Ausgleichszulage Landwirt - fiktives Ausgedinge
Verfasst: 11.02.2021, 19:28
Hallo miteinander!
Ich beziehe eine relativ geringe Erwerbsunfähigkeitspension und habe daher nun eine Ausgleichszulage zuerkannt bekommen. Pensionsträger ist die SVS. Ich bin ehemalige Landwirtin.
Auf dem Bescheid der Ausgleichszulage wurde bei meinem Einkommen folgendes einberechnet:
"anrechenbares Einkommen aus verpachtetem (stillgelegtem) land(forst)wirtschaftlichem Betrieb" in Höhe von EUR 100,05.
Laut meinen Recherchen ist dies gemeinhin als "fiktives Ausgedinge" bekannt.
In Pension bin ich bereits seit 20 Jahren und habe seither auch den Betrieb nicht mehr bewirtschaftet. Nach meinem Pensionsantritt hat mein Sohn noch 4 Jahre lang den Betrieb bewirtschaftet. Danach wurde der Betrieb stillgelegt. Die Felder habe ich vor etwa 10 Jahren meinen Kindern geschenkt und mein Wohnhaus habe ich vor etwa 5 Jahren meinen Kindern geschenkt. Ich besitze somit nichts mehr vom ehemaligen Betrieb.
Muss ich es hinnehmen, dass ich anstatt EUR 1000,48 (Richtsatz Ausgleichszulage) nun nur EUR 900,43 bekomme? Oder gibt es eine Chance, dass ich auch noch die "fehlenden" EUR 100,05 bekomme?
Ich möchte noch erwähnen, dass ich zu 70% behindert bin (laut Behindertenpass).
Vielen Dank im Voraus!
Maria
Ich beziehe eine relativ geringe Erwerbsunfähigkeitspension und habe daher nun eine Ausgleichszulage zuerkannt bekommen. Pensionsträger ist die SVS. Ich bin ehemalige Landwirtin.
Auf dem Bescheid der Ausgleichszulage wurde bei meinem Einkommen folgendes einberechnet:
"anrechenbares Einkommen aus verpachtetem (stillgelegtem) land(forst)wirtschaftlichem Betrieb" in Höhe von EUR 100,05.
Laut meinen Recherchen ist dies gemeinhin als "fiktives Ausgedinge" bekannt.
In Pension bin ich bereits seit 20 Jahren und habe seither auch den Betrieb nicht mehr bewirtschaftet. Nach meinem Pensionsantritt hat mein Sohn noch 4 Jahre lang den Betrieb bewirtschaftet. Danach wurde der Betrieb stillgelegt. Die Felder habe ich vor etwa 10 Jahren meinen Kindern geschenkt und mein Wohnhaus habe ich vor etwa 5 Jahren meinen Kindern geschenkt. Ich besitze somit nichts mehr vom ehemaligen Betrieb.
Muss ich es hinnehmen, dass ich anstatt EUR 1000,48 (Richtsatz Ausgleichszulage) nun nur EUR 900,43 bekomme? Oder gibt es eine Chance, dass ich auch noch die "fehlenden" EUR 100,05 bekomme?
Ich möchte noch erwähnen, dass ich zu 70% behindert bin (laut Behindertenpass).
Vielen Dank im Voraus!
Maria