Hallo,
Ich brauche bitte eure Hilfe. Ich kenne mich mit dem kollektivvertrag der Metaller nicht ganz aus. Ich bin Angestellter, und möchte meine Stelle kündigen. In meinem Dienstvertrag steht keine Angabe zur Kündigungsfrist. In Kollektivvertrag des Fachverbandes der Metallindustrie finde ich 3 Monate Kündigungsfrist. Jedoch sagt die AK als Angestellter habe ich 1 Monat .....Ich versteh das nicht. Warum steht dann im Kollektiv 3 Monate? Damit habe ich ein großes Problem.
Bitte dringend um Hilfe
Lg Max
Kündigungsfrist Kollektiv Metaller (Ang.)
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- Registriert: 23.10.2020, 19:11
Re: Kündigungsfrist Kollektiv Metaller (Ang.)
Als Arbeitnehmer wären 3 Monate schon arg und vermute daher, dass es mit jene von Arbeitgebern verwechselt wurde.
Du kannst Dich an Seite 7 der folgenden Broschüre der WKO orientieren:
https://www.wko.at/service/kollektivvertrag/kv-arbeiter-ne-metallindustrie-2019.pdf
Hast Du im Betrieb über 5, aber nicht mehr wie 10 Jahre gearbeitet, wären es eben 4 Wochen Kündigungsfrist.
Du kannst Dich an Seite 7 der folgenden Broschüre der WKO orientieren:
https://www.wko.at/service/kollektivvertrag/kv-arbeiter-ne-metallindustrie-2019.pdf
Hast Du im Betrieb über 5, aber nicht mehr wie 10 Jahre gearbeitet, wären es eben 4 Wochen Kündigungsfrist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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- Registriert: 01.06.2018, 19:54
Re: Kündigungsfrist Kollektiv Metaller (Ang.)
Hallo,
nachdem du Angestellter bist, gilt für dich eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsletzten (sofern im Dienstvertrag nichts anderes vereinbart wurde).
Die 3 Monate beziehen sich auf die KV Partner, sprich WKO oder Gewerkschaft PROGE können den Kollektivvertrag unter Einhaltung von 3 Monaten Kündigungsfrist aufkündigen (hat aber mit dir nichts zu tun).
Lg
nachdem du Angestellter bist, gilt für dich eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsletzten (sofern im Dienstvertrag nichts anderes vereinbart wurde).
Die 3 Monate beziehen sich auf die KV Partner, sprich WKO oder Gewerkschaft PROGE können den Kollektivvertrag unter Einhaltung von 3 Monaten Kündigungsfrist aufkündigen (hat aber mit dir nichts zu tun).
Lg
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