Reisezeiten, bzw. Zeitgutschrift - ja oder nein?
Verfasst: 07.12.2020, 21:41
Hallo liebe Community,
grundsätzlich handelt es sich ja dann um eine Dienstreise, wenn man im Auftrag der Firma den üblichen Dienstort verlässt und seiner Arbeit eben wo anders nachkommt. Wir haben dann (je nach genutztem Verkehrsmittel) ja entweder eine aktive oder passive Arbeitszeit während der Fahrt und natürlich die Arbeitszeit während der Zeit, in der man seiner Arbeit nachkommt.
Jetzt haben wir folgende Situation:
Zwei MitarbeiterInnen haben bei dem üblichen Jahresabschluss- und Karrieregesprächen den Wunsch nach einer Fortbildung geäußert und nachdem sie sich einen Kurs beim WIFI ausgesucht haben, diesen über den normalen Dienstweg auch vorgeschlagen. Sowohl die örtliche Betriebsleitung als auch HR (Academy) hat diesen Kurs als sinnvoll beurteilt und somit dürfen diese beiden MitarbeiterInnen im kommenden Jahr diesen Kurs besuchen - die Firma zahlt die Kosten von 2.400 Euro pro TeilnehmerIn
Die übliche Arbeitszeit der beiden MitarbeiterInnen ist Montags bis Freitags von 07:00 bis 15:30 Uhr bei einer Fünf-Tage-Woche. Der Kurs findet von Mitte Februar bis Mitte Juni Freitags von 15:00 bis 21:30 Uhr und Samstags von 09:30 - 16:30 statt. Um jetzt Freitags pünktlich zum Lehrgang zu kommen müssen diese beiden KollegInnen Freitags bereits gegen 13:00/13:30 Uhr los machen und würden hier somit pro Woche zwei Stunden Minus machen.
Die Frage nach einer Lösung, hier kein Minus zu machen, indem man doch zumindest die Fahrzeit zum Lehrgang als Arbeitszeit berechnet und gutschreibt, wurde von HR Legal natürlich abgelehnt. Die Begründung ist, dass es sich ja nicht um eine vom Dienstgeber angeordnete Schulung handelt. Man habe hier ja selbst entschieden, diesen Lehrgang zu besuchen und das Unternehmen hat es nur genehmigt und bezahlt.
Ich bin damit aber noch nicht so ganz einverstanden und würde gerne eine für alle praktikable Lösung finden, die eben anstatt der kompletten Zeit (Fahrzeit + Lehrgangszeit an den beiden Tagen in dem ganzen Zeitraum) zumindest die zwei Minusstunden am Freitag verhindert. Dazu würde ich gerne Eure Meinung wissen und vielleicht hat ja jemand sogar einen Rechtssatz, der hier anzuwenden ist. Sollte es eine Judikatur geben, die die gesamte Zeit als Arbeitszeit anerkennt, so wäre es ein leichtes, hier vielleicht zumindest die zwei Stunden gutgeschrieben zu bekommen.
Der anzuwendende Kollektivvertrag ist der Kollektivvertrag für Handelsangestellte.
Ich freue mich schon auf Eure Antworten und Fragen, wenn ich etwas zu blöde beschrieben habe
Besten Dank im Voraus und GLG
C. aka Himpi
grundsätzlich handelt es sich ja dann um eine Dienstreise, wenn man im Auftrag der Firma den üblichen Dienstort verlässt und seiner Arbeit eben wo anders nachkommt. Wir haben dann (je nach genutztem Verkehrsmittel) ja entweder eine aktive oder passive Arbeitszeit während der Fahrt und natürlich die Arbeitszeit während der Zeit, in der man seiner Arbeit nachkommt.
Jetzt haben wir folgende Situation:
Zwei MitarbeiterInnen haben bei dem üblichen Jahresabschluss- und Karrieregesprächen den Wunsch nach einer Fortbildung geäußert und nachdem sie sich einen Kurs beim WIFI ausgesucht haben, diesen über den normalen Dienstweg auch vorgeschlagen. Sowohl die örtliche Betriebsleitung als auch HR (Academy) hat diesen Kurs als sinnvoll beurteilt und somit dürfen diese beiden MitarbeiterInnen im kommenden Jahr diesen Kurs besuchen - die Firma zahlt die Kosten von 2.400 Euro pro TeilnehmerIn
Die übliche Arbeitszeit der beiden MitarbeiterInnen ist Montags bis Freitags von 07:00 bis 15:30 Uhr bei einer Fünf-Tage-Woche. Der Kurs findet von Mitte Februar bis Mitte Juni Freitags von 15:00 bis 21:30 Uhr und Samstags von 09:30 - 16:30 statt. Um jetzt Freitags pünktlich zum Lehrgang zu kommen müssen diese beiden KollegInnen Freitags bereits gegen 13:00/13:30 Uhr los machen und würden hier somit pro Woche zwei Stunden Minus machen.
Die Frage nach einer Lösung, hier kein Minus zu machen, indem man doch zumindest die Fahrzeit zum Lehrgang als Arbeitszeit berechnet und gutschreibt, wurde von HR Legal natürlich abgelehnt. Die Begründung ist, dass es sich ja nicht um eine vom Dienstgeber angeordnete Schulung handelt. Man habe hier ja selbst entschieden, diesen Lehrgang zu besuchen und das Unternehmen hat es nur genehmigt und bezahlt.
Ich bin damit aber noch nicht so ganz einverstanden und würde gerne eine für alle praktikable Lösung finden, die eben anstatt der kompletten Zeit (Fahrzeit + Lehrgangszeit an den beiden Tagen in dem ganzen Zeitraum) zumindest die zwei Minusstunden am Freitag verhindert. Dazu würde ich gerne Eure Meinung wissen und vielleicht hat ja jemand sogar einen Rechtssatz, der hier anzuwenden ist. Sollte es eine Judikatur geben, die die gesamte Zeit als Arbeitszeit anerkennt, so wäre es ein leichtes, hier vielleicht zumindest die zwei Stunden gutgeschrieben zu bekommen.
Der anzuwendende Kollektivvertrag ist der Kollektivvertrag für Handelsangestellte.
Ich freue mich schon auf Eure Antworten und Fragen, wenn ich etwas zu blöde beschrieben habe
Besten Dank im Voraus und GLG
C. aka Himpi