Einkommenssteuer für Zivildienstbezüge & Endbesteuerte Kapitalerträge
Verfasst: 15.12.2020, 19:19
Hallo,
ich bin aktuell Zivildiener und erhalte somit meine Grundvergütung, mein Verpflegungsgeld und zusätzlich noch Fahrtkostenersatz.
Nebenbei verdiene ich durch meinen Nebenjob etwa 417€ im Monat.
Des Weiteren handle ich Wertpapiere durch eine Online-Bank, welche von meinen Verkaufserträgen automatisch die Kapitalertragssteuer einbehält und an das Finanzamt abliefert.
Die Kapitalerträge die ich in diesem Jahr eingenommen habe, belaufen sich auf unter 1.000€.
Für mich ergeben sich daher folgende Fragen:
1. Sind die Zivildienstbezüge in einer Einkommenssteuererklärung anzuführen? Sind diese steuerfrei, oder gelten sie als Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit?
2. Kann ich, indem ich eine Einkommenssteuererklärung abgebe, die KESt, welche mir ja bereits abgezogen wurde, vom Finanzamt zurückfordern wenn ich mit meinen Einkommen dieses Jahr unter der 11.000€ liege?
Es würde mich wirklich freuen, wenn mir jemand Auskunft geben könnte. Ich finde es schon sehr lachhaft, dass die Zivildienstagentur keine Auskunft zur ersten Frage im Internet gibt.
Danke!
ich bin aktuell Zivildiener und erhalte somit meine Grundvergütung, mein Verpflegungsgeld und zusätzlich noch Fahrtkostenersatz.
Nebenbei verdiene ich durch meinen Nebenjob etwa 417€ im Monat.
Des Weiteren handle ich Wertpapiere durch eine Online-Bank, welche von meinen Verkaufserträgen automatisch die Kapitalertragssteuer einbehält und an das Finanzamt abliefert.
Die Kapitalerträge die ich in diesem Jahr eingenommen habe, belaufen sich auf unter 1.000€.
Für mich ergeben sich daher folgende Fragen:
1. Sind die Zivildienstbezüge in einer Einkommenssteuererklärung anzuführen? Sind diese steuerfrei, oder gelten sie als Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit?
2. Kann ich, indem ich eine Einkommenssteuererklärung abgebe, die KESt, welche mir ja bereits abgezogen wurde, vom Finanzamt zurückfordern wenn ich mit meinen Einkommen dieses Jahr unter der 11.000€ liege?
Es würde mich wirklich freuen, wenn mir jemand Auskunft geben könnte. Ich finde es schon sehr lachhaft, dass die Zivildienstagentur keine Auskunft zur ersten Frage im Internet gibt.
Danke!