Definition "Normalarbeitszeit" und Überstunden
Verfasst: 29.01.2021, 21:04
Hallo liebe Community,
ich bin Betriebsratsvorsitzender und Zentralbetriebsrat in einem recht großen Unternehmen und wir haben unserem Unternehmen gerade den Entwurf einer neuen Betriebsvereinbarung Arbeitszeit vorgelegt. Die "alte" war eine ganze Weile nur eine mini-BV mit den wichtigsten Eckpunkten und immer nur befristet vereinbart, weil wir eine neue "große" erarbeiten wollten. Jetzt haben wir dem Unternehmen bereits im Mai einen kompletten Entwurf vorgelegt und mittlerweile kommen wir uns auch tatsächlich näher. Es gibt aber einen Punkt der uns sehr auf dem Herzen liegt, vom Unternehmen aber abgeschmettert wird. Ich möchte das mal kurz erklären:
Wir sind ein Handelsbetrieb mit allen üblichen Positionen und so haben wir sowohl MitarbeiterInnen mit einer Fünf-Tage-Woche (üblicher Weise in der Logistik, in der Instore-Logistik, Zentrale, VM, usw.) aber auch MitarbeiterInnen mit einer Sechs-Tage-Woche (üblicher Weise im Verkauf). Grundsätzlich und unstrittig ist, dass wir unabhängig von der Fünf- oder Sechs-Tage-Woche, die Arbeitszeit auf maximal fünf Tage verteilen. Der einzige Unterschied ist jetzt der, dass wir bei der Fünf-Tage-Woche auf Montag bis Freitag verteilen, bei der Sechs-Tage-Woche ist es aber auch mal nach der üblichen Samstagsregelung gemäß KV auch mal der Samstag. Dafür ist dann halt der Mittwoch frei. Aber bleiben wir jetzt mal bei den Kolleginnen und Kollegen mit der 5-Tage-Woche.
Hier wird also unstrittig vereinbart, dass die Normalarbeitszeit auf Montag bis Freitag verteilt wird. Jetzt gibt es aber z.B. gerade in der Logistik Zeiten, in denen so viel Ware bearbeitet werden muss, dass ein zusätzlicher sechster Arbeitstag am Samstag angesetzt werden muss. Dieser Samstag ist grundsätzlich freiwillig und im einvernehmen mit den örtlichen Betriebsräten abgestimmt. Genau für solche Fälle haben wir jetzt den Passus "Arbeiten an diesem zusätzlichen Samstag als sechster Arbeitstag sind grundsätzlich als Überstunde zu bewerten und gemäß §10 AZG mit 50% Zuschlag zu bewerten...".
Wir sehen das jetzt nicht nur als Bonus, sondern eigentlich auch als Rechtsanspruch, da sich dieser zusätzliche Samstag grundsätzlich außerhalb der definierten Normalarbeitszeit (Montag bis Freitag) befindet. Jetzt ist es ja ohnehin idR so, dass zumindest die VZ-MA's sowieso im Überstundenbereich sind, da sie bereits über 40 Stunden kommen - sie haben ja schon fünf Tage VZ gearbeitet. Wir haben aber auch TZ-MA's, die auf Grund ihrer z.B. ETZ noch nicht über 40 Stunden kommen und denen entgeht dann hier dieser Zuschlag.
Natürlich alles was der BR extra will, will meistens der Arbeitgeber nicht so ist das Geschäft, aber er widerspricht uns hier nicht dahingehend, weil der Samstag unserer Meinung nach außerhalb der vereinbarten Normalarbeitszeit liegt, sondern er zählt diesen Tag deswegen zur Normalarbeitszeit, weil er ja mit dem Mitarbeiter freiwillig neu vereinbart wird und somit dann zur Normalarbeitszeit gezählt werden muss. Somit gibt uns der Arbeitgeber schon indirekt Recht, argumentiert sich aber raus.
An diesem Punkt gilt jedoch noch zu erwähnen, dass diese zusätzlichen Samstage immer nur recht kurzfristig mit den MitarbeiterInnen "vereinbart" werden kann - üblicher Weise Mittwochs für den folgenden Samstag. Das bedeutet, dass diese Vereinbarung, auch wenn sie vom Mitarbeiter freiwillig getroffen wird, nicht mindestens 14 Tage im Voraus vereinbart wird.
Aus diesem Grund, und auf Grund der Tatsache, dass ohne diesen zusätzlichen Einsatz die Ware nicht rechtzeitig in die Verkaufsstellen kommt, könnte der Arbeitgeber das ja allein aus Dankbarkeit gewähren, aber jetzt rein rechtlich: Wie seht ihr das? Haben wir hier nicht ohnehin einen Rechtsanspruch auf den Überstundenzuschlag (unabhängig der 40 Stunden Regel) oder liegen wir hier meilenweit daneben?
Besten Dank im Voraus für eure Feedbacks und GLG
Euer Himpi
ich bin Betriebsratsvorsitzender und Zentralbetriebsrat in einem recht großen Unternehmen und wir haben unserem Unternehmen gerade den Entwurf einer neuen Betriebsvereinbarung Arbeitszeit vorgelegt. Die "alte" war eine ganze Weile nur eine mini-BV mit den wichtigsten Eckpunkten und immer nur befristet vereinbart, weil wir eine neue "große" erarbeiten wollten. Jetzt haben wir dem Unternehmen bereits im Mai einen kompletten Entwurf vorgelegt und mittlerweile kommen wir uns auch tatsächlich näher. Es gibt aber einen Punkt der uns sehr auf dem Herzen liegt, vom Unternehmen aber abgeschmettert wird. Ich möchte das mal kurz erklären:
Wir sind ein Handelsbetrieb mit allen üblichen Positionen und so haben wir sowohl MitarbeiterInnen mit einer Fünf-Tage-Woche (üblicher Weise in der Logistik, in der Instore-Logistik, Zentrale, VM, usw.) aber auch MitarbeiterInnen mit einer Sechs-Tage-Woche (üblicher Weise im Verkauf). Grundsätzlich und unstrittig ist, dass wir unabhängig von der Fünf- oder Sechs-Tage-Woche, die Arbeitszeit auf maximal fünf Tage verteilen. Der einzige Unterschied ist jetzt der, dass wir bei der Fünf-Tage-Woche auf Montag bis Freitag verteilen, bei der Sechs-Tage-Woche ist es aber auch mal nach der üblichen Samstagsregelung gemäß KV auch mal der Samstag. Dafür ist dann halt der Mittwoch frei. Aber bleiben wir jetzt mal bei den Kolleginnen und Kollegen mit der 5-Tage-Woche.
Hier wird also unstrittig vereinbart, dass die Normalarbeitszeit auf Montag bis Freitag verteilt wird. Jetzt gibt es aber z.B. gerade in der Logistik Zeiten, in denen so viel Ware bearbeitet werden muss, dass ein zusätzlicher sechster Arbeitstag am Samstag angesetzt werden muss. Dieser Samstag ist grundsätzlich freiwillig und im einvernehmen mit den örtlichen Betriebsräten abgestimmt. Genau für solche Fälle haben wir jetzt den Passus "Arbeiten an diesem zusätzlichen Samstag als sechster Arbeitstag sind grundsätzlich als Überstunde zu bewerten und gemäß §10 AZG mit 50% Zuschlag zu bewerten...".
Wir sehen das jetzt nicht nur als Bonus, sondern eigentlich auch als Rechtsanspruch, da sich dieser zusätzliche Samstag grundsätzlich außerhalb der definierten Normalarbeitszeit (Montag bis Freitag) befindet. Jetzt ist es ja ohnehin idR so, dass zumindest die VZ-MA's sowieso im Überstundenbereich sind, da sie bereits über 40 Stunden kommen - sie haben ja schon fünf Tage VZ gearbeitet. Wir haben aber auch TZ-MA's, die auf Grund ihrer z.B. ETZ noch nicht über 40 Stunden kommen und denen entgeht dann hier dieser Zuschlag.
Natürlich alles was der BR extra will, will meistens der Arbeitgeber nicht so ist das Geschäft, aber er widerspricht uns hier nicht dahingehend, weil der Samstag unserer Meinung nach außerhalb der vereinbarten Normalarbeitszeit liegt, sondern er zählt diesen Tag deswegen zur Normalarbeitszeit, weil er ja mit dem Mitarbeiter freiwillig neu vereinbart wird und somit dann zur Normalarbeitszeit gezählt werden muss. Somit gibt uns der Arbeitgeber schon indirekt Recht, argumentiert sich aber raus.
An diesem Punkt gilt jedoch noch zu erwähnen, dass diese zusätzlichen Samstage immer nur recht kurzfristig mit den MitarbeiterInnen "vereinbart" werden kann - üblicher Weise Mittwochs für den folgenden Samstag. Das bedeutet, dass diese Vereinbarung, auch wenn sie vom Mitarbeiter freiwillig getroffen wird, nicht mindestens 14 Tage im Voraus vereinbart wird.
Aus diesem Grund, und auf Grund der Tatsache, dass ohne diesen zusätzlichen Einsatz die Ware nicht rechtzeitig in die Verkaufsstellen kommt, könnte der Arbeitgeber das ja allein aus Dankbarkeit gewähren, aber jetzt rein rechtlich: Wie seht ihr das? Haben wir hier nicht ohnehin einen Rechtsanspruch auf den Überstundenzuschlag (unabhängig der 40 Stunden Regel) oder liegen wir hier meilenweit daneben?
Besten Dank im Voraus für eure Feedbacks und GLG
Euer Himpi