Einkommenssteuer für Zivildienstbezüge & Endbesteuerte Kapitalerträge

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Wurstsemmel
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Einkommenssteuer für Zivildienstbezüge & Endbesteuerte Kapitalerträge

Beitrag von Wurstsemmel » 15.12.2020, 19:19

Hallo,

ich bin aktuell Zivildiener und erhalte somit meine Grundvergütung, mein Verpflegungsgeld und zusätzlich noch Fahrtkostenersatz.
Nebenbei verdiene ich durch meinen Nebenjob etwa 417€ im Monat.

Des Weiteren handle ich Wertpapiere durch eine Online-Bank, welche von meinen Verkaufserträgen automatisch die Kapitalertragssteuer einbehält und an das Finanzamt abliefert.
Die Kapitalerträge die ich in diesem Jahr eingenommen habe, belaufen sich auf unter 1.000€.

Für mich ergeben sich daher folgende Fragen:

1. Sind die Zivildienstbezüge in einer Einkommenssteuererklärung anzuführen? Sind diese steuerfrei, oder gelten sie als Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit?

2. Kann ich, indem ich eine Einkommenssteuererklärung abgebe, die KESt, welche mir ja bereits abgezogen wurde, vom Finanzamt zurückfordern wenn ich mit meinen Einkommen dieses Jahr unter der 11.000€ liege?

Es würde mich wirklich freuen, wenn mir jemand Auskunft geben könnte. Ich finde es schon sehr lachhaft, dass die Zivildienstagentur keine Auskunft zur ersten Frage im Internet gibt.

Danke!



alles2
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Re: Einkommenssteuer für Zivildienstbezüge & Endbesteuerte Kapitalerträge

Beitrag von alles2 » 15.12.2020, 22:22

Laut Webseite der Zivildienstserviceagentur gelten als Einkommen "alle steuerpflichtigen und steuerfreien Bezüge aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Karenzurlaubsgeld und Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz". Nachdem Du als Zivildiener über keinen Arbeitsvertrag verfügst und die Grundvergütung (aktuell monatlich 346,70 Euro) nicht der Einkommensteuer unterliegt, ist es meiner Einschätzung nach nicht als Lohn oder Einkommen einzustufen. Bei geringem oder - noch besser - gar keinem Einkommen, hat man gute Chancen, die KESt vielleicht zur Gänze zurückerstattet zu bekommen. Dazu brauchst Du nicht das E1-Formular, sondern würde glaube ich (war selbst noch nicht in der Situation) der E3-Antrag reichen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Wurstsemmel
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Re: Einkommenssteuer für Zivildienstbezüge & Endbesteuerte Kapitalerträge

Beitrag von Wurstsemmel » 02.01.2021, 16:17

Danke für die schnelle und korrekte Antwort!

Leider findet sich im E3-Formular die Anmerkung:

"Bei ganzjährigem Familienbeihilfebezug ist nur eine über
700,80 Euro hinausgehende Kapitalertragsteuer zu erstatten
(bei unterjährigem Bezug 58,40 Euro pro Monat)."

Da meine Eltern für mich Familienbeihilfe beziehen und ich nur circa 200€ KESt bezahlt habe, hat sich das für mich wohl erledigt :(

schanzenpeter
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Re: Einkommenssteuer für Zivildienstbezüge & Endbesteuerte Kapitalerträge

Beitrag von schanzenpeter » 02.01.2021, 19:47

Meines Wissens beziehen Familienbeilfe normalerweise die Eltern und nicht das Kind. Bei der Einkommenssteuererklärung des Kindes hat sie daher keine Bedeutung.
Bitte aber nochmals Rat bei versierterem Steuerkundigenn einholen!

alles2
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Re: Einkommenssteuer für Zivildienstbezüge & Endbesteuerte Kapitalerträge

Beitrag von alles2 » 03.01.2021, 01:34

Bei dem Rat fühle ich mich direkt angesprochen :o

Der Themenstarter hat schon Recht mit seiner Annahme. Im Formular auf Seite 1 heißt es davor nämlich:
Für mich (für den/die Antragsteller/in) wurde 2020 Familienbeihilfe bezogen
Nein Ja Wenn ja: Anzahl der Monate
Ansonsten sollte sowas stehen wie "Ich (der/die Antragsteller/in) hat 2020 Familienbeihilfe bezogen". Nachdem für den Antragsteller durch seine Eltern Familienbeihilfe bezogen wurde, ist die Frage im Formular mit "Ja" zu beantworten und die entsprechende Anzahl an Monaten anzugeben.

Wenn er selbst Kinder hätte, für die er im Antragsjahr mindestens 7 Monate Familienbeihilfe bezogen hatte, wäre das im oberen Bereich von Seite 3 unter "Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag" einzutragen.

Die Steuerberechnung ist sehr komplex, weil es von den verschiedensten Faktoren abhängt.
Daher wäre mein Rat wie so oft bei steuerlichen Angelegenheiten, dass das Formular einfach ausgefüllt abgegeben werden kann und man wird sehen, ob was dabei herausspringt. Wenn nicht, sollte es auch nicht so tragisch sein. Denn in dem Fall wäre es ja schnell erledigt und ein Versuch sollte es schon wert sein.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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