Minusstunden
Minusstunden
Ich habe im August (Ferialpraktikum) gearbeitet und da war ich noch 16 Jahre alt. Das war mein 1. Job und ich hab ein Plan vom meinem Chef per Whatsapp erhalten und nach dem Plan habe ich gearbeitet, wirklich 1zu1. Jetzt meinte er ich habe 25 Fehlstunden da ich statt 25h/Woche nur 20h/Woche hatte. Und ich soll diese (trotz Schule) nachholen. In meinem Vertrag stand 25h ja, aber ich hab darauf nicht geachtet und habe einfach laut Plan gearbeitet, der mir von meinem Chef gegeben wurde. Ich hab nicht darauf geachtet und mein Chef hat mich jetzt 2 Monate später darauf angesprochen.
Re: Minusstunden
Meine Vermutung ist jetzt einfach, dass ihm bewusst ist, er habe keine rechtliche Handhabe, um die Minusstunden wieder von Dir reinholen zu können. Daher probiert er es einfach, Dir quasi ins Gewissen zu reden, in der Hoffnung, dass Du Dich darauf einlässt. Ohne den Dienstvertrag zu kennen und in der Annahme, dass hinkünftig kein Beschäftigungsverhältnis mit dem Unternehmen vorgesehen ist, würde ich seinem Ersuchen nicht nachkommen. Egal wie ausdrücklich er darauf besteht (sofern nicht berechtigt).
Bei Dienstverhältnissen nach den kollektivvertraglichen Bestimmungen kann man die Regelung bei Minusstunden vereinbaren. Entweder dass es mit irgendwelchen Ansprüchen gegenverrechnet wird oder eine Rückzahlung erfolgen soll. Alles andere wäre unzulässig. Bin mir jedoch unsicher, ob das auch bei Ferialarbeitern möglich ist. Unabhängig davon, kann man von niemanden verlangen, dass diese Stunden nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgearbeitet werden sollen. Daher müsstest Du Dich vergewissern, ob diesbezüglich was aus dem Vertrag zu entnehmen ist.
Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass man zu den vereinbarten Anzahl an Wochenstunden kommt. Scheidet man dann aus dem Unternehmen und sind Minusstunden offen, ist es sein Verschulden und er bleibt auch meistens auf den "Schaden" sitzen.
Bei Dienstverhältnissen nach den kollektivvertraglichen Bestimmungen kann man die Regelung bei Minusstunden vereinbaren. Entweder dass es mit irgendwelchen Ansprüchen gegenverrechnet wird oder eine Rückzahlung erfolgen soll. Alles andere wäre unzulässig. Bin mir jedoch unsicher, ob das auch bei Ferialarbeitern möglich ist. Unabhängig davon, kann man von niemanden verlangen, dass diese Stunden nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgearbeitet werden sollen. Daher müsstest Du Dich vergewissern, ob diesbezüglich was aus dem Vertrag zu entnehmen ist.
Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass man zu den vereinbarten Anzahl an Wochenstunden kommt. Scheidet man dann aus dem Unternehmen und sind Minusstunden offen, ist es sein Verschulden und er bleibt auch meistens auf den "Schaden" sitzen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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