Wie lange DARF ein/e Lehrer/in arbeiten?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Alena
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Wie lange DARF ein/e Lehrer/in arbeiten?

Beitrag von Alena » 27.10.2020, 07:27

Hallo!

Angenommen, jemand will nach seinem Pensionsantrittsalter noch im selben Job bleiben und noch nicht 'nach Hause gehen'.

Wie lange könnte das jemand tun?

Wie lange DARF man im selben Job arbeiten, nach der Pension?



alles2
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Re: Wie lange DARF ein/e Lehrer/in arbeiten?

Beitrag von alles2 » 27.10.2020, 11:00

Lehrer sind Beamte und haben daher einen öffentlich dienstrechtlichen Vertrag. Sie können vor dem regulären Pensionsalter von 65 Jahren mit 62 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand gehen. Er kann aber auch darüber hinaus nach dem ASVG weiterarbeiten, wobei es sich dann um ein vertragliches Dienstverhältnis ohne Beamtenstatus handeln würde. Mit diesem gäbe es keine Altersgrenze mehr.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

schanzenpeter
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Re: Wie lange DARF ein/e Lehrer/in arbeiten?

Beitrag von schanzenpeter » 27.10.2020, 13:26

Ist dann der Beamtenstatus völlig aufgehoben? bekommt er/sie dann eine ASVG-Pension? und Gebietskrankenkasse?

alles2
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Re: Wie lange DARF ein/e Lehrer/in arbeiten?

Beitrag von alles2 » 27.10.2020, 14:56

Den Beamtenstatus hat der Bedienstete auf Lebenszeit. Nur das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis wird mit dem Ruhestand vom Dienststand zum Ruhestand abgeändert und bleibt in dieser Form erhalten, mit dem man ja verständlicherweise nicht mehr arbeiten kann. Daher bedarf es eben eines neuen Arbeitsvertrages, wenn er nach dem gesetzlichen Pensionsalter weiter im Erwerbsleben stehen möchte (und sollte es seitens des Bundesministeriums keinen Aufschub bis zu 5 Jahren geben). Liegt der Zuverdienst in der regulären Alterspension über der Geringfügigkeitsgrenze, ist man damit auch pflichtversichert. Beim Pensionisten entfällt dabei allerdings der in den Sozialversicherungsbeiträgen enthaltene Arbeitslosenversicherungsbeitrag, während eine etwaige Ausgleichszulage entfallen könnte. Jede Aufnahme der Erwerbstätigkeit über die Geringfügigkeit hinaus ist dem Pensionsversicherungsträger zu melden, sofern es sich auf die Bezugshöhe der Pension auswirken kann.

Wenn man sich tiefer einlesen möchte, wäre mitunter die BDG (Beamten-Dienstrechtsgesetz) zu bemühen!
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ChadTheMan
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Re: Wie lange DARF ein/e Lehrer/in arbeiten?

Beitrag von ChadTheMan » 30.10.2020, 08:56

Hallo,
wir hatten eine Lehrerin die war schon im 70+ Alter und hatte noch auf unsere Schule unterrichtet, was ich eigentlich nicht verstehen kann da sie Familie hatte und sie immer sagte das sie zu ihren Söhnen ziehen wollte. Leider weiß ich nicht was aus ihr geworden ist. Nach diesem Beispiel können Lehrer also mehr als beim Rentenalter arbeiten.
LG
Chadwick

isidoro
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Re: Wie lange DARF ein/e Lehrer/in arbeiten?

Beitrag von isidoro » 06.11.2020, 21:37

wenn man über 65 ist, darf man arbeiten solange es möglich ist. Johannes Heesters hat z.B. mit 105 Jahren den Gottvater in Jedermann (Hugo v. Hofmannsthal) im alten Schauspielhaus in Stuttgart gespielt. Das war im Jahr 2009

alles2
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Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Wie lange DARF ein/e Lehrer/in arbeiten?

Beitrag von alles2 » 06.11.2020, 21:59

Hat ja keiner in Abrede gestellt, das jeder arbeiten kann, wie lange er möchte. Hier ging es um die Einschränkung, dass es bei einem Lehrer als Beamter nicht möglich ist.
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