Konventionalstrafe und Kurzarbeit

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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theone
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Konventionalstrafe und Kurzarbeit

Beitrag von theone » 29.01.2021, 21:25

Hallo Allerseits,

ist zufällig jemanden bekannt, wie es sich mit Konkurrenzklausel, Konventionalstrafe und Kurzarbeit verhält, wenn das letzte ausbezahlte Gehalt durch die Kurzarbeit unter das 20fache der ASVG Höchstbemessungsgrundlage fällt, zu Normalzeiten aber knapp darüber liegt?

Vielen Dank für Antworten.



alles2
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Re: Konventionalstrafe und Kurzarbeit

Beitrag von alles2 » 30.01.2021, 00:10

Du dürftest die Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG meinen. In der Annahme, dass der Vertragsabschluss ab 2007 war, wüsste ich nicht, warum sich durch die Kurzarbeit-Regelung was geändert haben sollte. Mir ist hinsichtlich Pönalen nach § 1336 ABGB nur ein Begleitgesetz bekannt, die jedoch heuer nicht gilt und bei einem pandemiebedingtem Verzug angewendet hätte werden können. Hingegen gibt es mehrere Gründe, warum man sich im Jahre 2006 nicht z.B. für das Durchschnittseinkommen, sondern u.a. unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Schuldners bewusst nur der letzte Monatsentgelt als Bemessungsgrundlage entschieden hatte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MG
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Re: Konventionalstrafe und Kurzarbeit

Beitrag von MG » 30.01.2021, 21:10

Eine abgeschlossene Konkurrenzklausel ist im Jahr 2021 nur dann wirksam, wenn das für den
letzten Monat gebührende Entgelt EUR 3.700,00 (exklusive aliquoter Sonderzahlungen) übersteigt.
Für Vertragsabschlüsse vor dem 29.12.2015 gelten andere Werte bzw für Vertragsabschlüsse vor
dem 17./18.3.2006 entfällt diese Voraussetzung.


Aus dem newsletter 01/2021 der KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

https://assets.kpmg/content/dam/kpmg/at/pdf/Newsletter/tpn/2021/TPN_01_2021%20final_1.pdf
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alles2
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Re: Konventionalstrafe und Kurzarbeit

Beitrag von alles2 » 30.01.2021, 23:35

Wer es genauer wissen möchte, findet das aber auch auf der Seite der WKO, wo man auch unentgeltlich weitere Auskünfte bekommen kann. Im Gegensatz zu einem PDF-Newsletter wird es dort auch laufend aktualisiert, wenn sich dahingehend was ändert. So bleibt der Thread "nachhaltiger", zumal auch andere und von mir aus in Jahren hier drüberstolpern könne.

https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Konkurrenzverbot_-_Konkurrenzklausel.html#:~:text=Voraussetzung

Der Richtwert scheint bekannt zu sein, wobei mit "Höchstbemessungsgrundlage" der falsche Begriff verwendet worden sein dürfte. Darauf wollte ich hingewiesen haben!
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theone
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Re: Konventionalstrafe und Kurzarbeit

Beitrag von theone » 31.01.2021, 07:55

Vielen Dank für die Antworten!
Ja, danke, mit der Höchstbeitragsgrundlage habe ich mich verschrieben.

Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann zählt nur das, was als Bruttogehalt am letzten Lohnzettel zur Auszahlung steht.

Vielen Dank nochmals!

alles2
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Re: Konventionalstrafe und Kurzarbeit

Beitrag von alles2 » 31.01.2021, 10:56

So ist es! Zumindest mir ist nicht bekannt, dass sich dahingehend was ändert, wenn es durch die Kurzarbeit-Regelung deutlich geringer ausfallen würde.
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Re: Konventionalstrafe und Kurzarbeit

Beitrag von MG » 31.01.2021, 12:43

Wobei sich schon die Frage stellen könnte, ob die Absicht des Gesetzgebers nicht eine andere war. Mit der ANknüpfung an ein bestimmtes, höheres Einkommen wollte man den "einfachen" Dienstnehmer nicht derartigen Vereinbarungen und deren möglichen finanziellen Folgen aussetzen.

Die Anknüpfung an das tatsächlich ausbezahlte Gehalt erscheint auch logisch.

Allerdings ist die nunmehrige Kurzarbeit ja eine wohl nicht vorhersehbare Spezialität. Der betroffene Dienstgeber bleibt weiterhin ein "Besserverdiener" und in der damit verbundenen Position im Unternehmen. Die einzige Änderung betrifft "nur" das vorübergehende Absinken des tatsächlich zur Auszahlung gelangenden Betrages. Eine Argumentation, wonach dieser Spezialfall vom Gesetzgeber nicht bedacht gewesen wäre, es also eine echte Lücke im Gesetz wäre, erscheint mir nicht vollkommen abwegig. Dann müsste man genauer prüfen, was der Gesetzgeber damals "wollte" und gelangt zur eingangs aufgeworfenen Frage.

Aber hoffen wir, dass sich die Frage in naher Zukunft nicht mehr stellt, weil es keiner Corona-Kurzarbeit mehr bedarf...
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Re: Konventionalstrafe und Kurzarbeit

Beitrag von alles2 » 31.01.2021, 18:56

Wie man meinem ersten hiesigen Beitrag entnehmen kann, wollte ich eigentlich nicht weiter darauf eingehen, wie es zu § 2c Abs.2 AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) in der Form gekommen ist, zumal es dem Fragesteller auch nicht weiterhilft.

Eigentlich war es ein Abwägungsprozess zw. dem Interesse des Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG) durch die Bundesregierung. Auf der einen Seite sollten dem einkommensschwachen AN keine allzu großen Steine auf seinem mobilen Berufsweg gelegt und sie nicht durch unfaire Klauseln in schmutzigen Arbeitsverträgen an den Arbeitgeber gebunden werden. Auf der anderen soll dem AG die Investition für die Aus-/Weiterbildung des AN's usw. nicht abspenstig gemacht werden. Er soll schließlich nicht das Gefühl bekommen, in die Konkurrenz zu investieren, weshalb mit der Änderung der Konkurrenzklausel auch die Anpassung des Ausbildungskostenrückersatzes nach § 2d AVRAG einhergegangen ist. Ein Paradebeispiel waren die Pflegekräfte, denen aufgrund der Konkurrenzklausel ein Jobwechsel praktisch nicht möglich war. Auch ihnen sollte es ermöglichen, zu einem besseren Verdienst zu gelangen. Auch aktuell halte ich die Regelung für begrüßenswert, damit die von Kurzzeitarbeit Betroffene die uneingeschränkte Option erhalten, einer regulären Arbeit nachkommen zu können. So bleibt der AN nicht nur interessanter für den Arbeitsmarkt, sondern es hat einen positiven Effekt auf seine Berufskarriere. Dem sollte (im Interesse des AN's) durch diverse Vertragsklauseln kein Riegel vorgeschoben werden. Die laufende Anhebung der Entgeltgrenze ist ein klares Bekenntnis zu den AN's im Niedriglohnbereich, damit immer weniger von dieser Konkurrenzklausel betroffen sein werden und sie berufsmäßig flexibler werden. Somit wird es nur den Besserverdienenden schwerer gemacht, bei denen es im Verhältnis dazu ohnehin keinen großen Bedarf an einem Jobwechsel gibt.

Mehr dazu findet man in BGBl. I Nr. 36/2006 und BGBl. I Nr. 152/2015.
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Re: Konventionalstrafe und Kurzarbeit

Beitrag von MG » 31.01.2021, 19:15

Ja, alles2, genau das sind die wirklich interessanten Überlegungen. Schon klar, dass es dem Fragesteller nicht mehr "hilft", aber ich denke, dessen Frage wurde ja ohnedies bestmöglich geklärt.

Gerade in einem Forum sollte aber auch ein darüber hinausgehende Auseinandersetzung durchaus erlaubt, wenn nicht sogar erwünscht sein.
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Re: Konventionalstrafe und Kurzarbeit

Beitrag von alles2 » 31.01.2021, 23:08

Das streitet auch niemand ab. Aber wer hat schon die Muße, seine Freizeit dafür zu opfern, aus freien Stücken die Hintergründe parlamentarischer Beschlüsse zu erörtern, die womöglich niemanden interessieren. Ich bspw. gehe bestmöglich auf anfallende Fragen ein. In diesem Fall habe ich zwar angedeutet, dass es mehrere Gründe für die Gesetzgebung gibt. Doch erst wie Du nachgehakt hattest, ließ ich mich erweichen. Wenn es dann noch Mitglieder gibt, die wider besseres Wissen glauben, eine Diskussion mit mir wäre sinnlos und ich nur schreiben würde, was ich mir denke, empfindet man derartige Auseinandersetzungen hier für fehlgeleitet.

Diese zuletzt genannte Fraktion hat für mich gewisse Parallelen zu den aktuell zum Vorschein kommenden Verschwörungstheoretikern, die eine Zumutung für so manch zwischenmenschliche Beziehung sind und mit denen man jegliche Diskussion gleich bleiben lassen kann. Denn viele Menschen sind am Weg durch die Pandemie ein bisschen - wenn man so will -vom Weg abgebogen und haben ihre eigenen Theorie entwickelt. Sie wollen nicht mehr an die Fakten glauben, weil die Realität oft weniger attraktiv ist als die von festgefahrenen Meinungen übernommenen Überzeugungen. Selbst wenn neue Daten eine andere Tendenz nahelegen, wird der eigene Kurs nicht mehr geändert. Wenn jemand immer schon die Wahrheit hat und unbeirrt ist, egal wie viele Fakten ihm widersprechen, ist es ein Alarmsignal. Diese Diskussionstaktik wird "Cherry Picking" genannt. Also wenn man nur das nimmt, was einem ins Konzept passt. Auf solche Personen würde ich mich an der Stelle dann nur einlassen, wenn sie mir wichtig sind und bei denen ich gerne hätte, dass sie Fakten ernst nehmen und Empfehlungen befolgen. Der Faktor schwingt dann mit, wie überzeugt sie von einer Theorie ist. Wenn sie total eingenommen überzeugt ist, muss man die Erwartungshaltung im Gespräch herunterschrauben. Da kann es schon ein Erfolg sein, wenn die Person einen Hauch eines Zweifels spürt. Werden Dinge behauptet, die nicht stimmen, dann ist es zwar wichtig, in der Sache zu widersprechen, aber dennoch den Spagat zu schaffen, der Person Wertschätzung zu zeigen. Doch gerade bei der Online-Kommunikation kommt das zu kurz. Ein Trick könnte dabei sein, das man Fragen stellt wie, warum er das so sieht, woher er diese Information hat und er gerade jene Person vertraut. Denn mit Fragen kann man das Gespräch auf Unstimmigkeiten oder auf die fehlende Seriosität leiten und es wirkt weniger angriffig, als wenn man nur hart kontern würde. Man sollte dem anderen die Chance geben, dass er die Meinung ändert, ohne dass es zu sehr eskaliert. Es ist oft keine Frage der fehlenden Fakten, sondern dass Menschen leider vergessen, nicht nachschauen und etwas unhinterfragt aufsaugen. Man kann immer sachlich kritisieren, wenn man dabei freundlich bleibt. Aber das nur zum Nachdenken.
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Re: Konventionalstrafe und Kurzarbeit

Beitrag von theone » 01.02.2021, 08:41

Vielen Dank für die interessanten Ausführungen und Antworten!

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