Reisezeiten, bzw. Zeitgutschrift - ja oder nein?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Himpi
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Reisezeiten, bzw. Zeitgutschrift - ja oder nein?

Beitrag von Himpi » 07.12.2020, 21:41

Hallo liebe Community,

grundsätzlich handelt es sich ja dann um eine Dienstreise, wenn man im Auftrag der Firma den üblichen Dienstort verlässt und seiner Arbeit eben wo anders nachkommt. Wir haben dann (je nach genutztem Verkehrsmittel) ja entweder eine aktive oder passive Arbeitszeit während der Fahrt und natürlich die Arbeitszeit während der Zeit, in der man seiner Arbeit nachkommt.

Jetzt haben wir folgende Situation:

Zwei MitarbeiterInnen haben bei dem üblichen Jahresabschluss- und Karrieregesprächen den Wunsch nach einer Fortbildung geäußert und nachdem sie sich einen Kurs beim WIFI ausgesucht haben, diesen über den normalen Dienstweg auch vorgeschlagen. Sowohl die örtliche Betriebsleitung als auch HR (Academy) hat diesen Kurs als sinnvoll beurteilt und somit dürfen diese beiden MitarbeiterInnen im kommenden Jahr diesen Kurs besuchen - die Firma zahlt die Kosten von 2.400 Euro pro TeilnehmerIn

Die übliche Arbeitszeit der beiden MitarbeiterInnen ist Montags bis Freitags von 07:00 bis 15:30 Uhr bei einer Fünf-Tage-Woche. Der Kurs findet von Mitte Februar bis Mitte Juni Freitags von 15:00 bis 21:30 Uhr und Samstags von 09:30 - 16:30 statt. Um jetzt Freitags pünktlich zum Lehrgang zu kommen müssen diese beiden KollegInnen Freitags bereits gegen 13:00/13:30 Uhr los machen und würden hier somit pro Woche zwei Stunden Minus machen.

Die Frage nach einer Lösung, hier kein Minus zu machen, indem man doch zumindest die Fahrzeit zum Lehrgang als Arbeitszeit berechnet und gutschreibt, wurde von HR Legal natürlich abgelehnt. Die Begründung ist, dass es sich ja nicht um eine vom Dienstgeber angeordnete Schulung handelt. Man habe hier ja selbst entschieden, diesen Lehrgang zu besuchen und das Unternehmen hat es nur genehmigt und bezahlt.

Ich bin damit aber noch nicht so ganz einverstanden und würde gerne eine für alle praktikable Lösung finden, die eben anstatt der kompletten Zeit (Fahrzeit + Lehrgangszeit an den beiden Tagen in dem ganzen Zeitraum) zumindest die zwei Minusstunden am Freitag verhindert. Dazu würde ich gerne Eure Meinung wissen und vielleicht hat ja jemand sogar einen Rechtssatz, der hier anzuwenden ist. Sollte es eine Judikatur geben, die die gesamte Zeit als Arbeitszeit anerkennt, so wäre es ein leichtes, hier vielleicht zumindest die zwei Stunden gutgeschrieben zu bekommen.

Der anzuwendende Kollektivvertrag ist der Kollektivvertrag für Handelsangestellte.

Ich freue mich schon auf Eure Antworten und Fragen, wenn ich etwas zu blöde beschrieben habe :-)

Besten Dank im Voraus und GLG
C. aka Himpi



alles2
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Re: Reisezeiten, bzw. Zeitgutschrift - ja oder nein?

Beitrag von alles2 » 08.12.2020, 13:44

Uff, das ist wahrlich ein komplexes Thema und es macht den Anschein, als hättest Du ohnehin einen guten Überblick. Ohne den Arbeitsvertrag samt deren Vereinbarungen zu kennen, kann man da schwer was ausrichten. Schau Dir mal das Arbeitszeitgesetz (AZG) an. Vielleicht findest Du da ein Schlupfloch oder einen Lösungsansatz:

https://www.jusline.at/gesetz/azg/gesamt

Wenn der Wunsch über die Weiterbildung vom Arbeitnehmer kommt und nicht vom Arbeitgeber verbindlich angeordnet wurde, kann ich unter dieser Rahmenbedingungen wenig Aussicht geben. Mit Reisezeiten hat das daher auch nichts mehr zu tun, wobei man den Ansatz der aktiven und passiven weiterverfolgen könnte. Selbst die Fahrtzeiten zur Fortbildungsveranstaltung, auch wenn diese innerhalb der Arbeitszeit liegen, könnte man da nicht geltend machen, außer die Rufbereitschaft samt Arbeitsbereitschaft innerhalb der betriebsüblichen Normalarbeitszeit wäre gegeben (aktiv). Freilich wären wir da weit entfernt, wenn man selbst mit dem Auto zur Einrichtung fahren müsste (passiv). Wie Du bestimmt weißt, gelten selbst Wegzeiten zur Arbeitsstätte oder von dort zurück zur Freizeit, weil sich diese außerhalb der Arbeitszeit befinden und man da seinem Arbeitgeber nicht zur Verfügung stehen kann oder keiner Leistungserbringung in seinem Sinn nachkommt.

Vielleicht ist es während den Schulungswochen von Montag bis Donnerstag eine halbe Stunde früher oder länger zu arbeiten. Oder die wöchentlichen 2 Stunden von der Urlaubszeit abziehen zu lassen. Wenn sich sonst keine gesetzliche Lösung findet und der Arbeitgeber so halbwegs kompromissbereit ist, kann vereinbart werden, dass er die 2 Stunden als Rufbereitschaft unentgeltlich bei der Arbeitszeit anrechnet. Schließlich bezahlt er denen bereitwillig eh schon die Fortbildung und es gäbe keine Minusstunden mehr. Einfacher wäre es da aber schon, wenn er nur die Zeit rund um die Fortbildung während der Betriebsarbeitszeit als Arbeitszeit werten würde. Warum er das nicht möchte, kann ich jetzt nicht herauslesen. Immerhin kommt ihm die Ausbildung auch zugute, zumal er sonst nicht darin investieren würde. Da sollte es nicht an "Peanuts" scheitern, außer er müsste sich für diese Zeit bspw. um neues Personal kümmern.

Reißen diese Stricke und weil man den konkreten Sachverhalt beurteilen müsste, können sich die betroffenen Mitarbeiter zwecks weiterführender Auskünfte noch immer an die AK wenden. Anderslautende Literaturstellen oder Rechtsprechungen sind mir nicht bekannt, wobei meine Gedanken freilich als unverbindlich anzusehen sind.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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