Dienstreisen in Coronarisikogebiete ins Ausland

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Schizopremium
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Dienstreisen in Coronarisikogebiete ins Ausland

Beitrag von Schizopremium » 21.11.2020, 20:10

Guten Tag,
beruflich bedingt habe öfters Termine im Ausland, unter anderen in Staaten die aktuell als Covid 19 Risikogebieten eingestuft werden, wahrzunehmen.
Nun ist es so, dass neben den erhöhten Infektionsrisiko man auch dafür Sorge zu tragen gat, bei der Rückkehr einen PCR Test zu veranlassen. Zeitlich bedingt sind mir hier jedoch Grenzen gesetzt, denn Sa. und So. ist hierfür keine Testung im Labor möglich. Eine verhängte Quarantäne stellt für mich also eine Freizeitberaubung dar, viel schlimmer noch der Gedanke, dass ich dabei auch eines meiner Familienmitglieder anstecken könnte!

Dazu folgende Fragen:

1. Kann ich für Organusation der Testung im Inn- und Ausland meinen Arbeitgeber in die Pflicht nehmen? Soll heißen, dass dieser für zeitliche Abstimmung bereits in Vorfeld zu sorgen hätte?

2. Wie sieht es aus, wenn mir in einem Betrieb im Ausland der Chef erzählt, dass er gerade 4 seiner Mitarbeiter auf Grund positiver Testergebnisse nach Hause geschickt hat. Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage um meine Arbeit sofort abzubrechen oder muss ich mich den offensichtlich erhöhten Infektionsrisiko dennoch bis zur Fertigstellung aussetzen?!

Kann der Arbeitgeber wirklich sagen, dass alles Rund um den Test ihn überhaupt nichts angeht?
Immerhin begebe ich mich entgegen der Warnung unserer Regierung ins Ausland, setze mich einen erhöhten Infektionsrisiko aus und kann nicht nur mich sondern auch meine nächsten Angehörigen infizieren.

Für eine Antwort bedanke ich mich bereits im Voraus!

FG



alles2
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Re: Dienstreisen in Coronarisikogebiete ins Ausland

Beitrag von alles2 » 21.11.2020, 21:32

Sowas ähnliches hatten wir hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=9&t=16030

Eigentlich hat der Arbeitgeber selbst vorbeugend Fürsorge dafür zu treffen, dass Dir gesundheitlich nichts geschieht. Daher hat er es zu respektieren, wenn Du die Dienstreise in ein Risikogebiet verweigerst, sofern Du Gefahr läufst, gegen eine Anordnung zu verstoßen oder wenn nicht irgendwelche Maßnahmen getroffen werden. Die Anordnung einer behördlichen Maßnahme (Verhängung einer Quarantäne oder Ergebnis eines PCR-Tests) sollte Beleg genug sein für eine berechtigte Befürchtung vor einer Ansteckung.
Zumindest in Österreich ist es so, dass man nicht zur Arbeit muss (außer im Gesundheitsbereich), wenn es im dortigen Umfeld schon zu Corona-Infektionen gekommen ist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Schizopremium
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Re: Dienstreisen in Coronarisikogebiete ins Ausland

Beitrag von Schizopremium » 22.11.2020, 09:07

Danke für die Antwort!
Mich interessiert speziell der PCR Test im Ausland. Nach meinem Verständnis müsste es so sein, dass ich bei der Rückkehr bereits diesen der Behörde vorlegen kann um einer Quarantäne zu entgehen.
Muss ich mich als Dienstnehmer wirklich für das Organisieren im Ausland herumschlagen und kümmern? ( auf Basis welcher Rechtsgrundlage )

Was für eine Rechtsgrundlage kommt hier zur Anwendung? Arbeitsrecht? Pandemierecht Gesundheitswesen?

alles2
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Re: Dienstreisen in Coronarisikogebiete ins Ausland

Beitrag von alles2 » 22.11.2020, 12:10

Es geht in erster Linie um den ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, daher schau Dir mal den § 3 ASchG an.

Wir wissen weder, um welchen Flughafen, noch welche Destination es geht. Weil Du ursprünglich auch von Inland geschrieben hast, ist es in Österreich für Abfliegende mit dem PCR-Test selbst am Wochenende kein Problem:

https://www.viennaairport.com/coronatest

Es ist aber nicht neu, dass es etliche sorglose Arbeitgeber gibt, die zu Lasten des Arbeitnehmers agieren, es mit der gesetzlichen Fürsorgepflicht nicht so genau nehmen und sich nicht an das Epidemiegesetz halten. Anstatt (potentielle) Infektionen zu melden, soll der Betroffene nicht die Hotline 1450 anrufen oder mit den Kollegen darüber reden dürfen. Teilweise sollten diese trotz verordneter Heimisolation zur Arbeit kommen oder diese Zeit als Urlaub abgegolten werden.

Alles in allem sollte ein seriöser Austausch mit dem Arbeitgeber darüber erfolgen, weil sich diese gerne mal abputzen wollen. Nur auf stur schalten ist auch nicht gerade förderlich, weshalb Du ihm schon auch im Rahmen Deiner Möglichkeiten entgegenkommen solltest. Für anfallende Kosten hat er sowieso nach dem eingangs erwähnten Gesetz aufzukommen.
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Schizopremium
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Re: Dienstreisen in Coronarisikogebiete ins Ausland

Beitrag von Schizopremium » 22.11.2020, 19:48

ich reise vorwiegend mit dem PKW ins Gebiet vom ehemaligen Jugoslawien.
Ich hatte tatsächlich den Fall, dass mir der Chef des Unternehmens bei dem ich als Dienstleister arbeiten durchzuführen hatte, erzählte, dass er während meiner Tätigkeit 4 Mitarbeiter nach Hause schicken musste!
Für mich irgendwie echt crazy! Wir sind gerade im 2. Lockdown, -zuhause ist quasi alles verboten, aber beruflich wieder nicht! Und als Sahnehäubchen drauf darf man sich dann noch in Eigenregie um der Organisation und Durchführung der Tests jedesmal kümmern!

Also wenn ich Dich richtig verstanden habe gibt es die Fürsorgepflicht, aber keine Pflicht des Unternehmers für mich den Test so zu organisieren, dass ich bei der Rückkehr nicht wieder in Quarantäne muss?!

Das mit dem Urlaub hat sie tatsächlich versucht, hab das aber abgelehnt mit dem Hinweis das sie ( das Unternehmen) gar nicht ohne meiner Zustimmung könne!

alles2
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Re: Dienstreisen in Coronarisikogebiete ins Ausland

Beitrag von alles2 » 22.11.2020, 23:35

Du weißt ja, wir leben in turbulenten Zeiten, vieles ist für uns noch Neuland und so einiges muss sich erst noch einspielen. Wie Du Dir vorstellen kannst, sind daher selbst Arbeitgeber teilweise verunsichert, wie sie gewisse Situationen meistern sollen. Manche Aufgaben wie eine Terminvereinbarung können eben ohne Absprache nicht hinter dem Rücken der in Anspruch nehmenden Person erfolgen. Ex-Jugoslawien ist ein großes Gebiet mit mehreren Grenzen. Keine Ahnung, wo es sich genau spießt. Der Arbeitgeber sollte schon für sämtliche Kosten aufkommen und bei einer Quarantäne durch die fahrlässig herbeigeführte Arbeitsunfähigkeit die Entgeltfortzahlung zu gewährleisten. Das gilt es abzuklären bzw. der Arbeitgeber aufzuklären. Ergeben sich Unstimmigkeiten, kläre das einfach mal mit der Arbeiterkammer.
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Schizopremium
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Re: Dienstreisen in Coronarisikogebiete ins Ausland

Beitrag von Schizopremium » 23.11.2020, 20:45

Das gilt es abzuklären bzw. der Arbeitgeber aufzuklären. Ergeben sich Unstimmigkeiten, kläre das einfach mal mit der Arbeiterkammer.
Hab mich bei denen informiert. - Waren erstmal selbst uneins, dann bekam ich telefonisch die Information, dass der Arbeitgeber außer wie Du schon richtig bemerkt hast, nur für die Fürsorgepflicht aufzukommen hat, eine Testung wie etwa in meinem Fall in Kroatien brauche dieser per Gesetz jedoch nicht veranlassen. - Auch nicht in Österreich! Dies impliziert jedoch folglich, dass ich die vollen 10 Tage der behördlichen Quarantäne bezahlt bekomme und während dessen seitens des Arbeitgebers kein Urlaub einseitig verhängt werden darf! Den Test nach den 10 Tagen muss er natürlich bezahlen! (das nenn ich ausgleichende Gerechtigkeit)

Mal abgesehen davon, dass ich dazu keinerlei Interesse verspüre, muss man sich dennoch wundern, dass solcherlei Gesetze verabschiedet werden! Das birgt immenses Konfliktpotenzial, dessen Ausmaß wohl erst nach Corona zu Tage kommen und diskutiert werden wird!

alles2
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Re: Dienstreisen in Coronarisikogebiete ins Ausland

Beitrag von alles2 » 24.11.2020, 02:16

Sehr gut veranlasst! Im Prinzip eine Bestätigung, was hier erörtert wurde. Demnach kannst Du praktisch zu nichts gezwungen und für etwaige Kostenfolgen und Konsequenzen hätte dieser aufzukommen.

Wie im vorherigen Posting angedeutet, durchlaufen wir gerade besondere Zeiten, in der je nach Entwicklung teilweise schnell gehandelt werden muss. Und besonders wenn jeder Staat oder manchmal sogar Bundesland sein eigenes Süppchen kocht, ist Chaos vorprogrammiert :roll:
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