtschaftung des Betriebes nicht über zehn Jahre vor dem Stichtag zurückliegt. Als Einheitswertes wird 3.900 Euro herangezogen. Ist diese in Wirklichkeit geringer, würde sich das fiktive Ausgedinge reduzieren.

Aber offen gestanden dürfte sich hinsichtlich der Richtsätze in den letzten Jahren so einiges getan haben. Nicht nur, dass nun der Solidaritätsbeitrag abgeschafft wurde, so kann ich mich noch erinnern, dass der Ausgleichszulagenrichtsatz über viele Jahre hinweg bei rund 880 Euro lag. Erst vor ein paar Jahren lag es nur bei etwa 900 Euro. Nun sind wir bei den von Dir genannten 1000,48 Euro.
Dito beim Anrechnungsprozentsatz für das fiktive Ausgedinge. Vor gut 10 Jahren waren wir noch bei 20 %. Vor ein paar Jahren noch bei 13 %. So wie ich es entnommen habe, folgte im vergangenen Jahr eine Steuerreform, sodass es nun bei 10 % liegt. Dieses Entlastungspaket ist ein erfreulicher Trend zu Gunsten der Landwirte, weil das alles wirklich nicht mehr zeitgemäß war. Das rührte ja aus der Annahme, dass der Hofübergeber vom -übernehmer durch diverse Sachleistungen (Lebensmittel vom Hof, Wohnrecht, Pflegeklausel, diverse Fixkosten oder was auch immer) versorgt werden würde und somit geringere finanzielle Belastungen anfallen.

Wenn ich richtig im Bilde bin, kommt es nicht darauf an, was noch in Deinem Besitz ist, sondern ob es noch eine Bewirtschaftung gibt bzw. wie lange diese zurückliegt.
Mir ist nicht bekannt, dass sich eine Behinderung auf die Pension auswirkt. Es gibt da gewisse steuerliche Begünstigungen seitens des Finanzamtes, die ich in Deinem Fall nicht einschätzen kann. Ist man aufgrund der Behinderung pflegebedürftig und fällt man in eine Pflegestufe, könnte das Pflegegeld ein Thema werden.